Berlin. Beim Konflikt-Thema Spätabtreibungen zeichnet sich keine Einigung in der großen Koalition ab. Die SPD-Fraktion stimmte am Dienstag mit großer Mehrheit für ein Positionpapier, das sich gegen einen Gesetzesvorstoß der Union stellt. Darin fordern Abgeordnete von CDU und CSU eine gesetzlich verbindliche ärztliche Beratungspflicht und eine mindestens dreitägige Bedenkzeit, wenn sich Frauen, die ein schwerkrankes oder behindertes Kind erwarten, in ihrer Notlage noch nach der 12. Schwangerschaftswoche für eine Abtreibung entscheiden.
Mehr und frühzeitigere psychosoziale Hilfen und Aufklärung für die Schwangeren fordert auch die SPD . Ein Anspruch auf eine solche Beratung solle künftig im Mutterpass verankert werden, fordern die Sozialdemokraten. Die Unionsforderung nach einer gesetzlichen Beratungspflicht und bis zu 10 000 Euro hohen Strafgeldern für Ärzte, die eine mehrtägige Bedenkfrist bis zur medizinischen Indikation für eine Spätabtreibung nicht einhalten, lehnt die SPD ab.
Diese Vorschriften seien überflüssig und nicht im Sinne der betroffenen Frauen, argumentiert SPD-Familienpolitikerin Christel Humme in ihrem Antrag. Auch Grüne und der evangelische Frauenverband unterstützen ihn. "Den Duktus des Unionsantrags kann ich nicht mittragen," so Humme zur FR, "er unterstellt, dass Frauen leichtfertig mit ihrer Entscheidung für eine Abtreibung umgehen." Andere Sozialdemokraten, wie Familienexpertin Kerstin Griese, sind jedoch durchaus offen für die Unionsforderung, eine ärztliche Beratungspflicht gesetzlich zu verankern und eine Bedenkzeit vorzuschreiben.
2007 wurden 229 Schwangerschaften aufgrund einer medizinisch-sozialen Indikation noch nach der 22. Woche abgebrochen, wo ein Fötus schon außerhalb des Mutterleibs lebensfähig sein kann. Die Zahl der Spätabtreibungen ist in den vergangenen Jahren nicht gestiegen, obwohl mögliche Behinderungen oder Erkrankungen durch die vorgeburtliche Diagnostik eher erkennbar wurden.
Viele Anträge - kein Kompromiss
Die Union drängt seit Jahren auf eine gesetzliche Neuregelung der Spätabtreibungen. In ihrem Koalitionsvertrag konnten sich CDU/CSU und SPD jedoch nur auf einen vagen Prüfauftrag für das sensible Problem verständigen. SPD, Grüne und Linke argwöhnen, die Union wolle die Spätabtreibungen als "Einfallstor" nutzen, um die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch generell zu verschärfen.
Diesen Verdacht weist der Initiator des Unions-Vorstoßes, CSU-Familienpolitiker Johannes Singhammer, weit von sich. "Wir wollen damit keine Diskussion über den Paragrafen 218 folgende anzetteln." Die Union wird ihren Gesetzentwurf zur Neuregelung der Spätabtreibungen, der unter anderem von der Ärztekammer befürwortet wird, jetzt als parteiübergreifenden Gruppenantrag ins Parlament einbringen. SPD und Grüne werden eigene Anträge dagegen setzen. Bei diesem Patt wird es in dieser Legislatur voraussichtlich beim Status quo bleiben.
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