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Verbot von Streubomben: Ächtung der Heimtücke

Heute tritt das Verbot von Streubomben in Kraft – doch die größten Erzeuger dieser Waffe machen nicht mit: USA, Russland, China und Israel.

Ein Bomber der US Air Force wirft Streubomben bei einer Übung ab.
Ein Bomber der US Air Force wirft Streubomben bei einer Übung ab.
Foto: afp

UN-Generalsekretär Ban Ki Moon spricht von einem „großen Fortschritt in Richtung auf eine globale Abrüstung“, und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz sieht im Verbot von Streumunition „einen riesigen Schritt hin zur Beendigung des schrecklichen Leidens, das diese Waffen während Jahrzehnten verursacht haben“. Am 1. August tritt der entsprechende Vertrag in Kraft, den bisher 107 Staaten unterzeichnet und 37 ratifiziert haben. Leider fehlen die größten Erzeuger von Streubomben: die USA, Russland, China und Israel.

Die Streumunition ist eine Weiterentwicklung der Schrapnellgeschosse, die im Ersten und Zweiten Weltkrieg enormes menschliches Leid verursachten. Die neue Technik besteht darin, dass der von einem Flugzeug abgeworfene oder von Artillerie verschossene Waffenkanister knapp vor seinem Aufprall am Erdboden bis zu 2000 Kleinbomben verstreut. Manche Modelle gleiten an Fallschirmen zu Boden. Eingesetzt werden die Streubomben insbesondere gegen Panzerkolonnen, zur Zerstörung von Flugzeuglandepisten oder um vom Gegner verlegte Landminen zur Explosion zu bringen. Die meisten Opfer sind aber Menschen – Soldaten wie Zivilisten, gut ein Viertel davon sind Kinder.

Etwa 20 Prozent dieser billig produzierten Kleinbomben explodieren bei ihrem Abwurf nicht. Die Blindgänger liegen dann bis in alle Ewigkeit am Boden herum. Sie gehen schon bei leichter Berührung hoch, etwa wenn ein Mensch oder ein Tier darauf tritt. Streubomben wurden in zahlreichen Ländern zur Standardmunition der Luftwaffe. Hergestellt wurden sie von 34 Staaten. Eingesetzt haben sie mindestens 23 Länder.

„Kluge“ Waffen ausgenommen

Schon vor Jahrzehnten wurde der Ruf laut, diese heimtückischen Waffen international zu verbieten. Doch weder an der Genfer Abrüstungskonferenz, die für solche Verhandlungen zuständig wäre, noch in einem anderen UN-Organ fand sich ein Konsens, die Streumunition aus dem Verkehr zu ziehen. Die abrüstungswilligen Staaten gründeten daher ein Verhandlungsforum außerhalb der Vereinten Nationen. Wie schon zuvor beim Verbot der Anti-Personen-Minen, das 1997 in Ottawa unterzeichnet wurde, schlossen sich Hunderte von Nicht-Regierungs-Organisationen zu einer „Cluster Munition Coalition“ zusammen. Auf Regierungskonferenzen in Wien, Wellington, Oslo und Dublin wurde der Vertrag zu Papier gebracht und Ende 2008 in der norwegischen Hauptstadt von 94 Staaten unterzeichnet. Im Februar dieses Jahres waren die zum Inkrafttreten nötigen 30 Ratifizierungen zusammen, darunter jene Deutschlands.

Noch 1999 hatte die US-Luftwaffe im Kosovokrieg Clusterbomben abgeworfen. Im Krieg in Georgien 2008 sollen sowohl die russischen wie die georgischen Truppen Streumunition verwendet haben. Die Russen bestreiten diesen Vorwurf. Eine Welle der Entrüstung und damit einen Schub für die Verhandlungen über das Verbot der Streumunition löste das Vorgehen Israels im Krieg gegen den Libanon 2006 aus. In den letzten 72 Stunden des Kriegs, nachdem der Weltsicherheitsrat bereits die Feuereinstellung angeordnet hatte, warfen die Israelis mehr als vier Millionen Streubomben über dem Libanon ab. Daraus ließ sich kein anderer Schluss ziehen, als dass weite Gebiete unbewohnbar gemacht werden sollten.

Das Verbot von Streumunition weist aber Lücken auf. Nicht erfasst werden „kluge“ Sprengkörper, die mit Zielerkennungsgerät und Selbstzerstörungsmechanismus ausgerüstet sind. Diese Ausnahme hatten Deutschland und Frankreich angestrebt. Demnach gilt auch die neue Smart-Munition der Bundeswehr nicht als Streubombe.

Autor:  Pierre Simonitsch
Datum:  30 | 7 | 2010
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