Das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer hat viele Namen, nur der richtige ist nicht darunter. Spiegel und Zeit etwa nennen sie Simone, die Bunte schreibt von Tatjana R., Focus und Bild verwenden das Pseudonym Sabine W., und der Stern führt sie als Sylvia May.
Nach der maßlosen Berichterstattung scheint der Name das letzte zu sein, was am mutmaßlichen Opfer noch geheim ist. Oder sagen wir besser: Der Name ist im Interet schnell herauszufinden, wird aber nicht genannt.
Das Landgericht Mannheim hat insgesamt 13 Verhandlungstage für den Strafprozess gegen Jörg Kachelmann anberaumt. Gehört werden ab Montag 25 Zeugen und Gutachter. Die Opferzeugin, sie tritt auch als Nebenklägerin auf, soll am 13. Oktober aussagen; das Urteil wird für den 27.Oktober erwartet. Hier eine kurze Chronologie des Falls:
20. März 2010: Kachelmann kehrt von der Olympiade in Kanada zurück und wird am Frankfurter Flughafen festgenommen.
22. März: Der Moderator und sein Anwalt weisen die Vorwürfe als „frei erfunden“ zurück. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft besteht jedoch dringender Tatverdacht.
24. März: Bei einem Haftprüfungstermin entscheidet der Haftrichter, dass der Moderator vorerst in U-Haft bleiben muss.
19. Mai: Wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung erhebt die Mannheimer Staatsanwaltschaft Anklage.
9. Juli: Das Landgericht Mannheim eröffnet das Hauptverfahren gegen den Moderator.
29. Juli: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hebt den Haftbefehl gegen Jörg Kachelmann auf. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr. (dpa)
Den Klarnamen des mutmaßlichen Täters las man zwei Tage nach seiner Verhaftung: Jörg Kachelmann. Die Empörung über den schnellen Verlust seiner Anonymität flackerte nur kurz, damals im März, nachdem die Polizei ihn nach seiner Rückkehr von den Olympischen Winterspielen in Vancouver im Parkhaus des Frankfurter Flughafens festgenommen hatte. Es hätte sich ja auch nicht geheim halten lassen, dass ein bekannter Fernseh-Moderator statt vor der Kamera hinter Gittern sitzt.
Sabine W. – so nennen auch wir das mutmaßliche Opfer der Einfachheit halber – und Kachelmann haben sich seit sieben Monaten nicht mehr gesehen. Im Sitzungssaal des Mannheimer Landgerichts werden sie sich wieder gegenübertreten, an dem am Montag die Hauptverhandlung gegen den Schweizer Staatsbürger Jörg Kachelmann, 52, beginnt.
Sieben Monate sind vergangen seit jener Nacht vom 8. auf den 9. Februar in Sabine W.s Wohnung in einem unscheinbaren Reihenhaus in Schwetzingen, in der etwas passierte zwischen diesen beiden Menschen, was die Frau als Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung beschreibt und der Mann als einvernehmlichen Geschlechtsverkehr.
Als der Name Kachelmann in der Welt war und das Delikt, dessen er beschuldigt wird, orakelte der Spiegel, der Boulevard werde sich von dem Fall „monatelang ernähren“. Das Magazin sollte sich in Teilen irren. Zu den Besonderheiten dieses Falles gehört, dass Wochen nach der Verhaftung des Wetter-Vorhersagers auch seriöse Medien begannen, sich einer Deutungsmanie hinzugeben.
Der Boulevard spielt ausnahmsweise weder die Hauptrolle, noch fällt er im Vergleich zu Qualitätsmedien durch besondere Niedertracht auf. Details aus dem Intimleben von mutmaßlichem Opfer und mutmaßlichem Täter werden auf breiter Medienfront gedruckt und gesendet und dabei sadomasochistische Sexualpraktiken in die Nähe strafbarer Handlungen gerückt, moralische und juristische Wertungen vermengt.
Zur Besprechung der Causa lud Markus Lanz in seine Talk-Show, was noch der Natur der Sendung entspricht. Der Fall schaffte es aber auch bis zu Anne Will (und kulminierte dort im Duell Alice Schwarzers mit der Spiegel-Redakteurin Gisela Friedrichsen).
Focus und Bunte stehen auf der Seite der Frau
Und er hat bedeutende Zeitschriften angespornt, als stünde das Schicksal der Republik auf dem Spiel. Seit drei Monaten liefern sich Zeit, Spiegel, Focus, Bunte, Stern ein Rennen um die Beeinflussung von Volks- und Gerichtsmeinung, das seinesgleichen in der Rechtsgeschichte der Republik sucht. Einen „medialen Volksgerichtshof“ nennt der Rechtsanwalt (und FDP-Politiker) Wolfgang Kubicki in der taz, was im Sommer an Berichterstattung wucherte. Der Spiegel schreibt seinerseits von einem „Fernsehvolk-Gericht“, bei dem „die Schuld-, nicht die Unschuldsvermutung“ gelte. Berichterstatter schlüpfen in die Rolle von Richtern, Kommentatoren versuchen sich als Profiler.Seit vielen Wochen werden die Positionen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung mit dem unterfüttert, was eigentlich erst vor Gericht zur Sprache kommen soll. „Nach der Durchforstung Tausender Seiten...“ schreibt der Focus und gibt damit zu verstehen, er kenne im Grunde sämtliche Ermittlungsakten.
Focus und Bunte haben sich erkennbar auf die Seite Sabine W.s geschlagen, der Spiegel tendiert eher zu Kachelmann. Sabine Rückert von der Zeit geht am weitesten. Die vielfach ausgezeichnete Gerichts- und Kriminalreporterin nimmt die Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit der langen U-Haft Kachelmanns zum Anlass, den Verdächtigen zu rehabilitieren, und schreibt Sätze wie: „Der Staatsanwaltschaft zerrinnen die Beweise unter den Händen“.
Ihre frappierende Gewissheit bezieht sie auch aus dem Gutachten der Bremer Professorin Luise Greuel, eine Kapazität auf dem Gebiet der Aussagepsychologie. Sie spricht in ihrer ausführlichen Expertise vom 31. Mai unter anderem davon, dass die Aussage W.s über die angebliche Vergewaltigung nicht mal den Mindestanforderungen an eine tragfähige Aussage entspreche.
Wie sich aber eine Vorverurteilung verbietet, so auch eine Vorfreisprechung. Was in den fraglichen Stunden in der Schwetzinger Wohnung passiert ist, wissen nur Sabine W. und Kachelmann. Bisher haben sie über den Abend mit Vernehmungsbeamten in geschlossenen Räumen gesprochen. Vor Gericht aber wird es zur Konfrontation kommen.
Sabine W., 37 Jahre alt, Moderatorin bei einem privaten Radiosender in Mannheim, wird am 13. Oktober aussagen in dem Prozess, bei dem mehr als 20 Zeugen und mehrere Gutachter auftreten werden.
In 13 Verhandlungstagen wird das Gericht unter dem Vorsitz von Michael Seidling, 58, prüfen, ob die Beweise des Staatsanwalts Lars-Torben Oltrogge, 36, ausreichen. Er klagt Kachelmann eines besonders schweren Falles von Vergewaltigung, des Verstoßes gegen den Paragrafen 177 Strafgesetzbuch an; eine Verurteilung kann eine mehrjährige Haftstrafe bedeuten.
Die Beziehung zwischen Sabine W. und Jörg Kachelmann dauerte elf Jahre – und brach in einer Nacht zusammen. Das mutmaßliche Opfer, das zugleich Nebenklägerin ist, und der mutmaßliche Täter haben in ihren bisherigen Vernehmungen unterschiedliche Abläufe jener Nacht vom 8. auf den 9. Februar geschildert, die gegen 23 Uhr mit dem Eintritt Kachelmanns in die Wohnung W.s in Schwetzingen begann und mit dem Verlassen Kachelmanns gegen 1.30 Uhr endete.
Der, so viel steht fest, checkte zwei Stunden später im Holiday Inn in Mörfelden ein und flog anderntags von Frankfurt nach Vancouver; von dort lieferte er während der Olympischen Winterspiele für die ARD den Wetterbericht.
Die Version W. lautet: Nach dem gemeinsamen Essen äußert sie den Verdacht, er habe eine andere. Er räumt es ein, sie erklärt die Beziehung für beendet; er sagt, er hasse Frauen, er greift zu einem Messer, er vergewaltigt sie im Schlafzimmer und hält sie dabei mit dem Messer in Schach. Er lässt sie auf dem Bett liegen und verlässt die Wohnung. Die Version Kachelmann lautet: Sie erwartet ihn, Handschellen und Reitgerte sind schon bereit gelegt, einvernehmlicher Geschlechtsverkehr, danach gemeinsames Essen, sie fragt nach „der anderen“, er räumt deren Existenz ein, sie macht Schluss mit ihm, er akzeptiert das und verlässt die Wohnung.
Am Morgen des 9. Februar berichtet W. ihren Eltern von der Nacht, ihr Vater ruft sofort die Polizei. W. wird in der Uniklinik Heidelberg vom Ärztlichen Direktor der Rechtsmedizin, Rainer Mattern, untersucht. Der stellt Hautverletzungen am Kehlkopf, verursacht von einem Messer, und an den Armen und Blutergüsse an den Innenseiten der Oberschenkel fest. Mattern wird in einer zweiten Expertise auch sagen, dass das „Verletzungsbild für Fremd- wie für Selbstbeibringung“ ungewöhnlich sei.
Die meisten Vergewaltigungen geschehen in der Privatsphäre, ohne Zeugen. Sexuelle Gewalt und Erniedrigung im gemeinsamen Schlafzimmer war lange ein Tabu, erst seit 1997 ist die Vergewaltigung eines Ehepartners ein Straftatbestand. Doch die Dunkelziffern dürften nach wie vor exorbitant hoch sein. Etwa 7500 Vergewaltigungen werden im Jahr laut Polizeistatistik angezeigt. Von 1300 Männern, die sich schließlich vor Gericht verantworten müssen, werden 1000 verurteilt.
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