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Abschiebehaft: Tod eines jungen Flüchtlings

Er ist 17 Jahre alt, als er seinem Leben ein Ende setzt: Erst trat er in den Hungerstreik, dann hat sich der Flüchtling in der Abschiebehaft in Hamburg erhängt. "Amtliche Kindesvernachlässigung" lautet nun die Kritik am Senat. Von Karin Dalka

Archivbild der Untersuchungshaftanstalt in Hamburg.
Archivbild der Untersuchungshaftanstalt in Hamburg.
Foto: ddp

Nach dem Suizid eines 17-Jährigen in Abschiebehaft erheben Flüchtlingsverbände massive Vorwürfe gegen den Hamburger Senat. Der Tod von David M. sei "der schlimmste Fall von amtlicher Kindesvernachlässigung in der Bundesrepublik seit vielen Jahren", kritisierte der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge am Dienstag. "Alle Kinderschutzmechanismen haben versagt."

Karl Kopp, Europareferent von Pro Asyl, sagte der FR: "Hier wurden gnadenlos asyl- und ausländerrechtliche Regelungen exekutiert. Sie waren den Behörden wichtiger als das Kindeswohl." Die Linke-Bürgerschaftsfraktion nannte es "eine Schande", dass Schwarz-Grün die "unmenschliche Abschiebepolitik" der Vergangenheit fortsetze.

Der junge Georgier hatte sich in der Klinik der Haftanstalt am Sonntag erhängt. Laut Justizbehörde saß er seit dem 9. Februar in Abschiebehaft. Er sollte nach Polen abgeschoben werden, wo er bereits einen Asylantrag gestellt hatte. M. trat in einen Hungerstreik. "Suizidabsichten ließen sich nicht erkennen", so die Behörde. Die Jugendgerichtshilfe sei informiert gewesen, habe ihn aber nicht betreut. M. hatte laut den Angaben auch keinen Anwalt.

Hamburg müsse die "Kette der Verantwortungslosigkeit" lückenlos untersuchen, verlangte Pro Asyl. "Der Hungerstreik war ein Hinweis, dass M. in einem psychischen Ausnahmezustand war", sagte Kopp. Der Fall weise aber weit über Hamburg hinaus. "Dass Deutschland Kinder einsperrt und sie in Europa wie Stückgut hin- und herschiebt, ist ein klarer Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention, die dem Kindeswohl einen Vorrang gibt."

Verbände und Kirchen verlangen seit Inkrafttreten der UN-Konvention 1992 in Deutschland, Minderjährige nicht mehr in Abschiebehaft zu nehmen und den europäischen "Verschiebebahnhof" zu beenden. Um Härten abzumildern, gibt es in einigen Bundesländern Erlasse, nach denen die Abschiebehaft schutzbedürftiger Personen möglichst vermieden werden soll. Hamburgs Ausländerpolitik gilt seit Jahren als rigide. Derzeit sitzen hier drei Jugendliche in Abschiebehaft, 2009 waren es neun. Bundesweit gibt es nur lückenhafte Statistiken.

Die innenpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, Antje Möller, sagte der FR, die Koalition werde den "bitteren Fall" zum Anlass nehmen, sich über die künftige Praxis zu verständigen. "Ich erwarte, dass wir uns auf eine Einzelfallbetrachtung einigen." Sie als Grüne halte eine grundsätzliche Regelung zugunsten der Minderjährigen für besser, aber man sei nun mal in einer Koalition.

Autor:  Karin Dalka
Datum:  9 | 3 | 2010
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