Die von der schwarz-gelben Koalition angestrebte Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken kann jetzt nur noch vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werden. Bundespräsident Christian Wulff hat das entsprechende Gesetz gestern unterzeichnet, so dass es zum 1. Januar in Kraft treten kann.
Die Erwartung mancher Beobachter in Berlin, Wulff werde das Gesetz selber der Überprüfung durch die Karlsruher Richter empfehlen, hat sich nicht bestätigt. Im Gegenteil: „Der Bundespräsident ist nach intensiver und sorgfältiger Prüfung aller verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte zu dem Ergebnis gekommen, dass rechtliche Gründe einer Ausfertigung dieses Gesetzes nicht entgegen stehen“, heißt es in der Mitteilung des Präsidialamtes. Fragen der politischen Gestaltung eines Gesetzes seien der Prüfung durch den Präsidenten entzogen.
Mehrere SPD-regierte Bundesländer haben angekündigt, sie würden vor dem Verfassungsgericht gegen das Gesetz klagen. Sie bemängeln, dass Schwarz-Gelb die Beteiligung der Länder im Bundesrat umgangen hat. Sie argumentieren, dass die Länder, die unter anderem für die Sicherheit der AKW zuständig sind, von den Folgen der Laufzeitverlängerung betroffen seien. Auch die Bundestagsfraktion der Grünen hat Verfassungsklage angekündigt.
Wie vom Bundestag Ende Oktober mit Koalitionsmehrheit beschlossen, sollen die Laufzeiten der AKW um durchschnittlich zwölf Jahre gegenüber dem bisherigen, von der rot-grünen Regierung beschlossenen Ausstiegsplan verlängert werden. Der letzte Meiler würde so um das Jahr 2035 vom Netz gehen. Wulff fertigte insgesamt vier Gesetze des Energie- und Klimapaketes der Bundesregierung aus. Auch Regelungen für eine neue Atomsteuer und einen Milliardenfonds zum Ausbau der Öko-Energien treten in Kraft.
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