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Baustelle Hartz-IV-Reform: Und täglich grüßt der Hartz-IV-Streit

Nach dem Scheitern der Gespräche müssen Bedürftige weiter auf höhere Bezüge warten. Die Koalition lässt am Freitag im Bundesrat über ihre Pläne abstimmen – und stellt sich auf eine neue Vermittlungsrunde ein

Schieben sich gegenseitig die Schuld zu: Ursula von der Leyen (CDU) und Manuela Schwesig  (SPD, rechts).
Schieben sich gegenseitig die Schuld zu: Ursula von der Leyen (CDU) und Manuela Schwesig (SPD, rechts).
Foto: dpa
Berlin –  

Die SPD-geführten Bundesländer sind fest entschlossen, am Freitag die Hartz-IV-Reform im Bundesrat scheitern zu lassen. „Wir werden dem, was die Koalition da zusammenzimmert, nicht zustimmen“, sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) am Mittwoch. Es solle sich niemand „Illusionen machen, dass jemand von SPD-Seite herauszukaufen wäre“.

Derartige Illusionen macht sich die Bundesregierung aber offenbar kaum noch. Am Abend erklärte Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU), er rechne nicht mit einer Mehrheit im Bundesrat. Als Ausweg aus dem Dilemma bleibt der Regierung die Möglichkeit einer neuen Vermittlungsrunde. „Dann werden wir eben in den Tagen danach erneut mit der SPD reden“, sagte der Fraktionschef. Die Koalition wolle den Bürgern zeigen, „dass wir handeln wollen“.
SPD-Chef Sigmar Gabriel erklärte: „Wir sind weiter gesprächsbereit.“ Er glaube aber nicht, dass Kanzlerin Merkel daran derzeit ein Interesse habe.

Zitate zu den gescheiterten Hartz-IV-Verhandlungen
SPD-Vize Manuela Schwesig

„Frau Merkel ist eine eiskalte Machtpolitikerin. Ihr geht es nicht um die Kinder und auch nicht um die Betroffenen. Ihr geht es darum, Ruhe in der Koalition zu haben.“

Gegenseitige Schuldzuweisungen

Nach siebenwöchigen Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition war das Vermittlungsverfahren zur Hartz-IV-Reform in der Nacht zum Mittwoch gescheitert. Beide Seiten gaben sich gegenseitig die Schuld. Während Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) der Opposition vorwarf, das Verfahren durch immer neue Forderungen überfrachtet zu haben, kritisierte SPD-Verhandlungsführerin Manuela Schwesig, Kanzlerin Angela Merkel (CDU) habe „als eiskalte Machtpolitikerin“ die Gespräche absichtlich gegen die Wand fahren lassen.

Das überarbeitete Gesetzespaket sieht eine Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um fünf auf 364 Euro vor. Den klammen Städten und Gemeinden wird bis 2015 eine Entlastung um zwölf Milliarden Euro in Aussicht gestellt: Dazu will der Bund die Kosten der Grundsicherung für arme Rentner übernehmen. Das Paket wird am Freitag in den Bundesrat eingebracht. Dort fehlt CDU/CSU und FDP aber eine Stimme zur erforderlichen absoluten Mehrheit von 35 Stimmen. „Der Opposition muss klar sein, dass ein solches Angebot so schnell nicht wiederkommt“, lockte FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger. Auch die Bundeskanzlerin warb weiter um Zustimmung. Jeder einzelne Ministerpräsident sei aufgefordert, seine persönliche Entscheidung im Bundesrat zu treffen.

Als mögliche Wackelkandidaten, die am Ende doch zustimmen könnten, gelten das schwarz-grün-gelb regierte Saarland sowie Sachsen-Anhalt und Thüringen, wo die SPD jeweils Juniorpartner einer großen Koalition ist. Eine Sprecherin der Saar-Grünen erklärte jedoch, es gebe „keine Veranlassung“, dem Gesetz zuzustimmen. Auch Sachsen-Anhalts Vize-Ministerpräsident Jens Bullerjahn (SPD) sagte, sein Land werde die Pläne im Bundesrat nicht unterstützen. Thüringen wird sich voraussichtlich ebenfalls enthalten.

Scheitert die Koalition am Freitag abermals in der Länderkammer, droht eine längere Hängepartie. Schließlich stehen in den kommenden Wochen Landtagswahlen in Hamburg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg an. Damit wäre das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010, das eine Neuberechnung der Hartz-Sätze verlangt hatte, immer noch nicht umgesetzt.
Da sich die Bundesregierung weigere, ein verfassungskonformes Gesetz vorzulegen, seien jetzt die Gerichte gefordert, erklärte der Paritätische Wohlfahrtsverband und rief zu Klagen auf. Hingegen beteuerte die Bundesagentur für Arbeit, es sei unnötig, jetzt gegen Bescheide der Jobcenter Widerspruch einzulegen. (mit afp)

Autor:  Karl Doemens
Datum:  9 | 2 | 2011
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