Herr Montag, das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber drei Jahre Zeit gegeben, ein neues Wahlgesetz zu verabschieden. Bisher haben die Fraktionen der schwarz-gelben Koalition nicht mal einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Vorschlag der Grünen wiederum findet keine Mehrheit. Was nun?
Das Bundesverfassungsgericht hat ja nicht ein ganz neues Wahlgesetz verlangt, sondern nur die Änderung in einem bestimmten Punkt – der Effekt des negativen Stimmgewichts ist verfassungswidrig und muss künftig ausgeschlossen werden. Nur darum geht es, nicht mehr und nicht weniger.
Aber selbst das dürfte dem Bundestag bis Ende dieses Monats kaum noch gelingen.
Richtig. Das ist ausgeschlossen.
Ist die Materie denn wirklich so kompliziert, dass drei Jahre Zeit für die Gesetzreform nicht genügten?
Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, hat einmal mit einer gewissen Verbitterung gesagt, der Bundestag müsse in der Lage sein, das in vierzehn Tagen zu erledigen. Auch wenn das vielleicht etwas zu knapp bemessen ist, lässt sich nicht bestreiten, dass drei oder vier Monate dafür genügt hätten, wäre es nur darum gegangen, die sachlichen Argumente auszutauschen und so eine mehrheitsfähige Regelung zu ermitteln.
Worum geht es denn noch?
Union und FDP waren bisher nicht bereit, eine Lösung zu akzeptieren, die bei bestimmten Fallkonstellationen zu ihren Lasten gehen könnte.
Das Wahlrecht muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis zum 30. Juni dieses Jahres reformiert werden. Die Karlsruher Richter hatten 2008 das negative Stimmgewicht für verfassungswidrig erklärt. Künftig muss verhindert werden, dass eine Partei bei Bundestagswahlen mehr Mandate dadurch bekommt, dass sie in bestimmten Ländern weniger Zweitstimmen erhält. Diese Verzerrung entsteht vor allem dann, wenn es Überhangmandate gibt.
Nach dem Gesetzentwurf der Grünen sollen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erreicht, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, diese Mandate mit den Listenmandaten anderer Bundesländer verrechnet werden.
Jerzy Montag sitzt seit 2002 für Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag. Der Münchner Rechtsanwalt ist zudem seither rechtspolitischer Sprecher der Fraktion. (bom)
Sie meinen, die Union will unter keinen Umständen auf die Möglichkeit der Überhangmandate verzichten, von denen sie traditionell – im aktuellen Bundestag mit 24 Mandaten – am meisten profitiert.
Genau. Das ist kleinstes Karo. Betrachten Sie die Folgen: Ab dem 1. Juli haben wir ein verfassungswidriges Wahlrecht. Damit haben wir – und das ist keine Übertreibung – eine echte Staatskrise. Das Verhalten von Union und FDP verhindert faktisch die Möglichkeit vorgezogener Neuwahlen.
Die drohende Staatskrise ließe sich abwenden. Wenn der Gesetzgeber zu einer Neuregelung nicht in der Lage ist, dann muss eben das Bundesverfassungsgericht zumindest eine Übergangsregelung schaffen. Dazu bedürfte es nur einer Klage, beispielsweise der Grünen.
Selbstverständlich denken wir darüber nach, allerdings sind die Überlegungen noch ganz am Anfang. Es geht nicht an, der Koalition durchgehen zu lassen, eine vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist zu ignorieren. Dafür gibt es ernste, verfassungspolitische Gründe. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind nicht exekutierbar, das heißt, das Gericht ist darauf angewiesen, dass die anderen Verfassungsorgane seine Entscheidungen freiwillig umsetzen. Aus dieser „Freiwilligkeit“ resultiert die Stärke unseres demokratischen Systems. Es ist frevelhaft, dass Union und FDP wegen der Auseinandersetzung um das Wahlrecht auch in den eigenen Reihen dieses hohe Gut zu beschädigen drohen.
Der neue FDP-Fraktionschef, Rainer Brüderle, versteht die Aufregung nicht und hat eine rasche Änderung des Wahlgesetzes soeben abgelehnt. Es genüge, die Reform bis zur nächsten Bundestagswahl ins Werk zu setzen.
Äußerungen Brüderles waren schon oft in der Vergangenheit und sind auch in diesem Fall an Unterkomplexität nicht zu überbieten. Verkürzt gesagt: Sie sind dämlich. Faktisch verhindert diese Verweigerung, wie gesagt, vorgezogene Neuwahlen. Man könnte auch boshaft sagen, die schwarz-gelbe Koalition rettet sich durch die Nicht-Reform des Wahlgesetzes bis 2013. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vor drei Jahren ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kandidaten der Parteien genügend Zeit haben müssen, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Wir sind in Wahrheit kurz vor Toresschluss und nicht, wie der offenbar realitätsblinde Herr Brüderle glaubt, auf halber Strecke.
Interview: Christian Bommarius
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