Berlin. Unmittelbar vor der Bundestagsabstimmung über das umstrittene BKA-Gesetz hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) den Entwurf erneut gegen Kritik verteidigt.
"Die meisten Leute, die das kritisieren, haben gar nicht begriffen, dass das Bundeskriminalamt (BKA) keine anderen Befugnisse im Prinzip bekommt als jede Landespolizei seit 50 Jahren hat", erläuterte Schäuble am Mittwoch im RBB-Inforadio.
Der Kernbereich des privaten Lebens werde bei Verhaftungen und Hausdurchsuchungen immer berührt. Dass die Polizei unter engen Voraussetzungen auch einmal ein Telefon abhören könne, sei nichts Neues, sagte der Minister. "Wir wissen (...), was die Verfassung erlaubt und was sie nicht erlaubt, und wir halten uns peinlich genau daran."
Der stellvertretende Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Max Stadler (FDP), wiederholte dagegen im Deutschlandradio Kultur seine Einwände. An mehreren Stellen gebe es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. "Wenn man eine heimliche Online-Durchsuchung anordnen will, (...) dann ist doch das mindeste, was in einem Rechtsstaat verlangt werden kann, dass ein unabhängiger Richter diese Entscheidung trifft", bemängelte Stadler.
Zudem halte er es nicht für notwendig, die Befugnisse des Bundeskriminalamtes auszuweiten. "Und so wird hier ohne Not eine neue Konstruktion der Sicherheitsarchitektur installiert und im Einzelfall noch mit vielen Eingriffsbefugnissen, die über das Prinzip der Verhältnismäßigkeit hinausgehen."
Der Bundestag will heute das BKA-Gesetz verabschieden, das dem Bundeskriminalamt mehr Befugnisse zur Terrorabwehr gibt. FDP und Grüne lehnen die Pläne in ihrer bisherigen Form ab und planen Verfassungsbeschwerden. Nach der Bundestagsentscheidung mit den Stimmen von Union und SPD soll der Bundesrat noch vor Weihnachten entscheiden. Erstmals soll das BKA nicht nur für die Strafverfolgung, sondern auch für die Abwehr terroristischer Gefahren zuständig werden - einschließlich des heimlichen Zugriffs auf private Computer. (dpa)
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