Deutsche Jugendämter haben im Jahr 2007 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 28 200 Kinder in ihre Obhut genommen.
In 465 Fällen geschah das gegen den Willen der Eltern; ein Jahr zuvor waren es nur 151 Fälle. Kritiker der staatlichen Kinder- und Jugendhilfe sehen einen Zusammenhang zwischen diesem Anstieg und dem Fall Kevin in Bremen. Der Zweijährige stand unter der Vormundschaft des Jugendamts, lebte aber bei seinem drogenabhängigen Ziehvater. Kontrollbesuche der Behörde fanden nicht statt. Im Oktober 2006 wurde die Leiche des Jungen in einem Kühlschrank entdeckt. Der Ziehvater hatte ihn getötet.
Das Kindswohl ist hierzulande gesetzlich nicht eindeutig definiert, das öffnet dem Machtmissbrauch durch Jugendämter Tür und Tor. Dem Petitionsausschuss des EU-Parlaments liegen 200 Beschwerden von Eltern vor. 2008 hat Brüssel bei der Bundesregierung interveniert - ohne Erfolg.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat begrenzte Macht. Seine Urteile zu Gunsten von Eltern werden von deutschen Gerichten ignoriert. Nach Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention müsste Deutschland die Urteile wie alle anderen Unterzeichnerstaaten befolgen.
Jahrelang können sich Verfahren hinziehen. Was das bedeuten kann, zeigten die so genannten Wormser Prozesse in den 1990er Jahren. Mit der Begründung, sie hätten ihre Kinder sexuell missbraucht, wurde 24 Elternpaaren das Sorgerecht entzogen. Grundlage dafür waren Aussagen, die die Kinder unter Druck gemacht hatten. Als das Gericht die Eltern von jedem Verdacht freisprach, ließen die Jugendämter einige Kinder dennoch nicht wieder zurück. Begründung: Die Kinder glaubten, ihre Eltern hätten sie sexuell missbraucht. ahi
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