München. Zwei Tote, neun lebensgefährlich unterkühlte Sportler - das war die traurige Bilanz des Extremlaufs auf Deutschlands höchsten Berg im Juli 2008. Vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen begann heute der Prozess gegen den Veranstalter des Zugspitzlaufs. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 54-Jährigen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor, weil er trotz starken Windes und einsetzenden Schneefalls den Lauf nicht abgebrochen hatte. Der Angeklagte Peter K. äußerte sich zum Prozessauftakt "tief betroffen" von den Ereignissen und den Todesfällen. Allerdings erklärte er: "Ich bin nach langem Nachsinnieren zu der Überzeugung gelangt, dass mich keinerlei Schuld trifft." Er sei den Ablauf noch einmal akribisch durchgegangen und sehe keinen Fehler bei sich.
Zu Beginn des Laufs im Ehrwald in Tirol hatte die Schneefallgrenze bereits unterhalb 2000 Metern gelegen. Der Gipfel der Zugspitze aber ist noch 962 Meter höher. Dennoch fanden sich zahlreiche Teilnehmer in kurzen Hosen und T-Shirts am Start ein. Die Staatsanwaltschaft findet, K. hätte sie an einem Start hindern oder auch den Lauf ganz absagen müssen. K. aber sagt: Schneefall sei bei Extremläufen nicht ungewöhnlich, und auch an jenem 13. Juli hätten alle von der Vorhersage gewusst. Er sei sogar zu Einzelnen hingegangen und habe sie gewarnt. Einige hätten aber Antworten gegeben wie "Ich bin schon immer so gelaufen". Der Druck der Teilnehmer bei derartigen Laufveranstaltungen sei enorm, sagte auch K.s Anwalt Stefan Beulke. 2007 habe es wütende Proteste gegeben, als das Ziel wegen des schlechten Wetters weiter unten am Berg lag als sonst. "Die verweisen auf ihr Recht auf Eigenverantwortung", sagte der Verteidiger. Es geht daher in den Verfahren vor allem darum, inwieweit ein Veranstalter solcher Läufe die Verantwortung trägt - ein Präzedenzfall, sagt Anwalt Beulke. Das Urteil werde zeigen, ob solche Veranstaltungen weiterhin möglich seien.
Staatsanwältin Andrea Titz hingegen sagte, der Angeklagte hätte bereits beim Start des Rennens erkennen müssen, dass viele Teilnehmer nicht ausreichend ausgerüstet waren. Zwar gebe es auch eine Eigenverantwortung, doch hätten die Ermittlungen ergeben, dass zahlreiche Läufer nicht genug Erfahrung bei Bergläufen mit solch erheblichen Höhenunterschieden und einsetzenden Temperaturstürzen hätten.
Die Hauptverhandlung wurde nötig, weil K. einen Strafbefehl über 13500 Euro nicht akzeptiert hatte und Einspruch einlegte. Das Urteil soll am 1. Dezember gesprochen werden.
Schräge Kandidaten, internationale Musik: Das ist der Eurovision Song Contest in Baku. Wegen der politischen Zustände in Aserbaidschan wird er dieses Jahr heftiger Kritik begleitet. Mehr dazu im Spezial.
Aktuelle Nachrichten aus der Gesellschaft
Manchmal sind es die kleinen, schönen Dinge am Rande, die beeindrucken. Die zeigen wir in unseren Bildern des Tages.
Werben auf dem iPad
Das iPad als Werbeform bietet besonders viele Möglichkeiten. Gerne beraten wir Sie persönlich.