Frau Spieß, Sie recherchieren für Amnesty International seit 2005 Fälle von Polizeigewalt. Sagt das Antidiskriminierungsbüro Berlin zu Recht, dass gewalttätige Polizisten in Deutschland nichts zu befürchten haben?
Das ist so generell schwer zu sagen, weil die erste bundesweite Statistik noch nicht vorliegt. Aber bei den Fällen, die wir selbst recherchiert haben, hat uns sehr erstaunt, wie selten Vorwürfe von Polizeigewalt überhaupt zur Anklage kommen und dass die Ermittlungen zum allergrößten Teil eingestellt wurden. Wir schätzen, dass nur extrem wenige Fälle überhaupt vor Gericht landen.
Wie könnte man das ändern?
Zunächst müssen die Polizisten in Themen wie Menschenrechte, falsch verstandener Korpsgeist und Aussageverhalten besser geschult werden. Bei Demonstrationen können handelnde Polizisten zudem selten ermittelt werden, weil sie nicht identifizierbar sind. Darum fordern wir individuelle Kennzeichnung der Polizisten. In Brandenburg sieht der neue rot-rote Koalitionsvertrag das jetzt vor. Das größte Problem sind aber die Ermittlungen.
Inwiefern?
Die Polizei ermittelt gegen die Polizei anders. Wir setzen uns deswegen für eine unabhängige Untersuchungskommission ein, die statt der Polizei bei Vorwürfen gegen Polizisten ermittelt. Das Modell gibt es bereits anderswo in Europa: etwa in Irland, Norwegen und Großbritannien.
Wie funktioniert das Modell?
In Großbritannien übernimmt die neutrale Kommission die Ermittlungen, sobald ein Vorwurf gegen Polizisten erhoben wird. Sie ist unabhängig und strukturell von der Polizei strikt getrennt. Ehemalige Polizisten dürfen nur darin arbeiten, wenn sicher ist, dass sie danach nicht wieder in den Polizeidienst gehen. Die Kommission wurde 2002 eingesetzt, seitdem sind die Ermittlungsergebnisse besser. Außerdem soll die Kommission Vorschläge zur Verbesserung der Polizeiarbeit in Großbritannien machen. Das könnte ein Vorbild für Deutschland sein.
Wer sperrt sich hierzulande gegen eine solche Kommission?
Vor allem die Polizei. Sie nimmt für sich in Anspruch, Fehlverhalten durch Polizisten umfassend aufzuklären. Die Polizeigewerkschaften argumentieren, die Kontrolle der Polizei sei gewährleistet, weil das Innenministerium den Parlamenten rechenschaftspflichtig ist. Tatsächlich beschäftigen sich die Landtage aber mit polizeilichem Fehlverhalten nur in wenigen Fällen - insbesondere, wenn darüber in den Medien berichtet wurde.
Sperrt sich auch die Politik in Deutschland gegen eine solche neutrale Kommission?
Für die Polizei sind ja die Länder zuständig, und da gibt in einigen Regierungen durchaus kleine Bewegungen in diese Richtung. In Hamburg hat Rot-Grün Ende der 90er Jahre eine unabhängige Ermittlungskommission eingesetzt, die aber von Innensenator Ronald Schill 2001 wieder abgeschafft wurde. Der Innenminister in Sachsen-Anhalt hat auf den Fall Oury Jalloh reagiert, indem er innerhalb des Innenministeriums einen Beschwerdemechanismus angesiedelt hat. Es wurde also bereits erkannt, dass wir unsere Polizei anders kontrollieren müssen.
Interview: Steven Geyer
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