Draußen vor der Tür haben sie schon früh morgens ein Zelt aufgebaut und Transparente entrollt. Mit roter und blauer Kreide haben sie zudem den Asphalt vorm Magdeburger Landgericht beschriftet. „Gegen Polizeigewalt“ steht nun auf dem Pflaster. „Brecht das Schweigen“. Und „Assassini“. Mörder.
Drinnen, in Saal A23, ist um halb zehn kein Platz mehr frei. Im Zuschauersaal und auf der Pressetribüne: auffällig viele Schwarze. Es wird getuschelt auf Englisch und Französisch. Menschen sind angereist von weit her, um diesen Prozess zu beobachten, in dem es um den Tod eines Asylbewerbers in einer Polizeizelle geht. Und um weit mehr als das.
Vor fast genau sechs Jahren, am Mittag des 7. Januar 2005, starb unter bis heute ungeklärten Umständen der Westafrikaner Oury Jalloh im Keller des Polizeireviers von Dessau. Der 37-Jährige verbrannte. Es hat einen skandalträchtigen Prozess darum gegeben. Es hat einen Freispruch gegeben. Und es hat eine Revision vor dem Bundesgerichtshof gegeben, der einer Ohrfeige für das Landgericht Dessau glich.
Die Erste Große Strafkammer in Magdeburg wird nun versuchen, mühevoll zu rekonstruieren, wer vor sechs Jahren im Polizeirevier Dessau wie reagierte, als in Gewahrsamzelle 5 Feuer ausbrach, wer wann mit wem sprach, wer wen wo gesehen hat. Es wird dabei um Sekunden gehen. Es wird Monate dauern. Verhandelt wird mindestens bis Mai.
Auf der Anklagebank sitzt erneut der damalige Dienstgruppenleiter Andreas S., ein 50-Jähriger mit aschgrauen Haaren und aschfahlem Gesicht. Er ist inzwischen ein kranker Mann, er hatte einen Schlaganfall und er hat Krebs. S. soll damals zu spät reagiert haben, als der Feueralarm in seinem Büro losging. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Körperverletzung mit Todesfolge vor.
Neben S. jedoch haben – unsichtbar – etliche weitere Dessauer Polizisten Platz genommen. Über S.’ Kollegen schwebt ein Generalverdacht, seit sie im ersten Prozess bockig schwiegen, wortgleiche Erinnerungen offenbarten oder dreist logen, so lange, bis der Richter nach 59 Verhandlungstagen kapitulierte. In Magdeburg müsse man nun „noch einmal bei null anfangen“, sagt Nebenklage-Anwalt Philipp Napp. Der BGH habe verlangt, „dass von dieser Kammer alle Denkmöglichkeiten gedacht werden müssen“.
Selektive Erinnerung
Zu diesen Möglichkeiten zählt die Version der Polizei, dass sich der volltrunkene Oury Jalloh, an Händen und Füßen gefesselt, mit einem Feuerzeug, das niemand entdeckt haben will, auf einer feuerfesten Matratze selbst angezündet hat. Zu diesen Möglichkeiten zählt für Jallohs Freunde aber eben auch, dass es Mord war. „Wir erwarten Gerechtigkeit und Wahrheit“, sagen sie.
Vom Angeklagten haben sie dabei wenig Hilfe zu erwarten. S. sagte nur, dass er nichts sagen werde. Dem Gericht freilich hat er eine vierseitige Erklärung zukommen lassen, die in mancherlei Hinsicht interessant ist. S. betont darin, dass er sich nach sechs Jahren kaum noch erinnere und die meisten Vorgänge von damals nur „vom Hörensagen“ kenne. Danach freilich offenbart er erstaunlich minuziöse Erkenntnisse über die fraglichen Minuten, die weit präziser sind als bei seiner ersten Einlassung in Dessau und darauf hinaus laufen, dass er alles richtig gemacht habe. „Zu keinem Zeitpunkt“, so S., „wollte ich Herrn Jalloh in der Zelle willentlich oder wissentlich leiden lassen.“ In Nebensätzen belastet S. seine damalige Kollegin Beate H. Sie gilt als Schlüsselzeugin dieses Prozesses.
Die Polizistin hatte S. unmittelbar nach der Tat zunächst schwer belastet, bevor sie im Prozess – aus Gründen, die nur sie kennt – zur Entlastungszeugin wurde. Gegen sie läuft ein Verfahren wegen Falschaussage. Vieles wird davon abhängen, ob sie sich an ihre ursprünglichen Beobachtungen erinnert. Tut sie es, wird man der Wahrheit womöglich ein Stück näher kommen. Tut sie es nicht, wird die Mauer des Schweigens wohl auch in Magdeburg halten.
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