Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis können sich in Deutschland künftig ohne Angst vor Entdeckung im Krankenhaus behandeln lassen. Das geht aus der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz" hervor, der der Bundesrat am Freitag zugestimmt hat. Darin wird klargestellt, dass die Abrechnung der Behandlung nicht dazu führen darf, dass die Ausländerbehörden informiert werden. Das Sozialamt, welches die Kosten erstattet, unterliegt wie das Krankenhaus der Schweigepflicht.
Bisher war das nicht eindeutig geregelt. Flüchtlingsorganisationen hatten jahrelang kritisiert, dass wegen der Gefahr der Entdeckung die illegal Eingereisten nicht ins Krankenhaus gingen oder Kliniken, die sie behandelten, auf den Kosten sitzen blieben.
Die zugesicherte Schweigepflicht für Sozialbehörden gilt jedoch nicht, wenn sich ein Ausländer ohne Papiere direkt an das Sozialamt wendet, um einen Krankenschein zu erbitten. In diesem Fall muss das Amt den illegalen Aufenthalt an die Ausländerbehörden übermitteln.
Die Verwaltungsvorschrift stellt noch etwas klar: Wer in Ausübung seines Berufs oder im Rahmen eines Ehrenamtes Menschen ohne Papiere berät oder ihnen hilft, macht sich nicht der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt schuldig. Auch das war bisher nicht klar geregelt. In der Praxis allerdings wurden Ärzte, Lehrer oder Sozialarbeiter nicht belangt. Beim Schulbesuch von Kindern illegal Eingewanderter bestimmen weiter die Länder, ob ein Schuldirektor die Kinder melden muss.
Nach jüngsten Schätzungen leben in Deutschland 400.000 bis 600.000 Menschen ohne Aufenthaltsstatus. (epd)
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