Hartz IV-Empfänger haben Anspruch auf die Abwrackprämie. Das hat das Sozialgericht Magdeburg entschieden. Die Abwrackprämie sei "kein bei der Berechnung des Bedarfs zu berücksichtigendes Einkommen", stellte das Gericht fest. Vielmehr handle es sich um ein "zweckgebundenes Einkommen" ähnlich der staatlichen Eigenheimzulage.
Vor einigen Monaten war genau um die Frage, ob Leistungsempfänger ein Anrecht auf die staatliche Abwrackprämie von 2500 Euro haben, ein politischer Streit entbrannt. Die SPD war dafür, die CDU dagegen. Experten gingen seinerzeit schon davon aus, dass die Abwrackprämie nach der Logik des Sozialgesetzbuches (SGB) nicht auf Hartz IV angerechnet werden dürfe.
In der Begründung des Sozialgerichts heißt es, dass es sich um eine vom SGB II unabhängige Prämie handle. Sie solle die Konjunktur ankurbeln und Automobilindustrie unterstützen. sru
AZ: S 16 AS 907/09 ER
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