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Attacke mit Molotow-Cocktail: Freispruch nach Mai-Krawallen

Schlappe für die Staatsanwaltschaft, Jubel bei Unterstützern: Neun Monate nach den Mai-Krawallen spricht das Landgericht Berlin zwei junge Männer frei. Ihnen war versuchter Mord vorgeworfen worden. Von Bernhard Honnigfort

Demonstranten in Berlin-Kreuzberg (Archiv).
Demonstranten in Berlin-Kreuzberg (Archiv).
Foto: Foto: dpa

Berlin. Aus Mangel an Beweisen hat das Berliner Landgericht am Donnerstag zwei junge Männer freigesprochen, denen versuchter Polizistenmord vorgeworfen worden war. Die beiden 20 und 19 Jahre alten Schüler Yunus K und Rigo B. waren bei den Gewalttätigkeiten am 1. Mai 2009 in Berlin-Kreuzberg festgenommen worden.

Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, einen Brandsatz auf Polizisten geworfen zu haben. Dabei erlitt eine Frau schwere Rückenverletzungen, als sie von brennendem Benzin getroffen wurde und ihr Pullover in Flammen aufging. Die Staatsanwaltschaft hatte mehrjährige Haftstrafen gefordert, die Verteidigung Freisprüche. Sie warf den Ermittlern schwere Pannen vor.

Richterin Petra Müller sagte bei der Urteilsbegründung, es habe sich "nicht mit der für ein Urteil erforderlichen Sicherheit" feststellen lassen, wer den Molotowcocktail geworfen habe. Die Ausschreitungen am Mai-Abend nahe dem U-Bahnhof Kottbusser Tor seien besonders schwer gewesen.

Es sei daher nicht zweifelsfrei auszuschließen, dass die beiden Polizisten, die die Angeklagten als Täter erkannt hatten, sie in dem Durcheinander verwechselt hätten. Die Beschreibung eines der Täter - weißes T-Shirt, dunkle Mütze - habe auf etliche junge Männer zutreffen können, die an jenem Abend mit Bierflaschen in der Hand in Kreuzberg herumrannten.

Eine "beispielose Kampagne"

Andererseits, so die Vorsitzende Richtern, sei die Kammer davon überzeugt, dass die beiden Beamten tatsächlich zwei Männer beobachtet hatten, die einen Molotowcocktail anzündeten. Da es aber noch andere Zeugenaussagen gab, die in ihren Beschreibungen allesamt zu weit auseinandergingen, habe die Kammer entschieden: "Im Zweifel für die Angeklagten."

Vorwürfen, die von der Verteidigung und Teilen der Presse erhoben wurden, die Polizei habe Beweismittel verschwinden lassen und es sei Druck auf das Gericht ausgeübt worden, um eine Verurteilung und ein "Exempel" zu bewirken, widersprach Richterin Müller "mit aller Deutlichkeit". Müller sprach von einer "beispielosen Kampagne". In "beispielloser Weise" hätten die Presse und andere Interessengruppen den Respekt vor der Unabhängigkeit des Gerichts vermissen lassen. Der Abschluss des Verfahrens, so Müller, sei "nicht nur für die Angeklagten das Ende eine Lern- und Erkenntnisprozesses".

Die beiden jungen Männer hatten nach ihrer Verhaftung am 1. Mai sechseinhalb Monate in Untersuchungshaft gesessen und waren erst am 17. Dezember freigekommen. Dafür sollen sie nun entschädigt werden.

Autor:  Bernhard Honnigfort
Datum:  28 | 1 | 2010
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