Kritik an Merkels Äußerung wurde nicht nur unter deutschen Kirchenvertretern laut . Der Unmut über Merkel reicht bis zum UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag. Ein Richter des Tribunals, der namentlich nicht genannt werden wollte, sagte der Frankfurter Rundschau, die „gezielte Tötung“ eines Menschen könne grundsätzlich „kein Anlass für Freude und Gratulation“ sein. Über die Wortwahl Merkels sei er „höchst befremdet“. Selbst die Amerikaner hätten sich zurückhaltender geäußert, „obwohl sie die Betroffenen der grausamen Anschläge vom 11. September vor zehn Jahren waren“.
Die Kritik an Merkels Freudenbekundung lässt sich nicht nur mit sittlichem Empfinden begründen. Bisher ist nicht bekannt, was genau sich in der Nacht zum Montag im Versteck des Terroristen in Nordpakistan zugetragen hat, und damit ist offen, ob seine gewaltsame Tötung durch US-amerikanische Soldaten eine legale Aktion oder ein Verbrechen war.
Die US-Regierung hat darauf verwiesen, dass der mit internationalem Haftbefehl gesuchte Osama bin Laden während eines Schusswechsels beim Versuch seiner Festnahme getötet worden sei. In diesem Fall wäre die Tötung wohl gerechtfertigt, aber besonders plausibel klingt diese Version nicht.
Dagegen spricht nicht nur die Aussage von US-Präsident Barack Obama: „Der Gerechtigkeit ist Genüge getan worden.“ So klingt keine Verlautbarung nach einem soeben tragisch gescheiterten Festnahmeversuch. Jedenfalls widerlegt Obamas Äußerung nicht die Vermutung, dass hier ein Exekutionskommando nicht nur mit Wissen, sondern im Auftrag der US-Regierung gehandelt hat, dass also kein Haftbefehl, sondern ein außergerichtliches Todesurteil vollstreckt worden ist. Dann wäre der Verbrecher Osama bin Laden seinerseits einem Verbrechen zum Opfer gefallen.
Das rechtsstaatliche Strafrecht – selbst wenn es die Todesstrafe vorsieht – kennt keine Exekution ohne Prozess, und das Kriegsvölkerrecht, das selbstverständlich die Tötung von Kombattanten zulässt, erfasst nicht die Bekämpfung des Terrorismus. Weder handelt es sich beim „war on terror“, den der vormalige US-Präsident George W. Bush einst ausrief, um einen Krieg im völkerrechtlichen Sinn, noch haben sich die USA in ihrem Feldzug gegen den Terrorismus jemals den Regeln des Kriegsvölkerrechts unterworfen.
Seit die Bush-Regierung befand, Tausende mutmaßliche oder tatsächliche Al-Kaida-Terroristen seien weder Kombattanten (dann wären sie dem Schutz der Genfer Konventionen unterstellt) noch Kriminelle (dann gälten für sie alle Rechte der US-amerikanischen Strafprozessordnung), sondern rechtlose Dritte ohne Anspruch auf Achtung ihrer Menschenwürde; seit sie befand, das Folterverbot sei selbstverständlich die Regel, die Folter aber die selbstverständliche Ausnahme, ist der rechtsfreie Raum wieder ein dicht besiedelter Ort.
Zwar hatte Barack Obama vor seiner Wahl und auch bei seinem Amtsantritt versprochen, den rechtsfreien Raum wieder zu entvölkern, also dem Völkerrecht in der US-Politik neue Geltung zu verschaffen. Aber selbst die von ihm versprochene Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo lässt bis heute auf sich warten.
Auch im Übrigen scheint Barack Obama entschlossen, Bushs „war on terror“ fortzusetzen. Der Einsatz von Drohnen zur gezielten Tötung mutmaßlicher Terroristen ist – sofern er nicht ohnehin die Souveränität der betroffenen Staaten verletzt – ein Verstoß gegen die Menschenrechte.
Wer Verbrecher zu Feinden und Feinde für rechtlos erklärt, wirft den Rechtsstaat über Bord. Wer die Rechtlosigkeit von Verbrechern zu einer legitimen Option des Rechtsstaats erklärt, verstößt zudem gegen die Idee der Menschenwürde, die jedem Menschen zukommt, auch dem verbrecherischsten. Bis zur „Freude“ über die Tötung eines Verbrechers ist es dann kein gewaltiger Schritt mehr.
Martin Wenning-Morgenthaler, der Sprecher der Neuen Richtervereinigung, hat Merkels Freude-Bekenntnis mit den Worten kommentiert: „Der gewaltsame Tod eines Menschen ist immer ein Unglück. Statt den Tod eines Menschen ohne jegliche Skrupel zu begrüßen und damit die Barbarei auch bei uns einkehren zu lassen, sollten sich unsere Politiker daran erinnern, dass sich eine Zivilisation gerade dadurch auszeichnet, wie sie mit ihren Gegnern umgeht. Hier zeigt sich einmal mehr, dass der respektvolle Umgang mit dem Rechtsstaat in Zeiten des Anti-Terror-Krieges noch nicht einmal mehr ein Lippenbekenntnis ist.“ Folgt man dieser Argumentation, dann offenbarte sich in Angela Merkels Äußerung ein dramatischer Mangel an rechtsstaatlichem Bewusstsein.
Offen bleibt einstweilen die Frage, was geschieht, wenn die Bundeskanzlerin erfahren sollte, dass sie keiner politischen Aktion des US-Präsidenten freudig zugestimmt hat, sondern einem völkerrechtswidrigen Verbrechen.
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Damir Fras ist unser US-Korrespondent
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