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Bayern LB-Affäre: Attac klagt gegen Durchsuchung

Am Donnerstag ließ die Münchner Staatsanwaltschaft das Büro von Attac in Frankfurt durchsuchen. Angeblich, um ein Dokument sicherzustellen, dass völlig legal auf der Homepage des Netzwerks steht. Alles an diesem Vorgang ist hochnotpeinlich.

Zentrale der Bayerischen Landesbank (BayernLB) in München.
Zentrale der Bayerischen Landesbank (BayernLB) in München.
Foto: dpa

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac wird gegen die Durchsuchung seiner Büroräume klagen. „Es ist sehr zweifelhaft, ob das rechtmäßig war“, sagte Attac-Anwalt Michael Günther der Frankfurter Rundschau. „Wir werden gegen diese Durchsuchung klagen.“ Gefunden hätten die Beamten nichts. „Es war eine reine Einschüchterungsaktion“, so Günther. „Es ist völlig offen, was eigentlich gesucht wurde.“

Laut Attac standen am Donnerstagmorgen sechs Beamte vor dem Bundesbüro der Organisation in Frankfurt am Main. Mit einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts München verlangten die Beamten unter Federführung der Münchener Staatsanwaltschaft Zugang zu den Räumen. Der Grund: „Unerlaubte Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke“. Das Werk: Ein brisantes Gutachten einer Münchener Kanzlei, welche für den Bayerischen Landtag die Haftungsrisiken beim Finanzdesaster der Bayerischen Landesbank untersucht hat. Dieses Gutachten kann man seit dem November auf der Homepage von Attac nachlesen. Es ist auch jetzt noch dort zu finden – aber darum ging es der Staatsanwaltschaft offenbar nicht in erster Linie.

„Die Beamten standen plötzlich in unserem Büro und sagten, wir sollen ab jetzt nichts mehr anfassen und sie würden alle 15 Computer mitnehmen“, sagt Jutta Sundermann von Attac. „Wir konnten die Ermittler dann überzeugen, dass es bei uns keine Fingerabdrücke zu finden gibt auf irgendeinem heißen Dokument, weil wir digital arbeiten.“ Daraufhin hätten die Beamten mit Hilfe von zwei extra hinzugerufenen Polizeitechnikern versucht, digital an das Dokument zu kommen, was aber an der mangelnden Kenntnis der Ermittler über das Betriebssystem Linux gescheitert sei. Schließlich hätten die Beamten das Gutachten von der Attac-Hompage heruntergeladen – wie man das von jedem Ort der Welt auch ohne Durchsuchung einfach hätte machen können. „Sie haben eine Datei kopiert, die sie auch von München aus hätten kopieren können“, sagt Sundermann. „Wir glauben, dass es eine Einschüchterungsaktion war.“

"Drohgebärde der Finanzindustrie"

Zumal Attac das Gutachten auch weiter völlig legal verbreiten darf: Weder die Staatsanwaltschaft noch der Bayerische Landtag, noch die Kanzlei, die das Gutachten erstellte, haben Attac bislang aufgefordert, die Verbreitung des Gutachtens zu unterlassen. Dies wäre mittlerweile auch nicht mehr möglich: Die Piratenpartei Bayern und diverse andere Internetseiten haben das Gutachten längst „gespiegelt“ und bieten es zum Herunterladen an.

„Das ist nicht mehr einzufangen“, sagt Attac-Sprecherin Frauke Distelrath. Das Gutachten war vom bayerischen Landtag bei der Kanzlei in Auftrag gegeben worden und behandelt die Frage der möglichen Haftbarkeit der Vorstände und Verwaltungsräte der Bayerischen Landesbank. Das als geheim eingestufte Dokument enthält zahlreiche brisante Aussagen und benennt nach Angaben von Attac klare Pflichtverletzungen der Verantwortlichen bei der BayernLB – darunter auch mehrere ehemalige Mitglieder der bayerischen Landesregierung.

So heißt es in dem Gutachten, Vorstandsmitglieder hätten „in schwerwiegender Weise schuldhaft ihre Überwachungspflicht ... verletzt." Auch habe der Vorstand der Bayern LB „den dieser Landesbank durch Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben- und Wirkungskreis überschritten". Infolge der „Pflichtverletzungen sowohl des Vorstandes als auch des Verwaltungsrates“ sei der Bayern LB ein Schaden entstanden. Im Untersuchungsausschusses des bayerischen Landtags ist aus dem Gutachten zitiert worden, es wurde aber nie vollständig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, bis Attac es ins Internet stellte.

"Es liegt nahe, in dieser Razzia eine Drohgebärde der Finanzindustrie und von Politikern, die sich ihrer Verantwortung nicht stellen wollen, zu sehen“, sagte Jutta Sundermann von Attac. Sie ist laut Durchsuchungsbeschluss eine der Beschuldigten. „Der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung ist vorgeschoben“, so Sundermann, „tatsächlich soll verhindert werden, dass bestimmte Informationen an die Öffentlichkeit gelangen", Einschüchtern lassen wolle Attac sich aber nicht. „Es war richtig, dieses Gutachten ins Netz zu stellen", meint Sundermann auch heute noch. Man werde es dort auch weiter zugänglich lassen. „Diese Informationen gehören an die Öffentlichkeit", so Sundermann.

Das Original-Gutachten finden Sie hier:

Autor:  Matthias Thieme
Datum:  15 | 4 | 2011
Kommentare:  29
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