Wer mit 1,6 Promille Blutalkohol am Steuer erwischt wird und seinen Führerschein wiederhaben will, muss bei einer einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nachweisen, dass er kein Alkoholproblem hat. Das sieht die gängige Rechtsprechung vor.
"Wenn jemand bei einem solchen Wert noch so viel Handlungsfähigkeit beweist, dass er sein Auto findet, es aufschließen und in Gang setzen und dann auch noch ein längere Strecke fahren kann, ohne an der nächsten Mauer zu landen, dann muss man von einer Gewöhnung an Alkohol ausgehen", sagt der Diplom-Psychologe Jürgen Schattschneider, Leiter des Instituts für Beratung, Begutachtung und Kraftfahreignung in Köln.
Alkohol gehört immer noch zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr, auch wenn die Zahl der Alkoholunfälle in den letzten zehn Jahren gesunken ist. 2008 wurden 48226 Alkohol-Unfälle auf deutschen Straßen gezählt, knapp 25000 Menschen wurden verletzt, 523 starben. Vorläufige Zahlen für 2009 weisen auf einen weiteren Rückgang um zehn Prozent hin.
Zur Verringerung hat die strengere Promillegrenze beigetragen: Seit 2001 gilt der "Gefahrengrenzwert" von 0,5 Promille (vorher 0,8) Alkoholgehalt im Blut, von dem an das Führen eines Kraftfahrzeugs nicht mehr erlaubt ist. Doch die Rechtsprechung sieht Sanktionen schon ab 0,3 Promille vor: Wer mit wenig Alkohol im Blut auffällt - etwa Fahrfehler begeht oder einen Unfall baut - muss mit einer Geldstrafe und mindestens vier Punkten in der Verkehrssünderkartei rechnen. Schon ab 0,3 Promille sind Wahrnehmung und Entfernungseinschätzung gestört, ab 0,5 Promille verengt sich das Blickfeld, Farben verschwimmen, das Reaktionsvermögen lässt deutlich nach, die Risikobereitschaft steigt. Bei 0,8 Promille fahren viele in Schlangenlinien, übersehen Schilder und Ampeln. Mit jedem Promilleschritt steigt die Unfallgefahr. Wer mit 1,1 und mehr Promille Alkohol im Blut Auto fährt, begeht eine Straftat.
Wie viel jemand getrunken haben muss, um 1,1 oder gar 1,6 Promille zu erreichen, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem von Alter, Geschlecht, Größe und Körpergewicht. Nach einem gängigen Richtwert müsste ein 70 Kilogramm schwerer Autofahrer innerhalb von drei Stunden rund vier Liter Bier trinken, um auf 1,3 Promille zu kommen - für 0,3 Promille reichen schon zwei kleine Flaschen Bier in einer Stunde.
Promillerechner: www.heise.de/autos/ service/promille-rechner/
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