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Gesetzentwurf der Bundesregierung: Ärzten drohen bei langen Wartezeiten Sanktionen

Die Bundesregierung will vermeiden, dass gesetzlich Versicherte übermäßig lange auf einen Arzttermin warten müssen. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Krankenkassen bei Verstößen die Vergütung kürzen können.

Auch Kassenpatienten sollen „angemessenen und zeitnah“ vom Arzt versorgt werden.
Auch Kassenpatienten sollen „angemessenen und zeitnah“ vom Arzt versorgt werden.
Foto: dapd
Berlin –  

Vor einigen Monaten beherrschte der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn die Schlagzeilen mit der Forderung, auch für gesetzlich Versicherte das Zweibettzimmer im Krankenhaus ohne Aufpreis zum Standard zu machen. Doch der Koalitionspartner FDP und auch die Schwesterpartei CSU ließen Spahn auflaufen, zu stark war der Druck der Klinik-Lobby. Kürzere Wartezeiten auf einen Termin beim Facharzt wollte Spahn ebenfalls in einem Patientengesetz verankern, auch das ohne Erfolg.

Angemessen und zeitnah

Zumindest das Thema Wartezeiten soll nun dank des Drängens der Unionsseite doch noch angegangen werden. Die Fachleute der Koalitionsfraktionen einigten sich mit dem Gesundheitsministerium darauf, im Gesetz gegen den Landarztmangel eine entsprechende Regelung einzubauen. Geplant ist, die Kassenärzte per Gesetz zu einer „angemessenen und zeitnahen Zurverfügungstellung der fachärztlichen Versorgung“ zu verpflichten. Das will die Koalition durch eine Konkretisierung des sogenannten Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigungen erreichen. Wird das Thema Wartezeit dort verankert, können die gesetzlichen Krankenkassen bei Verstößen Geld aus der vereinbarten Vergütung zurückhalten. Zudem können die Kassenärztlichen Vereinigungen dann Sanktionen gegen die Vertragsärzte verhängen, die sich nicht an die Vorgaben halten. „Vermeidbare Wartezeiten in der fachärztlichen Versorgung ... sollen vermindert und die erlebte Versorgungsrealität der Patienten verbessert werden“, heißt es in dem Antrag, mit dem das Gesetz im Rahmen der Bundestags-Beratungen ergänzt werden soll.

Keine Behandlung im Hospital

Die Einzelheiten können allerdings nicht vom Gesetzgeber vorgegeben werden. Sie müssen zwischen Krankenkassen und Kassenärzten – also den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen – ausgehandelt werden. Das betrifft vor allem die Frage, was eine „angemessene und zeitnahe“ Terminvergabe ist und welche Sanktionen bei Verstößen verhängt werden. Ein Bericht des Magazins Spiegel, wonach Versicherte bei überlangen Wartezeiten im Einzelfall ambulant im Krankenhaus behandelt werden sollen, entpuppte sich dagegen als falsch.

Spahn begrüßte die geplante Gesetzesänderung: „So wird das Versorgungsgesetz wirklich zu einem Gesetz für Patienten.“

Autor:  Timot Szent-Ivanyi
Datum:  4 | 9 | 2011
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