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Atomgesetz: Ausstieg im Konsens, Umstieg im Streit

Der Bundestag stimmt diesen Donnerstag über das Atomgesetz ab

Berlin –  

Die freudigsten Töne über die für heute geplante Gesetzesverabschiedung kommen diesmal aus der Opposition. „Das ist ein Festtag für Rot-Grün“, überschlug sich der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann. „Die Bundeskanzlerin beugt sich endgültig Rot-Grün!“ Auch Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin jubelt: „Es ist ein großartiger Sieg für die Grünen“ (siehe Interview).

Die Freude über den historischen Tag bezieht sich allein auf die Novelle des Atomgesetzes. Mit ihr wird der von Rot-Grün lange ersehnte und 2002 schon einmal beschlossene Atomausstieg im großen Konsens verabschiedet. Nur die Linke will dagegen stimmen, weil ihr der schwarz-gelbe Ausstieg nicht schnell genug geht.

Doch so flexibel sich die Regierung zeigte, um den großen Ausstiegskonsens zu erlangen – so umstritten bleibt der Umstieg in die Öko-Energie. Um die weiteren sieben Gesetze zur „Energiewende“ wurde bis zuletzt gerungen: Union gegen FDP, Wirtschafts- gegen Umweltpolitiker, Bund gegen Länder. Nach neuen Änderungen durch die Unions- und FDP-Fraktion werden SPD und Grüne nur je einem Begleitgesetz zustimmen.

Trotz einer vorbehaltlichen Einigung der Ministeriums- und Fraktionsspitzen mit Vertretern der Länder vor einer Woche, setzten die Fraktionen von Union und FDP gestern erneute Änderungen durch. Das betrifft vor allem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Zwar scheiterten Unions-Wirtschaftspolitiker damit, die Solarförderung weiter zu beschneiden. Doch bei der Windkraft an Land soll die Vergütung von 9,02 Cent pro Kilowattstunde Strom statt um einen Prozentpunkt jährlich 1,5 Prozentpunkte sinken – die Länder sind bisher dagegen. Der FDP-Umweltexperte Michael Kauch bestritt eine Schlechterstellung der Onshore-Windkraft. Vielmehr hätte man durchgesetzt, dass ein Investitionsbonus bis 2014 voll weitergezahlt werde. Dennoch will die SPD nun im Bundestag und Bundesrat gegen das EEG stimmen.

Staat fördert Investitionen

Auch die geplanten Steuererleichterungen für die energetische Gebäudesanierung sind noch verändert worden. Union und FDP einigten sich darauf, die verbesserte Absetzbarkeit von Energiesparmaßnahmen rückwirkend zum 6. Juni in Kraft zu setzen. Das ist der Tag des Kabinettsbeschlusses. Bislang war das Inkrafttreten für den 1. Januar 2012 geplant. Dies soll verhindern, dass Hausbesitzer mit den Investitionen warten.

Außerdem soll es zulässig sein, verschiedene Einzelprojekte – etwa neue Heizung, Ersatz der Fenster, Außendämmung – auch dann komplett abzusetzen, wenn sie über mehrere Jahre verteilt werden und erst durch alle Bauprojekte zusammen das im Gesetz vorgeschriebene Einsparziel erreicht wird. Es gibt allerdings auch eine leichte Verschlechterung: Das Gesetz wird bis 2022 befristet. Bis dahin müssen also alle Baumaßnahmen abgeschlossen sein, um die erhöhte Absetzbarkeit (zehn Jahre je zehn Prozent der Kosten) nutzen zu können.

Autor:  Karl Doemens, Steven Geyerund Timot Szent-Ivanyi
Datum:  30 | 6 | 2011
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