Frankfurt. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zieht die Zügel bei den Arbeitslosen straffer an. Im vergangenen Jahr verhängte die Behörde 843 000 Sperrzeiten gegen Bezieher von Arbeitslosengeld - so viele wie noch nie zuvor.
In den Jahren 2005 bis 2008 hatte die Behörde durchschnittlich rund 560.000 Sperr-Bescheide verschickt, in den Jahren davor im Schnitt je 300.000. Das geht aus BA-Unterlagen hervor, die der Frankfurter Rundschau vorliegen. Die Nürnberger Behörde kann ihre Leistungen je nach Regelverstoß zwischen einer und zwölf Wochen streichen. Die Vorschriften waren 2005 im Rahmen des Hartz-IV-Gesetzes - Leitmotto: "Fördern und Fordern" - deutlich verschärft worden. So wurde damals das Meldeversäumnis als ein grund angeführt.
Mit dem Sperren der Bezüge wird zum Beispiel geahndet, wenn ein Arbeitsloser einer Einladung der Bundesagentur für Arbeit zum Beratungs- oder Vermittlungsgespräch nicht folgt. Weitere Gründe für Kürzungen sind die Ablehnung einer zumutbaren neuen Tätigkeit, der Verzicht auf eine angebotene Fortbildung oder mangelndes eigenes Bemühen um einen neuen Job.
Rechnet man alle Sperrzeiten aus dem Jahr 2009 zusammen, ergibt das eine Zeitspanne von rund 60.000 Jahren. Umgerechnet heißt das: Die Bundesagentur spart durch die Sperrzeiten rund 936 Millionen Euro pro Jahr.
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