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Amnesty-Bericht: Die Polizei, Dein Feind und Quäler

Misshandlung und Gewalt durch Polizisten kommen zu häufig vor, um ignoriert zu werden. Die Hilfsorganisation Amnesty dokumentiert, wie leicht prügelnde Beamte sich der Strafverfolgung entziehen. Von Jörg Schindler

Harter Griff bei einer  Demonstration gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm 2007.
Harter Griff bei einer Demonstration gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm 2007.
Foto: Axel Schmidt/ddp

Die Fälle, so scheint es, häufen sich. Am 7. Januar 2005 stirbt der Asylbewerber Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle unter bis heute ungeklärten Umständen. Im Prozess lügen Polizisten oder schweigen, bis das Gericht kapituliert - zwei angeklagte Beamte werden in erster Instanz freigesprochen.

Am 30. April 2009 wird der Berufsfachschüler Tennessee Eisenberg in Regensburg von acht Polizisten gestellt und mit zwölf Schüssen getötet. Das Ermittlungsverfahren wird eingestellt, die Polizisten, so heißt es, schossen aus "Notwehr". Eisenberg war mit einem Messer bewaffnet.

Polizeigewalt

Amnesty International (AI) führt in dem aktuellen Bericht Fälle von "mutmaßlicher Misshandlung und unverhältnismäßiger Gewaltanwendung" durch Polizeibeamte auf. Drei davon werden hier kurz beschrieben.

Auf dem Bahnhof: Beim "Fall TC" geht es um eine 28-jährige türkischstämmige Jurastudentin, die im Februar 2007 zusammen mit einem Freund auf dem Lübecker Bahnhof war, um nach Hamburg zurückzufahren. Weil sie drei Zivilbeamten angeblich nicht ihren Ausweis zeigte, wurde sie auf die Wache der Bundespolizei mitgenommen. TC und ihr Freund gaben an, dass sie durchaus ihren Ausweis zeigte. Auf der Wache wurde TC von einem männlichen Beamten durchsucht (angeblich, weil sie wie ein Mann gekleidet und aufgetreten war). Als sie dagegen protestierte und auch auf ihren kürzlich operierten Arm hinwies, erhielt sie Faustschläge auf die Brust und wurde mit dem Kopf gegen die Wand gestoßen. Außerdem bekam sie einen weiteren Schlag an den Kopf. 2007 wurden die Ermittlungen gegen die Beamten eingestellt, 2008 wieder aufgenommen. Der Ausgang des Verfahrens ist AI nicht bekannt.

In der Diskothek: Beim "Fall MM und andere" geht es um die Durchsuchung der Berliner Diskothek Jeton im August 2005. Die Polizei wollte ein angebliches Treffen von Fußball-Hooligans auflösen. Der brutale Einsatz mit 300 Beamten machte bundesweit Schlagzeilen. Neben dem 33-jährigen Kommunikationsingenieur MM, der in der Disko seinen Junggesellenabschied feierte, wurden 21 Personen verletzt. MM wurde mit einem Schlagstock und mit Fäusten geschlagen sowie getreten. Er erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und Platzwunden. Keiner der beteiligten Polizisten wurde angeklagt, die Ermittlungen im November 2006 eingestellt. Das Land Berlin zahlte jedoch in mindestens sechs Fällen - auch bei MM - Schadensersatz.

Bei der Demonstration: Beim "Fall KI" geht es um eine 27-jährige Fotojournalistin, die während des G8-Gipfels im Juni 2007 in Rostock Demonstranten fotografierte. KI wurde, obwohl als Journalistin erkennbar, von Polizisten umgerannt und mit Schlagstöcken traktiert. Das Ermittlungsverfahren wurde 2007 erstmals eingestellt. Zahlreiche Beschwerden KIs führten nicht weiter, im März 2010 gab sie auf. (hahe)

An Silvester 2008 erschießt ein Polizist im brandenburgischen Schönfließ einen unbewaffneten Kleinkriminellen, der in einem geparkten Auto sitzt. Letzten Samstag erfolgte das Urteil: zwei Jahre auf Bewährung wegen Totschlags in einem "minderschweren Fall".

Das sind die spektakulären Fälle. Diejenigen, die tödlich endeten und deshalb an die Öffentlichkeit gelangten. Daneben gibt es Hunderte, in denen Menschen von Polizisten schikaniert, verprügelt und gedemütigt wurden. 869-mal wurde allein Amnesty International (AI) in den vergangenen sechs Jahren von mutmaßlichen Opfern kontaktiert. Etlichen Vorwürfen ist die Menschenrechtsorganisation nachgegangen. Am Donnerstag nun präsentierte Amnesty einen für die Strafverfolgungsbehörden wenig schmeichelhaften Bericht. Sein Titel: "Täter unbekannt - Mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland".

Die einzige gute Nachricht: "Es gibt keine systematischen Menschenrechtsverletzungen durch Polizisten", so Monika Lüke, die hiesige AI-Generalsekretärin. Und doch kommen sie vielfach vor, und sie laufen nach AI-Erkenntnissen oft nach demselben Muster ab. Demnach werden auffällig häufig Angehörige von Minderheiten Opfer von Polizeigewalt. Ermittlungen, so sie überhaupt beginnen, werden zu spät, schlampig und parteiisch geführt. Da können schon mal Beweismittel verschwinden oder Polizeizeugen sich an nichts mehr erinnern. Den Opfern ist eine Identifizierung der Täter häufig unmöglich gemacht, weil diese weder durch Nummern noch durch Namen gekennzeichnet sind.

"Kultur der Straflosigkeit"

Und wenn es dann doch mal zu einer Anklage kommt, dann meistens ohne Folgen. 2008 wurden etwa in Berlin 638 Polizisten wegen Körperverletzung angezeigt; 615-mal wurden die Ermittlungen eingestellt - Verurteilungen gab es keine. Man könne meinen, bei der Polizei herrsche eine "Kultur der Straflosigkeit", rügte der AI-Europaexperte David Díaz-Jogeix. Dass es in anderen EU-Ländern - etwa Spanien, Frankreich oder Österreich - nicht anders aussehe, mache die Sache nicht besser.

Um die Missstände zu beheben, sei vor allem eines nötig, so Lüke: dass die Polizei sich an Recht und Gesetz halte. Das nämlich verpflichte die Polizei zu umfassenden und unverzüglichen Ermittlungen. Zudem fordert Amnesty International eine Kennzeichnungspflicht von Beamten. Gegen diese Kennzeichnung wenden sich die Polizeigewerkschaften jedoch seit langem vehement. AI fordert auch die Schulung der Beamten in Menschenrechtsfragen, eine unabhängige Kommission, die Polizeigewalt untersucht, und schließlich Kameras in Polizeizellen und Verhörräumen.

Letzteres empört Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD): "Welches Bild von der Polizei in einem Rechtsstaat hat Amnesty eigentlich?", fragt er im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau. "Es gibt zwar auch bei der Polizei, wie überall sonst, rechtswidrige Vorgänge, aber man kann daraus keinen Generalverdacht ableiten." In Berlin, so Körting, werde von der Polizei "ohne Ansehen der Person ermittelt". Für eine Kennzeichnungspflicht sei er allein aus "Gründen der Bürgerfreundlichkeit und nicht, weil wir Polizisten als potenzielle Straftäter betrachten".

Autor:  Jörg Schindler
Datum:  9 | 7 | 2010
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