Professor Weber, hätten Sie das politische Archiv des Auswärtigen Amtes (AA) gern bei sich?
Das ist keine Frage meiner persönlichen Wünsche. Das Bundesarchivgesetz bestimmt, dass das Material des AA - mit Ausnahme der völkerrechtlichen Verträge - ins Bundesarchiv kommt. Die Frage ist nur, wann.
Warum ist das nicht längst geschehen?
Weil das AA der Auffassung ist, es könne den Zeitpunkt selbst bestimmen. Das Gesetz lässt diesen Punkt in der Tat offen. Und bislang argumentiert das Amt, zur Erfüllung seiner Aufgaben brauche es das gesamte Archivmaterial, auch wenn dieses älter als 30 Jahre ist.
Hartmut Weber ist seit 1999 Präsident des Bundesarchivs.
Es bewahrt das Archivgut der Bundesrepublik und ihrer Vorgänger, sammelt aber auch Nachlässe anderer Institutionen und Persönlichkeiten. jf
Gibt es bei Ihnen und im AA unterschiedliche Kriterien für den Umgang mit Archivalien?
Nein. Für alle Unterlagen des Auswärtigen Amtes, die älter als 30 Jahre sind, gelten die Nutzungsregeln des Bundesarchivgesetzes.
Die Historiker, die die Geschichte des AA im Dritten Reich aufgearbeitet hat, haben aber über Schwierigkeiten geklagt, die ihnen das politische Archiv des AA bei ihren Untersuchungen bereitet hätten.
Ich habe von individuellen Widerständen einzelner Mitarbeiter gelesen. Der Mitautor Eckart Conze hat aber sinngemäß auch gesagt, am Ende hätten er und seine Kollegen alle Unterlagen gesehen, die sie hätten sehen wollen. Sie wüssten freilich nicht, ob sie alle Unterlagen gesehen hätten. Das heißt, hier geht es nicht um Zugangsregeln, sondern darum, wie ein Archiv seine Service-Leistung für die Forschung versteht: als Lieferant dessen, was der Kunde anfordert; oder aber als Berater und Zuarbeiter, der dem Kunden beim Auffinden ergänzenden Materials hilft.
Und das ist bei Ihnen der Fall?
Genau. Wenn der Kunde nicht von selbst auf Material kommt, das für seine Recherchen wichtig sein könnte, stehen ihm unsere Mitarbeiter beratend zur Seite. Wir wollen den Zugang zu unseren Unterlagen möglichst leicht machen – im Dienste der Forschungsfreiheit und größtmöglicher Transparenz. Das ist unser Daseinszweck. In meiner gesamten Amtszeit von mehr als zehn Jahren haben wir noch nie Material vorenthalten mit der Begründung, dies geschehe zum Wohl der Bundesrepublik Deutschland. Das mag im Archiv des AA etwas anders sein. Es fungiert nämlich auch als Alt-Registratur, ist nur für ein Ressort zuständig und identifiziert sich zwangsläufig mit diesem und seiner Geschichte. Die Abwägung zwischen Forschungs- und Ressortinteressen braucht Abstand.
Legitime Ressort-Interessen?
Aus unserer Sicht entspricht ein restriktiver Umgang mit Archivgut weder dem Wortlaut noch dem Geist des Bundesarchivgesetzes, das die allgemeine Zugänglichkeit zum Ziel hat. Hinzu kommt: Das Bundesarchiv ist hier viel freier als ein verlängertes Behördenarchiv, das an die Weisungen seiner Vorgesetzten gebunden ist. Als Präsident des Bundesarchivs bin ich unabhängig von solcher Einflussnahme. Man hat mir keine Weisungen zu erteilen, ob ich Unterlagen herausgebe oder nicht. Und man hat dies auch niemals versucht.
Kann eine solche Weisungsbefugnis in Bezug auf bestimmte Materialien sinnvoll sein?
Im diplomatischen Verkehr ist es natürlich sinnvoll, Staatsverträge – womöglich mit geheimen Absprachen - oder Botschafterberichte unter Verschluss zu halten. Aber diese notwendige Vertraulichkeit ist auch nach unseren Regeln gewahrt, weil Archivgut erst 30 Jahre nach seiner Entstehung frei zugänglich ist. Personalakten dürfen erst 30 Jahre nach dem Tod des Betroffenen oder 110 Jahre nach seiner Geburt ausgewertet werden. Außerdem gibt es für die Ministerien zusätzlich die Möglichkeit, bestimmte Dokumente als „geheim“ oder „streng geheim“ einzustufen.
Warum dann die Sonderregeln für das Auswärtige Amt?
Aus Sicht des Bundesarchivs gibt es keinerlei Grund, die Dinge dort anders zu regeln als in den anderen Ressorts. Sogar das Verteidigungsministerium hat sein Archivmaterial dem Bundesarchiv unterstellt, die Akten der ehemaligen Reichswehr eingeschlossen. Das ist auch im europäischen Rahmen nicht selbstverständlich. Nur das AA tanzt aus der Reihe.
Dem möchten Sie ein Ende setzen?
Es geht hier einmal ums Prinzip: Das Bundesarchivgesetz hat für alle Ministerien und Behörden gleichermaßen zu gelten. Es geht hier aber auch um die Praxis: Die Forschung wird wesentlich erleichtert, wenn sie Archivgut des Bundes an einem Ort vorfindet und nicht in zwei getrennten Archiven recherchieren muss.
Die Historiker haben dokumentiert, wie die NS-Verstrickung des AA und seiner Mitarbeiter nach dem Krieg vertuscht wurde, auch mit Hilfe des Archivs. Wäre dies bei Ihnen so nicht möglich gewesen?
Es entspräche nicht unserem Selbstverständnis und unserer Dienstleistungsorientierung, Forschung zu behindern oder zu verhindern.
Sie haben die Sperrung von Personalakten erwähnt. Erst vor wenigen Tagen sind aber Auszüge aus der Personalakte jener AA-Pensionärin bekannt geworden, die mit einer Beschwerde an Joschka Fischer die Aufarbeitung der NS-Geschichte des AA überhaupt erst initiiert hat...
Wir beim Bundesarchiv nehmen bei allem Eintreten für die Forschungsfreiheit den Schutz der Persönlichkeitsrechte sehr ernst. Wie es zur Weitergabe solcher Unterlagen aus dem AA-Archiv kommen konnte, vermag ich nicht zu sagen. Wenn so etwas bei uns passieren würde, wäre das jedenfalls eine sehr schwerwiegende Verfehlung.
Interview: Joachim Frank
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