Berlin. Peter Schaar ist durchaus beeindruckt von der Kreativität, die deutsche Behörden und Verwaltungen an den Tag legen, wenn sie verhindern wollen, dass Bürger in ihre Akten Einsicht nehmen.
Ein gutes Beispiel dafür ist der Fall der damaligen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU). Sie wollte 2009 partout nicht mitteilen, wie oft und zu welchem Zwecke sie ihren Dienstwagen benutzte. "Sicherheitsgründe" und "Amtsgeheimnis" schützte ihr Ministerium vor.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wundert sich: "Amtsgeheimnis?" Gerade deshalb hatte das Parlament kurz vor der Bundestagswahl 2005 doch das "Informationsfreiheitsgesetz" verabschiedet. Jeder Bürger hat damit das Recht erhalten, die Akten und Verwaltungsakte von Behörden und Verwaltungen einzusehen - angefangen beim örtlichen Rathaus bis hinauf ins Bundeskanzleramt.
Soweit die Theorie. "Wir sind aber noch weit entfernt von einer Kultur der Offenheit", stellt Schaar knapp fünf Jahre später fest, als er am Dienstag den zweiten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit in Berlin vorstellt. Auf 100 Seiten listet Schaar auf, wie öffentliche Stellen versuchen, immer neue Ausnahmen zu erfinden, um die Herausgabe ihres Allerheiligsten, ihrer Akten, nach Kräften zu verhindern.
Das Bundeskanzleramt verwehrte einem Bürger beispielsweise den Einblick in einen Schriftsatz zwischen dem Chef des Kanzleramts und einem Bundestagsabgeordneten, weil dies die künftige Zusammenarbeit "nachhaltig beeinträchtigen" könne. Tatsächlich hatten sich die Herren in dem Schreiben wohl nur eines sehr offenen Tons bedient.
Oder die Bundespolizei führte "Sicherheitsbedenken" an, um zu erklären, weshalb sie einem Antragsteller nicht mitteilen wollte, wie viele Video-Überwachungsanlagen sie auf deutschen Bahnhöfen installiert hatte. Dabei sind diese Kameras nicht versteckt, sondern können von jedermann gezählt werden. "Barack Obama teilt hingegen der ganzen Welt mit, wie viele Atomsprengköpfe die USA haben", sagt Schaar.
Nein, der Geist der Informationsfreiheit weht nach Ansicht des Bundesbeauftragten längst noch nicht durch deutsche Amtsstuben und Ministerien. Ja, selbst das Verwaltungsgericht Berlin, das für viele Bundesministerien zuständig ist, lege das Gesetz von 2005 seiner Ansicht nach viel zu eng aus. "Wir brauchen", verlangt Schaar, "eine Evaluierung des Gesetzes." Wo liegen die Defizite? Und wie lässt sich mehr Transparenz in die Verwaltung bringen?
Als ersten Schritt will Peter Schaar das Informationsfreiheitsgesetz selbst bekannter machen. "Viele Leute wissen noch gar nicht, welche Rechte ihnen dadurch zustehen", sagt er.
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