Seine Tierliebe wurde bitter bestraft. Murat Kurnaz hatte sich, als er in seiner Zelle im US-Gefangenenlager Guantánamo saß, immer mal wieder einige Stückchen Brot vom Mund abgespart, um die Leguane zu füttern, die an die Gitterstäbe kamen. „Als die Wachen das entdeckten, wurde ich mit 30 Tagen Einzelhaft in Dunkelhaft bestraft“, schrieb Kurnaz jetzt in einem Beitrag für die New York Times.
Das Beispiel des Bremers türkischer Herkunft, der zwischen Februar 2002 und August 2006 in Guantánamo inhaftiert war, ist nur eines von vielen, das belegt, dass die US-Behörden im selbst ausgerufenen „Krieg gegen den Terror“ jeglichen Maßstab verloren haben. Guantanamo ist ein Synonym geworden für Unrecht, für Willkür, für das Kujonieren von Gefangenen.
Und das geht schon seit zehn Jahren so. Die ersten Häftlinge trafen am 11. Januar 2002 in dem Internierungslager ein. Sie waren an Händen und Füßen gefesselt, die Augen waren verbunden. Die Männer mussten orangefarbene Overalls tragen und in Käfigen knien. Die Regierung von US-Präsident George W. Bush hatte einen Flecken Erde gesucht, wo sie ungestraft Terrorverdächtige unterbringen und ohne Gerichtsverhandlungen unbegrenzt festhalten konnte – und fand ihn an der Südostspitze Kubas.
Es war schnell klar, dass nur ein Machtwechsel in Washington dem Lager ein Ende bereiten könnte. Proteste von Regierungen und internationalen Menschenrechtsorganisationen liefen ins Leere. Bush, sein Vizepräsident Dick Cheney und US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld scherten sich einfach nicht um die weltweite Kritik.
Guantanamo liegt im Südosten Kubas. Der größte natürliche Hafen auf dieser Seite der Insel beheimatet eine US-Marinebasis, auf der 9.500 Seeleute und Soldaten stationiert sind. Die Marinebasis geht zurück auf den spanisch-amerikanischen Krieg – ausgelöst durch die US-Intervention im kubanischen Befreiungskrieg 1898. Im Gegenzug für die Unterstützung ließen sich die USA weitreichende Sonderrechte einräumen, unter anderem eben die unbefristete Hoheit über Guantanamo Bay.
Unter dem Deckmantel der Hilfe für eine anti-kolonialistische Freiheitsbewegung begannen die USA ein kolonialistisches Abenteuer, an dessen Ende das marode Königreich Spanien seine Besitzungen Kuba und Philippinen verlor und die neue imperialistische Großmacht USA ein de facto Kolonialreich gewonnen hatte. In beiden Ländern wurden über Jahrzehnte Marionettenregierungen gehalten; zudem ließen sich die USA weitreichende Sonderrechte einräumen, unter anderem eben die unbefristete Hoheit über Guantanamo Bay.
Das Kuba Fidel Castros betrachtet Guantanamo als widerrechtlich angeeignetes kubanisches Territorium. Das kubanisch-amerikanische Abkommen von 1903, das Grundlage für den US-Besitz ist, betrachtet Kuba als ein Diktat unter der Androhung von Gewalt.
Seit 2002 beheimatet die Marinebasis das berüchtigte „Guantanamo Bay detention camp“, jenes Militärgefängnis, in das unter US-Präsident George W. Bush mutmaßliche und tatsächliche islamistische Terroristen, viele aus Afghanistan und Irak, gebracht wurden. In den zeitweise bis zu sieben Camps wurden 775 Menschen gefangen gehalten. Aktuell sind es noch 171.
Im Januar 2009 gestand eine Regierungsbeamtin erstmals, dass in Guantanamo gefoltert wurde. Wenig später gab Präsident Barack Obama den Befehl, dass die Arbeit der Militärjustizkommission, die Fälle der Gefangenen untersuchte, für drei Monate ausgesetzt werden soll. Ziel war es, das Lager aufzulösen. Der US-Senat blockiert das.
Als Bushs Nachfolger Barack Obama Anfang 2009 ins Weiße Haus einzog, kam etwas Hoffnung auf. Obama hatte schließlich im Wahlkampf das Lager als „trauriges Kapitel in der US-Geschichte“ bezeichnet und für den Fall seines Wahlsieges die Schließung angekündigt.
Dieses Versprechen hat Obama bis heute nicht eingelöst. 171 Menschen sitzen noch in Guantánamo – nicht mehr in Käfigen, aber immer noch unter mehr als fragwürdigen Bedingungen. Mehr als die Hälfte von ihnen sind seit Jahren für die Freilassung bestimmt. Aber die Freiheit ist ihnen nur eine vage Hoffnung geblieben – weil sich Staaten bis heute weigern, Ex-Häftlinge aufzunehmen, und argumentieren, diese könnten ja eine Gefahr darstellen, da sie in ihrer Haftzeit zu Terroristen geworden sein könnten. Vage bleibt die Hoffnung auf Freiheit auch, weil den Gefangenen in ihren Heimatländern erst recht Folter droht. Und weil das US-Parlament selbst, Demokraten ebenso wie Republikaner, die Schließung des Lagers blockiert. Und das Hin und Her geht auch schon seit Jahren so.
Acht Jahre saß Ayman Muhammad Ahmad S. in Guantanamo, bis er im September 2010 in Deutschland eintraf. Vorausgegangen waren schwierige deutsch-amerikanische Verhandlungen über seine Aufnahme. Im Juli 2010 stimmte der damalige Innenminister Thomas de Maizière dann zu, den USA den staatenlosen Palästinenser S. und den Syrer Mahmud Salin al-Ali abzunehmen. Beide hatten Deutschland als ihr Wunschziel angegeben, obwohl sie dort über keine persönliche Bindungen verfügten. Rheinland-Pfalz sagte zu, sich um al-Ali zu kümmern, Hamburg wollte S. übernehmen. De Maizière sah damit Deutschlands Verantwortung als erfüllt an.
Der Innensenator der Hansestadt, Heino Vahldieck, sagte, es gebe keinen Hinweis darauf, dass S. in Terroranschläge verwickelt gewesen sei. Der 1975 im saudischen Dschidda geborene S. war 2001 nach Afghanistan gereist, um in den „Heiligen Krieg“ zu ziehen. Wenig später wurde er verhaftet und als einer der Ersten in Guantanamo inhaftiert.
Vahldieck erklärte, der Mann habe den Dschihad aufgegeben. Er wolle nur in Ruhe leben und eine Familie gründen. Mansei aber nicht naiv und wolle ihn „in enge Manndeckung nehmen“. S. erhielt eine mittlerweile verlängerte, Aufenthaltsgenehmigung und wird von einem eigenen Sozialarbeiter betreut. Er hat einen Deutschkurs absolviert und wird bald eine Traumatherapie beginnen. Die Sozialbehörde betrachtet ihn als problemlosen Fall. (prma.)
Sechs Jahre nach ihrer Freilassung aus in Guantanamo standen Shafiq Rasul und Ruhal Ahmed erneut ihrem ehemaligen Wärter gegenüber, diesmal nicht hinter Metallgittern auf Kuba – sondern in einem Fernsehstudio des BBC. Als „fast unwirklich“ bezeichnete Ruhal Ahmed, heute 30 Jahre alt, die Begegnung. Denn der frühere Soldat Brandon Neely hatte sich 2010 selbst bemüht, den Kontakt zu den Briten herzustellen. Er bedaure zutiefst, wie die Inhaftierten behandelt wurden, sagte er: „Ich fühle mich mitschuldig. Ich wünschte, ich hätte niemals daran teilgenommen.“
Rasul, Ahmed und Asif Iqbal sind als die „Tipton Three“ bekannt geworden: drei junge Männer aus einem kleinen Ort bei Birmingham, die zum Teil gemeinsam zur Schule gingen. Ende 2001 fuhren sie zu einer Hochzeit nach Pakistan, wurden in Afghanistan festgenommen und verschwanden in Guantanamo Bay. Erst im März 2004 kehrten sie zurück. und veröffentlichten einen Bericht über ihre Haftbedingungen: über Schläge, Tritte, Schlafentzug, Injektionen und darüber, wie sie nackt fotografiert wurden.
Ihr Fall wurde in dem Dokumentarfilm „Road to Guantanamo“ thematisiert. Dass sie ein Taliban-Lager vor der Hochzeit in Pakistan besuchten, gaben Ahmed und Rasul zu. Sie seien aber nicht an einer Ausbildung interessiert gewesen, beteuern sie; vielmehr sei es Abenteuerlust gewesen, die sie trieb. Sie waren zur falschen Zeit am falschen Ort – davon ist auch Brandon Neely überzeugt. (kli.)
Es gibt Fälle wie Lakhdar Boumediene. Er ist froh, nach sieben Jahren und sechs Monaten Unterbrechung in Frankreich wieder zu einem menschlichen Wesen geworden zu sein. Siebeneinhalb Jahre saß er in Guantanamo-ein – wegen angeblicher Anschlagspläne auf die US-Botschaft in Sarajevo. Mit all dem hat der Familienvater abgeschlossen, traut sich ein neues Leben zu. Als Kindererzieher.
Es gibt aber auch andere Schicksale in Frankreich. Neben Ex-Häftlingen, die dort wieder vor Gericht landeten, Leute wie Saber Lahmar, die noch lange nicht mit Guantanamo abgeschlossen haben. Und die das auch öffentlich machen. Vor etwas mehr als zwei Jahren kam er an, das US-Gefangenenlager bleibt aber eine psychische Realitätfür ihn. Nach den Worten seines Anwalts Pierre Blazy hatte der Algerier dort auch dann noch „unter unmenschlichen Bedingungen in Isolationshaft“ ausharren müssen, als ihn die US-amerikanische Justiz längst von jeglichem Terrorismusverdacht freigesprochen hatte.
Wie Boumediene war Lahmar im November 2008 von einem US-Gericht in sämtlichen Anklagepunkten entlastet worden. Aber anders als der Landsmann blieb er ein weiteres Jahr hinter Mauern und Stacheldraht.
In Frankreich versucht der 41-Jährige frühere Arabisch-Lehrer nun, denjenigen zur Rechenschaft zu ziehen, den er für den Hauptschuldigen hält: den früheren US-Präsidenten George W. Bush. Lahmar hat in Bordeaux Strafanzeige erstattet. (vei.)
Obama will sich im aufkommenden Wahlkampf nicht dem Vorwurf der Republikaner aussetzen, er kümmere sich zu wenig um die nationale Sicherheit. Im Endeffekt könnte aber gerade dieses Gesetz eine Schließung von Guantánamo auf Jahre hinweg blockieren. Denn wieso sollten die US-Behörden auf ein seit einem Jahrzehnt genutztes Gefängnis verzichten?
Es hängt am Ende alles an der Uniform. Trägt ein Kombattant Militärkleidung – oder zumindest Abzeichen, die ihn als „offiziell beteiligt“ an Kampfhandlungen markieren – und wird gefangen genommen, gelten für diese Person die Haager Landkriegsordnung von 1907 und die dritte Genfer Konvention von 1949. Sie besagen, dass Kombattanten zu Gefangenen des Gegnerstaates werden, nicht derjenigen Personen, die sie tatsächlich „im Feld“ entwaffnet haben. Damit wird der Willkür Einzelner ein Riegel vorgeschoben.
Der Kriegsgefangene steht sodann unter dem Schutz dieses Staates, der durch Annahme der Haager und Genfer Abkommen dafür sorgt, dass seine eigenen Soldaten bei Gefangennahme auch ordentlich behandelt werden. Ordentlich bedeutet, dass die Gefangenen nur Angaben zu ihrer Person machen müssen, dass sie zu vertretbaren körperlichen Arbeiten herangezogen werden können und vor allem, dass sie nach Ende der kriegerischen Auseinandersetzung wieder in ihrer Heimat auf freien Fuß gesetzt werden. Dies gilt auch für „Rebellen“, die in einer militärischen Hierarchie als eigentlich „Irreguläre“ kämpfen. Dies gilt nicht für Terroristen. Da die Grenzen fließend sind, oder von einzelnen Staaten willkürlich gezogen werden, bleiben die Definitionen teilweise vage – und die Lage der Gefangenen immer prekär.
Ist eine Person einer Straftat überführt und dafür vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe belegt worden, so ändert sich der Status der betreffenden Person fundamental – von der Freiheit zur Unfreiheit. Dies betrifft das – in der westlichen Zivilisation meist so gehandhabte – Grundrecht der „Freiheit der Person“: Dieses besagt, dass jeder Mensch jeden zulässigen Ort seiner Wahl betreten, dort verbleiben und diesen verlassen darf, ohne durch die Staatsgewalt daran behindert zu werden. Wird dies aus Strafgründen ausgesetzt, landet ein Krimineller also im Gefängnis, so muss die Dauer dieses Freiheitsentzugs zuvor festgelegt worden sein.
Der Theorie nach soll nämlich der Gefängnisaufenthalt der Läuterung oder Rehabilitation des Kriminellen dienen. Dies alles bezieht sich auf die alte englische Strafpraxis Habeas Corpus, die heute (laut Europäischer Menschenrechts-konvention) vor allem den Schutz vor willkürlicher Inhaftierung meint. Die USA schrieb sich Habeas Corpus 1789 in ihre Verfassung.
Der „ungesetzliche Kombattant“, neu eingeführt 2006 vom US-Kongress für islamistische Gefangene, fällt zwischen die beiden vorangegangenen Definitionen. Erstmals erwähnte ihn der Supreme Court 1942, als er versuchte, eine Definition für Spione, Saboteure und Partisanen zu finden, im konkreten Fall wegen einer deutschen Sabotage-Aktion in den USA. Terrorismus, wie man ihn heute versteht, kam erst 1948 durch den Anschlag auf das King-David-Hotel in Jerusalem durch ein jüdisches Kommando in den Fokus der Juristen. Eine gültige Antwort blieben sie bislang schuldig.
Die dritte Genfer Konvention sieht die Möglichkeit des „ungesetzlichen“ Kämpfers vor, spricht sie aber nicht aus. Die vierte Konvention schreibt aber vor, er müsse human behandelt werden und ein ordentliches Gerichtsverfahren erhalten. Militär im Anti-Terror-Einsatz nimmt meistens das Gesetz in die eigene Hand. Was dann im Zweifelsfall auch als Kriegsverbrechen geahndet werden kann. Durch den „unlawful combatant“ und seine beliebige wie fristlose Inhaftierung ohne Aussicht auf ein ziviles Gerichtsverfahren (es handelt sich ja um nicht-uniformierte Kämpfer in den Händen einer Militärjustiz) umgehen die USA diese juristische Grauzone und erlauben dem Präsidenten selbst die Entscheidung.
Indes: Der Irrsinn dürfte weiter gehen. Und auch Murat Kurnaz, der Bremer türkischer Herkunft mit fünf Jahren Hafterfahrung in Guantánamo, dürfte vorerst keine Antwort auf die Frage bekommen, die ihn immer noch umtreibt: „Jetzt, fünf Jahre nach meiner Freilassung, versuche ich die schrecklichen Erinnerungen zu verdrängen. Ich habe wieder geheiratet und habe eine wunderbare kleine Tochter. Es fällt mir aber immer noch schwer, nicht an meine Zeit in Guantánamo zu denken und mich zu wundern, wie es möglich sein kann, dass eine demokratische Regierung Menschen in unwürdigen Verhältnissen einsperrt, ohne ihnen einen fairen Prozess zu machen.“
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Damir Fras ist unser US-Korrespondent
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