Es war die Zeit, als in Berlin noch eine Mauer stand und Europa nicht nur geografisch in Ost und West unterteilt wurde. Die Europäische Gemeinschaft (EG) war mit zehn Mitgliedstaaten noch überschaubar, und man suchte nach einem neuen Thema, einer zündenden Botschaft, um den Bürgern das Projekt nach knapp 30 Jahren seines Bestehens noch schmackhaft zu machen.
Ideengeber gab es viele, unter anderem den SPD-Europaabgeordneten Dieter Rogalla. "Eurogalla" gehörte zu jenen, die mit spektakulären Aktionen für ein grenzenloses Europa warben; sei es durch Fahrradtouren durch den Kontinent, durch das symbolische Überschreiten oder gar die Beseitigung von Schlagbäumen.
Im ersten Schengen-Abkommen von 1985 verzichteten die drei Benelux-Staaten, Frankreich und Deutschland auf Grenzkontrollen an ihren Binnengrenzen.
Das zweite Schengen-Abkommen von 1990 setzte die vollständige innere Reisefreiheit zwischen den Partnern um. Seit 1995 ist das "grenzenlose Europa im Kleinen" Wirklichkeit. Inzwischen haben sich dem Abkommen 25 Länder angeschlossen. (epd )
Am 14. Juni 1985 wurde im luxemburgischen Moselstädtchen Schengen ein Abkommen mit weitreichenden Folgen unterzeichnet. Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten vereinbarten, "Freizügigkeit" zwischen ihren Ländern nicht nur für Waren, sondern auch für die Bürger. "Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden", lautete die Kernbotschaft.
Nicht nur inhaltlich, auch strategisch hatte "Schengen" Modellcharakter: 1985 gehörte gerade einmal die Hälfte der damaligen EG-Staaten zu den Teilnehmern des Vorhabens, das auf Regierungsebene, also abseits des Gemeinschaftsrahmens, in Gang gesetzt wurde. Großbritannien und Irland verweigerten sich grundsätzlich, Italien, Dänemark und Griechenland stießen erst später dazu. Die ersten Fünf praktizierten damit frühzeitig jene verstärkte Zusammenarbeit, die erst gut zwei Jahrzehnte später auf Unionsebene vertraglich auch für andere Bereiche ermöglicht wurde.
Die Annehmlichkeiten für EU-Bürger hatten auch ihre Kehrseite(n). Der zunehmende Wegfall von oft zeitraubenden Grenzkontrollen ging in den 90er Jahren einher mit "Ausgleichsmaßnahmen": Die (Schengen)-Außengrenzen wurden deutlich höher gezogen; es kam zu einer verstärkten Zusammenarbeit der nationalen Polizei- und Justizbehörden und zu neuen Regeln gegenüber Bürgern aus Drittstaaten sowie Asylbewerbern. Wer von einem Nicht-EG-Land einreiste, bekam ein befristetes Visum, das dann für alle Schengen-Länder gültig blieb. Entscheidungen eines Schengen-Mitglieds über Asylanträge wurden grundsätzlich auch in den Partnerländern anerkannt.
1997 wurde die bisher lose Zusammenarbeit der Pioniere "vergemeinschaftet". Fortan führte die mittlerweile angewachsene Schengen-Gruppe ein Dasein im Rahmen des EU-Vertragswerks - und war damit erstmals auch einer europäischen parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle unterworfen. Heute machen bis auf Bulgarien, Rumänien und Zypern sowie in Teilbereichen Großbritannien und Irland alle 27 EU-Staaten bei jenen innen- und justizpolitischen Aktivitäten mit, die vor 25 Jahren begannen. Auch die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen sind eingebunden.
Tod an den Außengrenzen
Zum Jubiläum gibt es auch Warnungen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, nennt das Schengener Informationssystem (SIS), das den Computer-Austausch von Daten über gesuchte Personen und Objekte zwischen den nationalen Polizei- und Justizbehörden ermöglicht: "Die Ausweitung des SIS zu einem allgemeinen polizeilichen und nachrichtendienstlichen Recherchesystem hielte ich für sehr problematisch", sagt Schaar der FR.
Stößt das Projekt selber an seine Grenzen? Kritiker eines Beitritts der Türkei zur EU sagen, ja. Träte das Land der Union bei, hätte sie eine gemeinsame Grenze mit Ländern wie Iran, Irak, Syrien und den Kaukasusrepubliken, für deren Kontrolle die Regierung in Ankara zuständig wäre. An dieses Szenario mag am heutigen Feiertag niemand denken. Ebenso wenig an die schätzungsweise 15000 Flüchtlinge und Migranten, die nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl in den vergangenen zwei Jahrzehnten an den europäischen Außengrenzen, in Haftanstalten der mittlerweile zwei Dutzend Schengen-Staaten und bei Abschiebungen umgekommen sein sollen.
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