Paris. Besser spät als nie. So kommentierten viele Franzosen am Mittwoch die Entscheidung der französischen Nationalversammlung zu Atomtestopfern. Die Abgeordneten hatten am späten Dienstagabend einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem Opfer der französischen Atomwaffentests in Algerien und Polynesien entschädigt werden sollen.
Damit erkennt Paris erstmals an, dass die Versuche auch Jahrzehnte später noch für Krebserkrankungen aufgrund von Strahlenschäden verantwortlich sind. Das Verteidigungsministerium spricht von bis 150.000 Arbeitern und Militärs, die von der Regelung betroffen sein könnten - neben der Bevölkerung in den Saharagebieten und auf den Atollen im Pazifik. Zehn Millionen Euro pro Jahr will Frankreich von 2010 an für die Entschädigung der Opfer der Tests ausgeben, die zwischen 1960 und 1996 in der algerischen Sahara und auf den polynesischen Atollen Mururoa und Fangataufa stattfanden.
Die Geschichte der französischen Atomwaffenversuche beginnt 1958 mit der Entscheidung des damaligen Präsidenten, General Charles de Gaulle, für den Aufbau einer Nuklearstreitmacht, der "Force de Frappe", die Frankreich unabhängig vom Schutzschirm der USA machen sollte. Am 17. Februar 1960 detonierte in der algerischen Sahara unweit von Reggane der erste Sprengsatz - unter freiem Himmel.
Bereits beim vierten Versuch in der Noch-Kolonie Algerien ereignete sich der erste schwere Zwischenfall. Um zu verhindern, dass der Sprengsatz den putschenden Generälen der in Algerien kämpfenden Streitkräfte in die Hände fällt, wird der Versuch übereilt gestartet. In der Folge klagen erstmals 200 Soldaten über Strahlenschäden. Ihre Vorgesetzten weißen die Beschwerden zurück.
Kaum besser ergeht es den Beteiligten bei den folgenden unterirdischen Versuchen, die in eigens gebohrten "Galerien" in der Sahara stattfinden. Im Mai 1962 explodiert dabei ein Berg, und eine radioaktive Wolke breitet sich über rund 150 Kilometer aus. Ab 1966 verlagert Frankreich seine Atomwaffentests in den Pazifik - auf das Archipel von Tuamotu rund 1200 Kilometer südlich von Tahiti, dem französischen Polynesien.
In den folgenden drei Jahrzehnten bis zum endgültigen Teststopp 1996 werden in dem mit großem Aufwand erstellten "Pazifischen Versuchszentrum" 193 Atomwaffenexplosionen stattfinden. Die ersten 40 sind auch hier noch oberirdisch: Die Sprengsätze werden entweder auf Booten gezündet oder hängen an Ballons; manche werden auch von Jagdbombern abgeworfen.
Wegen des wachsenden internationalen Widerstandes stoppt Präsident Francois Mitterrand 1992 die Versuche auf dem Mururoa-Atoll. Vorangegangen war der Skandal um die Versenkung des Greenpeace-Flaggschiffs "Rainbow Warrior" durch französische Geheimdienstler 1985 im neuseeländischen Hafen Auckland. Es hatte sich an die Spitze einer Protestflotte gesetzt, die weitere Tests verhindern wollte.
Als Mitterrands Nachfolger Jacques Chirac die Wiederaufnahme der Versuche kurz nach seiner Wahl 1995 ankündigt, erntet er weltweites Unverständnis und Proteste. Nach weiteren sechs Tests kündigt der Präsident im Januar 1996 den Beitritt Frankreichs zum Abkommen über den Verzicht auf Atomwaffenversuche an. Die Streitkräfte simulieren seitdem die Tests mit Hilfe komplexer Computerprogramme.
Bereits während der Versuche, aber auch während der nachfolgenden "Dekontaminierung" und des Abbaus der Testeinrichtungen vor allem im Pazifik, klagten beteiligte Militärs und Arbeiter über Strahlenschäden und Erkrankungen. Die französische Regierung stellte sich jahrzehntelang taub und wies jeden Zusammenhang zwischen den Versuchen und den zahlreichen Krebskranken zurück, die sich in einer "Veteranen"-Organisation sammelten, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
Zuletzt im Sommer 2008 reichten sie eine Klage vor dem Pariser Landgericht im Namen von 200 Militärangehörigen und Zivilisten ein, die während der Atomwaffentests im Einsatz waren. Ihre Anwälte klagten dabei vor allem darüber, dass es die Opfer waren, die den Zusammenhang zwischen den Versuchen und ihrer Erkrankung nachweisen mussten.
Diese "Beweislast" soll nun, so das Pariser Verteidigungsministerium, nicht mehr auf Seiten der Strahlenopfer liegen. Das Gesetzesvorhaben sieht vor, dass sie lediglich ihre Anwesenheit während der Versuche oder bei den anschließenden Aufräumungsarbeiten nachweisen müssen.
Die wissenschaftliche Kommission der Vereinten Nationen (UN), die sich mit den Folgen von Strahlenschäden beschäftigt, hat jene Liste von 18 Erkrankungen definiert, die Grundlage für die Entschädigungszahlungen Frankreichs sein soll. Zu ihr zählen Leukämie und andere Krebsarten.
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