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Interview mit Sozialrechtlerin Anne Lenze: "Kinder haften für Eltern"

Für "verfassungswidrig" hält die Professorin für Sozialrecht an der Hochschule Darmstadt die Familienförderung der Bundesregierung.

Anne Lenze  ist Professorin für Sozialrecht an der Hochschule Darmstadt. Sie hat  zur Reform der Rentenversicherung habilitiert. Sie beschäftigt sich auch mit Famlienförderung.
Anne Lenze ist Professorin für Sozialrecht an der Hochschule Darmstadt. Sie hat zur Reform der Rentenversicherung habilitiert. Sie beschäftigt sich auch mit Famlienförderung.

Frau Lenze, Eltern müssen für die Bildung ihrer Kinder immer mehr aus eigener Tasche zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat aber schon vor zehn Jahren entschieden, dass alle Kinder über ihren Bedarf an Nahrung, Kleidung und Unterkunft hinaus einen Bedarf auf Betreuung und Erziehung haben. Den bekommen aber nicht alle Kinder vom Staat bezahlt, oder?

Nein, die Mehrheit der Kinder bekommt ihn nicht. Nur im Einkommensteuerrecht wird seitdem ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung berücksichtigt. Davon können aber nur Höchstverdiener ab einem zu versteuernden Einkommen von 60 000 Euro im Jahr profitieren. Diese bekommen für ihre Kinder statt Kindergeld monatlich 210 Euro Steuerfreibetrag ab 2009. Alle übrigen Eltern beziehen das Kindergeld in Höhe von demnächst 164 Euro. Hartz-IV-Empfänger erhalten nicht einmal das Kindergeld, weil dieses voll auf die Regelleistung angerechnet wird.

Es gibt Eltern, die die Bildungskosten ihre Kinder gar nicht mehr decken können.

Ja, und das sind nicht nur die ganz Armen, die staatliche Leistungen erhalten, sondern selbst Familien mit Niedrigeinkommen. Deren Kinder gehen in keinen Sportverein, sie bekommen keine Nachhilfe und können auch das Mittagessen in der Schule nicht bezahlen. Sie müssen also auf alles verzichten, was typische Mittelschichteltern für ihre Kinder so ausgeben. In Deutschland lebt knapp die Hälfte aller Kinder in Familien, die mit bis zu 75 Prozent des durchschnittlichen Einkommens auskommen müssen.

Der Staat enthält also gerade den Kindern den Ausbildungs- und Erziehungsbetrag vor, die ihn besonders nötig haben? Das ist doch absurd. Es widerspricht jedenfalls dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1998. Die Richter haben damals ziemlich genau festgelegt, was Kinder an Unterstützung, Anleitung sowie Vermittlung praktischer und kultureller Erfahrungen benötigen und was sie brauchen, um zu mündigen selbstständigen und eigenverantwortlichen Bürgern aufwachsen zu können. Der Gesetzgeber hat diese Vorgabe aber nur im Steuerrecht umgesetzt. So kommt es, dass die Höchstverdiener über den Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag einen Teil dieses kindlichen Bedarfes decken können und die anderen Eltern leer ausgehen. Der Gesetzgeber hat sich nie die Mühe gemacht, zu überlegen, wie auch Kinder, die Kindergeld bekommen oder deren Eltern Hartz IV erhalten, in ihren Bildungsbemühungen unterstützt werden können. Der Staat gibt Letzteren mit dem Regelsatz nur das, was sie zum materiellen Leben brauchen - und selbst das reicht nicht aus, weil das Existenzminimum der Kinder im Sozialrecht zu niedrig angesetzt worden ist.

Wer arm ist, wird arm bleiben?

Kinder haften für ihre Eltern. Seit Mitte der 90er Jahre gilt: Sozialleistungen dürfen nicht hoch sein, damit die Motivation da ist, sich eine Arbeit zu suchen.

Aber doch nicht Kinder …

Kinder gehören meiner Meinung nach überhaupt nicht in das Grundsicherungssystem für Arbeitsuchende, in denen das Prinzip des Förderns und Forderns herrscht. Kinder sollten gefördert werden. Aber was will der Staat von ihnen fordern? Für sie müsste eine eigene Grundsicherung her. Der viel zu niedrige Kinder-Regelsatz ist außerdem die Bezugsgröße im Steuerrecht. Der heutige Regelsatz hat also nicht nur Folgen für die armen Kinder, sondern für alle Kinder.

Was muss geschehen?

Der Kinder-Regelsatz muss neu bestimmt werden. Man muss empirisch ermitteln, was Kinder wirklich brauchen: Kleidung, Nahrung, Wohnen und Bildung.

Wie hoch müsste der Regelsatz denn sein?

Das Bundesverfassungsgericht hat den Bedarf eines Kindes 1998 auf jährlich 5808 Euro, das heißt 484 Euro monatlich, beziffert. Darin sind das sächliche Existenzminimum und der Bedarf an Betreuung und Erziehung enthalten. Dieser Betrag, den der Gesetzgeber im Steuerrecht ansetzt, ist ein Anhaltspunkt dafür, was notwendig ist.

Interview: Katharina Sperber

Datum:  5 | 12 | 2008
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