Nach Hartz IV könnte demnächst das Asylbewerberleistungsgesetz beim Bundesverfassungsgericht landen. Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl hofft, mit Musterverfahren höhere Zahlungen für 128.000 Asylsuchende und Geduldete durchzusetzen. Die Regelsätze seien vor 17 Jahren "willkürlich festgelegt" worden und wie Hartz IV mit der Menschenwürde unvereinbar, begründete Pro-Asyl-Referentin Marei Pelzer auf FR-Anfrage.
Auch die Bundesregierung schließt Änderungen nicht aus. Das Sozialministerium, das den Ländern die Höhe der Zuwendungen vorschreibt, prüft nach eigenen Angaben "das Urteil und den sich im Einzelnen ergebenden Handlungsbedarf eingehend". Ausdrücklich "in die Prüfung einbezogen" seien "Folgewirkungen des Urteils für die Bemessung der Leistungen an Asylbewerber", sagte das Ministerium der FR.
Ähnlich sieht es die FDP-Fraktion: "Das Urteil muss im Hinblick auf die Asylbewerberleistungen sorgfältig geprüft werden", so Hartfrid Wolff, Innenpolitiker und FDP-Experte für Ausländerrecht. Die Union im Bundestag sieht dagegen keinen Handlungsbedarf. "Das Hartz-IV-Urteil ist nicht einfach übertragbar", so ihr sozialpolitischer Sprecher, Karl Schiewerling (CDU). Für Asylsuchende seien laut Gesetz vor allem Sachleistungen vorgesehen.
Fakt ist: Derzeit können die vom Asylbewerberleistungsgesetz betroffenen Flüchtlinge selbst von Bezügen, wie sie Hartz-IV-Empfänger bekommen, nur träumen. Ihre Sätze liegen noch mal um ein gutes Drittel niedriger. Das Gesetz von 1993 gewährte einem Haushaltsvorstand 360 Mark (184 Euro), Kindern unter acht Jahren 112 Euro sowie anderen Familienmitgliedern 158 Euro. Kinder bis zu 15 Jahren bekommen ferner 20 Euro Taschengeld, ältere Bezieher rund 40. 25 Prozent dürfen Erwachsene hinzuverdienen, aber die gehen oft schon für die Fahrt zur Arbeit drauf. Die Regelsätze wurden bisher nicht erhöht, nicht mal zum Inflationsausgleich.
Die Rahmenbedingungen aber haben sich sehr geändert. Auslöser für das Asylbewerberleistungsgesetz waren 1993 die hochgeschnellten Asylbewerberzahlen. Schwarz-Gelb ging damals von 600.000 Beziehern aus, die den Staat knapp drei Milliarden Euro und damit eine Milliarde weniger als ohne die Reform kosten würden. 2008 dagegen hat das Gesetz laut Statistischem Bundesamt die Steuerzahler nur noch 840 Millionen Euro gekostet - Grund: viel weniger Flüchtlinge. Marei Pelzer: "Das Motiv für das Gesetz gibt es gar nicht mehr." Heute beklagen die Hilfswerke vor allem, dass viele Flüchtlinge kein Bargeld bekommen, sondern auf Essenspakete und Kleiderkammern angewiesen sind.
Das "größte Problem" sei die medizinische Versorgung, sagt Heiko Habbe vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst. Anspruch auf Hilfe haben die Menschen nur bei akuten Erkrankungen und bei Schmerzen - bei vielen chronischen Leiden, bei Hör- und Sehschwächen hätten sie "Riesenprobleme, die nötige Versorgung zu bekommen". Er verweist auf einen an Grünem Star erkrankten jungen Mann: Ihm verweigerte der Amtsarzt das Okay zu der vom Augenarzt dringend empfohlenen Operation. Wenn es dabei bleibt, sagt Habbe, "wird der Mann wohl erblinden".
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