Kinder haben ein Recht auf die Kenntnis ihrer Herkunft. Das ist verfassungsrechtlich verankert. Unter anderem aus diesem Grund hat der Deutsche Ethikrat am Donnerstag empfohlen, Babyklappen und die Möglichkeit der anonymen Geburt abzuschaffen. "Babyklappen sind nicht legal und schützen nicht die Unversehrtheit der Neugeborenen", sagte Edzard Schmidt-Jortzig, der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates.
Babyklappen werden in Deutschland seit 1999 von verschiedenen Trägern angeboten. Frauen können dort Neugeborene anonym abgeben. Damit soll denen, die ihr Kind nicht aufziehen wollen, eine Alternative zur Tötung oder Aussetzung aufgezeigt werden. Aber genau dieses Ziel sei nicht erreicht worden, sagt Ulrike Riedel, Mitglied des Ethikrates: "Die Kinder, die abgegeben werden, sind nicht jene, die vor dem Tod gerettet werden."
Zudem ergäben sich rechtliche Probleme. Der Rat befürchtet, dass viele der anonym abgegebenen Kinder später möglicherweise unter psychischen Folgen leiden, weil sie ihre Herkunft nicht kennen. Die Betroffenen könnten dann vor Gericht gehen. "Wir haben versucht zwischen beiden Eckpunkten, der Not der Schwangeren und dem Interesse der Kinder, eine ausgleichende Lösung zu finden", sagte Schmidt-Jortzig.
Babyklappen verstoßen zwar gegen Normen des Straf-, Vormundschafts- und Adoptionsrechts. Die bisherige Praxis wird aber geduldet - zum Schutz der Kinder. Doch der Ethikrat argumentiert, die bisherigen Erfahrungen legten nahe, dass Frauen, bei denen die Gefahr bestehe, dass sie ihr Neugeborenes töten oder aussetzen, von diesen Angeboten gar nicht erreicht werden. Stattdessen schlägt das Gremium, dem 26 Mitglieder, darunter Wissenschaftler, Juristen und Theologen angehören, ein "Gesetz zur vertraulichen Kindesabgabe mit vorübergehend anonymer Meldung" vor. Die Mutter soll festlegen dürfen, dass die Herkunft des Kindes bis zu einem Jahr nach der Geburt nur der Beratungsstelle mitgeteilt wird und das Kind dem Standesamt zwischenzeitlich als anonym zu melden ist. Der Ethikrat forderte außerdem, Frauen stärker über legale Hilfsangebote zu informieren.
Die Entscheidung des Ethikrats fiel allerdings nicht einstimmig. Sechs Mitglieder gaben ein Minderheitenvotum ab, neben Kirchenvertretern und Theologen auch die Verfassungsrechtlerin Kristiane Weber-Hassemer und der Ex-Ministerpräsident Baden-Württembergs, Erwin Teufel (CDU). "Das Zahlenmaterial ist nicht aussagekräftig genug. Im Einzelfall steht der Schutz des Lebens höher", sagte Weber-Hassemer.
Ähnlich äußerte sich die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischöfin Margot Käßmann. Ihre Hannoversche Landeskirche betreibt als einzige selbst eine Babyklappe. Käßmann kündigte an, dies auch weiterhin zu tun. Andernfalls bliebe ein Kreis nicht erreichbarer Hilfebedürftiger zurück.
Dagegen kündigte der "Sozialdienst katholischer Frauen" (SkF) Konsequenzen an. Käßmanns "vollmundige Worte" seien voreilig, sagte die SkF-Vorsitzende Maria Elisabeth Thoma der FR. "Wir können nicht einfach so weitermachen." Zumindest die rechtlichen Bedenken des Ethikrats seien "sehr überzeugend". Der SkF werde im kommenden Jahr über die Zukunft der 19 Babyklappen beraten, die der Verband allein oder in Kooperation betreibt. Nach Thomas Angaben sind dort in den vergangenen zehn Jahren 65 Neugeborene abgelegt worden.
Thoma forderte Bundestag und Bundesregierung auf, Rechtssicherheit zu schaffen. Nach den Erfahrungen des SkF gäben drei von vier Frauen ihre Anonymität nach Abgabe des Kindes auf, wenn sie sich darauf verlassen könnten, dass ihre Daten vertraulich behandelt werden.
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