Laut Definition der Europäischen Union ist arm, wer mit weniger als 60 Prozent des Durchschnitts auskommen muss. Da das Statistische Bundesamt für den deutschen Ein-Personen-Haushalt ein durchschnittliches Einkommen von 1274 errechnet hat, liegt die Armutsschwelle in diesem Fall demnach bei 764 Euro.
Diese Berechnungsgrundlage wird aber nach Ansicht von Experten dem komplexen Phänomen Armut nicht gerecht: Arm sei, wer nicht genügend Mittel hat, um sich das leisten zu können, was in der Gesellschaft als normal gilt und deshalb etwa bei Gesundheit oder Bildung benachteiligt ist.
Dabei soll das so genannte soziokulturelle Existenzminimum, auf dem der Hartz-IV-Regelsatz basiert, eben genau jene Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Als Referenzgröße gelten die Ausgaben des nach Nettoeinkommen gerechnet untersten Fünftels der deutschen Haushalte. Alle fünf Jahre - zuletzt 2008 - wird das Existenzminimum überprüft und gegebenenfalls neu festgelegt.
Der aktuelle Hartz IV-Regelsatz von 351 Euro sollte nach Ansicht der Grünen zu einer auf 420 Euro ausgebauten Grundsicherung erweitert werden. Die Linkspartei fordert inzwischen eine Erhöhung auf 500 Euro. FR
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