Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach hat die massive Kritik an dem geplanten Acta-Abkommen zum Schutz von Urheberrechten im Internet zurückgewiesen. „Was im realen Leben verboten ist - das Kopieren fremden geistigen Eigentums - muss auch im virtuellen Leben verboten sein“, sagte Bosbach der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“. Es gehe um eine „grundsätzliche Weichenstellung“, wie die Urheberrechte im Netz künftig geschützt werden könnten. „Die Acta-Kritiker müssten sagen, wie sie das sicherstellen wollen“, forderte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses.
Bosbach richtete seine Kritik vor allem an die Piratenpartei und die Grünen, die die Anti-Acta-Proteste unterstützen.
Neue Rechtssetzung beabsichtigt?
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger verlangt Klarheit von der EU-Kommission über mögliche rechtliche Auswirkungen des umstrittenen Anti-Produktpiraterie-Abkommens Acta. „Europaparlamentarier stellen die Frage, ob die Kommission neue Rechtsetzung beabsichtigt. Diese Frage muss umfassend beantwortetet werden“, sagte die FDP-Politikerin der „Passauer Neuen Presse“. Sie fügte hinzu: „Alle wesentlichen Kritikpunkte, die sich auf Urheberrechtsschutz und Internet konzentrieren, müssen vom Europäischen Parlament und der Kommission beantwortet werden.“
Dafür gab's Schelte von Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU). Er forderte Leutheusser-Schnarrenberger in der „Passauer Neuen Presse“ vom Montag zu einem „klaren Bekenntnis zum Inhalt dieses Abkommens“ auf. „Wenn aus Deutschland das Signal 'Wir wollen ACTA nicht' kommen würde, wäre das für den Schutz geistigen Eigentums weltweit fatal.“ Er sei „sehr verwundert“ über das Vorgehen der Ministerin, sagte Krings.
Altmaier zeigt Verständnis für Proteste
Am Wochenende hatten in Deutschland und anderen europäischen Staaten zehntausende Menschen gegen ACTA protestiert. Das Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen (ACTA) soll den Schutz geistigen Eigentums verbessern, Kritiker befürchten jedoch Internet-Zensur.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Altmaier (CDU), zeigte Verständnis für die Massendemonstrationen. Die Kundgebungen seien auch ein Zeichen dafür, „dass wir neue Kommunikationsstrukturen im Internet haben“, sagte Altmaier im ARD-Morgenmagazin. „Wir tun gut daran, dies ernst zu nehmen.“ Das bedeute aber nicht, „dass wir auf die eigenständige politische Prüfung verzichten.“
Der entscheidende Punkt sei, dass die jungen Demonstranten deutlich gemacht hätten, „dass solche Themen mit Internetbezug heute in ganz anderen Geschwindigkeiten diskutiert werden.“ (dapd, afp)
Der auf Initiative der USA und Japans ausgehandelte ACTA-Vertrag regelt unter anderem die „Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld“. Kritiker sehen darin dagegen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Deutschland will ACTA vorerst nicht unterzeichnen. Die zuständige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe Bedenken angemeldet, hatte am Freitag ein Sprecher des Auswärtigen Amts gesagt.
Das Urheberrecht schützt Leistungen des menschlichen Geistes. Durch das deutsche Urheberrechtsgesetz wird der Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes geschützt. Damit dient das Gesetz den ideellen und materiellen Interessen des Urhebers.
Dem Urheber steht „eine angemessene Vergütung“ zu, soweit ein anderer als der Urheber das Werk nutzt. Auch wenn der Urheber und der Nutzer keine Absprache über eine solche Vergütung getroffen haben, gilt nach dem Urheberrechtsgesetz „die angemessene Vergütung als vereinbart“. Damit wird dem Urheber ein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung eingeräumt.
70 Jahre nach dem Tode des Urhebers erlischt grundsätzlich das Urheberrecht. Soweit es mehrere Urheber gibt, erlischt es 70 Jahre nach dem Tode des am längsten lebenden Miturhebers. Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung.
Das Anti-counterfeiting Trade Agreement (Acta) ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte auch international durchzusetzen und gegen Marken- und Produktfälschung vorzugehen. Das Abkommen ergänzt das Trips-Abkommen von 1994 im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Der Acta-Vertrag geht auf eine Initiative der USA und Japans zurück.
Die Verhandlungen über Acta standen unter dem Druck von Interessengruppen insbesondere der US-amerikanischen Film- und Musikindustrie. Das fertige Vertragswerk wurde bis zum Januar von der EU und zehn weiteren Staaten
unterzeichnet. Allerdings haben noch nicht alle 27 Mitglieder der EU auch als Nationalstaaten das Abkommen signiert. Das Abkommen muss zudem noch vom Europaparlament gebilligt und von den Parlamenten der Einzelstaaten ratifiziert werden.
Die Kritiker sehen in dem Abkommen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Die Bundesregierung hat erklärt, dass Acta nichts an der deutschen Rechtslage ändere. Allerdings wird von Kritikern wie Befürwortern darauf hingewiesen, dass viele Acta-Bestimmungen einen relativ großen Interpretationsspielraum lassen.
Unter dem Eindruck massiver Proteste haben Polen, die Slowakei, Tschechien und Lettland jüngst die Ratifizierung von Acta vorerst ausgesetzt. Auch Deutschland wird das Abkommen zunächst nicht unterzeichnen. Das Auswärtige Amt zog die bereits erteilte Weisung zur Signierung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurück, wie am Freitag bekannt wurde.
Folgende Länder haben über Acta verhandelt: die Europäische Union und ihre 27 Mitgliedstaaten, ferner Australien, Japan, Kanada, Südkorea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, die Schweiz und die USA. An den ersten
Verhandlungsrunden nahmen auch Jordanien und die Vereinigten Arabischen Emirate teil.
Die Vorbereitungen für Acta hatten mit dem G8-Gipfel 2006 begonnen. Seit Juni 2008 wurde konkret verhandelt. Im Dezember 2011 gab der Rat der 27 EU-Minister grünes Licht für ACTA.
Im Januar 2012 unterzeichneten in Tokio 22 EU-Staaten das Abkommen. Am 29. Februar soll das Abkommen im Außenhandelsausschuss des EU-Parlaments debattiert werden, im Juli soll das Plenum darüber abstimmen.
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