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65 Jahre danach: Mordprozess gegen SS-Mann

Als junger SS-Mann soll er drei Zivilisten erschossen haben, dem Rentner Heinrich Boere (88) wird dafür der Prozess gemacht.

Der Angeklagte Heinrich Boere (M) sitzt in Aachen im Rollstuhl im Saal des Landgerichts.
Der Angeklagte Heinrich Boere (M) sitzt in Aachen im Rollstuhl im Saal des Landgerichts.
Foto: dpa

Aachen. Als junger SS-Mann soll er drei Zivilisten erschossen haben, dem Rentner Heinrich Boere (88) wird dafür der Prozess gemacht: Mit einem Antragsgefecht hat am Mittwoch in Aachen einer der letzten NS-Kriegsverbrecherprozesse begonnen. Boere soll 1944 als Mitglied eines SS-Killerkommandos drei Niederländer erschossen haben. Das Simon-Wiesenthal-Zentrum zählte ihn zu den zehn meistgesuchten Nazi-Kriegsverbrechern.

Der in einem Altenheim lebende Boere kam im Rollstuhl ins Gericht. Wegen eines Befangenheitsantrags wurde die Anklage zunächst nicht verlesen. Der Auftakt wurde vor allem auch von niederländischen Medien beobachtet. Drei Söhne von zwei Opfern sind Nebenkläger.

Boere soll mit einem Komplizen im Juli und September 1944 drei Männer in Breda, Voorschoten und Wassenaar bei Den Haag erschossen haben. Die Morde seien Teil einer SS-Aktion unter dem Decknamen "Silbertanne" gewesen, hatte Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß vor dem Prozess mitgeteilt.

Boere war demnach für das Killerkommando "Feldmeijer" rekrutiert worden, das niederländische Widerstandskämpfer aus dem Weg räumen sollte. Die Niederlande waren von 1940 bis 1945 von Nazi-Deutschland besetzt.

Boeres Mutter war Deutsche, der Vater Niederländer. Er selbst wurde zwar in Eschweiler bei Aachen geboren, ist nach eigenen Angaben aber staatenlos. Nur ein Jahr nach den Morden wurde er in den Niederlanden gefasst, konnte aber fliehen.

Ein Sondergerichtshof in Amsterdam verurteilte ihn in Abwesenheit zum Tode. Später wurde die Strafe in lebenslange Haft umgewandelt. Boere hat sie aber nie verbüßt. Ende 1954 kehrte er in seine Heimatstadt Eschweiler zurück, arbeitete als Bergmann und lebte weitgehend unbehelligt.

Ulrich Maaß ist Chefankläger der nordrhein-westfälischen Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Nazi-Verbrechen in Dortmund. Die Verteidigung stellte am Mittwoch einen Befangenheitsantrag gegen ihn.

Begründung: Maaß erwecke den Anschein, dass er den Grundsatz des fairen und offenen Verfahrens missachte. Verteidiger Gordon Christiansen sagte: "Er ist in der Sache nicht ergebnisoffen." In vielen Interviews habe Maaß deutlich gemacht, dass er eine Verurteilung um jeden Preis wolle. Das Gericht will bis Montag über den Befangenheitsantrag entscheiden. "Der Prozess kann nicht platzen", sagte Maaß.

Nach dem Amsterdamer Urteil hatte die deutsche Justiz zunächst keine Veranlassung gesehen, gegen Boere vorzugehen. Erst nach einem Auslieferungsantrag der Niederländer in den 80er Jahren kam Bewegung in den Fall. Ein langes juristisches Tauziehen begann.

Der Bundesgerichtshof machte schließlich den Weg für den Prozess frei, indem er Boere als verhandlungsfähig einstufte. (dpa)

Datum:  28 | 10 | 2009
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