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Datenschutz: Beschäftigte als Verdächtige

Ein Gesetzentwurf zum Schutz von Arbeitnehmern steht in der Kritik. Er gibt Arbeitgebern mehr Freiheiten, Mitarbeiterdaten zu verwenden

Als Lidl, Telekom und Bahn vor zwei Jahren mit der Bespitzelung von Beschäftigten die Schlagzeilen bestimmten, war die Empörung groß. Krisengipfel tagten, die Politik versprach Abhilfe. Dass nicht viel passiert sein kann, zeigte jüngst der Discounter Kik, der den Schuldenstand von Mitarbeitern ausforschte. Jetzt liegt ein Gesetzentwurf zum Schutz von Arbeitnehmerdaten vor – und ruft wieder Empörung hervor. Der Referenten-Entwurf für ein Gesetz der bald ins Kabinett gehen soll, leiste das Gegenteil, rügen Bürgerrechtler und Datenschützer: Er gebe Arbeitgebern eher mehr Freiheiten als weniger.

Die Bahn zum Beispiel hatte Daten von Beschäftigten mit Firmen abgeglichen, zu denen sie Geschäftsbeziehungen hatte. „Das wäre in Zukunft wohl mit diesem Gesetzentwurf zulässig“, sagt der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar. Auch könnten Firmen Telekommunikationsdaten überprüfen, um herauszufinden, welche Mitarbeiter Kontakt zu Journalisten hatten: „Das hielte ich für eine sehr weitgehende Erlaubnis“, sagt Schaar.

Die Befugnisse beginnen schon im Bewerbungsprozess: Der potenzielle Arbeitgeber darf Informationen „über die rassische oder ethnische Herkunft, eine Behinderung, die Gesundheit, die sexuelle Identität“ sammeln, wenn die Daten „wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen oder Hindernisse darstellen“.

Nicht nur der Begriff der „rassischen Herkunft“, seit 1945 eher ungebräuchlich, ist schwierig. Auch für andere Merkmale lassen sich nur schwer Fälle konstruieren, in denen sie beschäftigungsrelevant sein sollen. Warum soll der Arbeitgeber Informationen über eine Behinderung sammeln dürfen, wenn dasselbe Gesetz ihm ein paar Zeilen weiter verbietet, den Beschäftigten nach einer Schwerbehinderung zu fragen?

Datenschützer Schaar stößt sauer auf, dass der potenzielle Arbeitgeber Informationen aus dem Internet nutzen darf, auch von Dritten. Ein Personalchef könnte den Kandidaten X betrunken auf Fotos auf dessen Facebook-Seite sehen, in einem Selbsthilfeforum von seiner Spielsucht erfahren und die Einschätzung seiner Ex-Freundin lesen, X sei ein faules Schwein. Der Kandidat selbst bekommt womöglich keine Gelegenheit, Stellung dazu beziehen.

Verbesserungsbedürftiger Entwurf

Der Entwurf aus dem Innenministerium „ist dringend verbesserungsbedürftig“, sagt Schaar. „Ich habe die Befürchtung, dass künftig viel mehr erlaubt wird im Umgang mit Arbeitnehmerdaten als bisher.“ Die Vereinigung der Demokratischen Juristinnen und Juristen (VDJ) wird deutlicher: „Es wäre fast besser, wenn es gar keine Regelung gäbe als diese“, sagt Dieter Hummel, Mitautor einer VDJ-Stellungnahme, der FR. Bisher hatte die VDJ sich stets für ein Gesetz ausgesprochen, doch dieser Entwurf sei „ein absoluter Rückschritt gegenüber der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte“.

Die Juristen bemängeln vor allem, dass das Gesetz allgemein formulierte Erlaubnistatbestände schafft. Der Arbeitgeber darf in die Grundrechte des Arbeitnehmers eingreifen, wenn es der „Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses“ dient. Die Überwachung darf zwar „in Art und Ausmaß in Hinblick auf den Zweck nicht unverhältnismäßig“ sein. In der Beurteilung der Angemessenheit gibt der Entwurf dem Arbeitgeber aber große Freiheit.

Der Entwurf erlaubt heimliches Ausforschen schon, wenn ein Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit besteht. Bisher musste der Chef den Verdacht einer Straftat dokumentieren. Das Gesetz aus dem Innenministerium „folgt einer Polizeilogik“, sagt Hummel, „es geht davon aus, dass der Beschäftigte ein Verdächtiger ist“.

Andere Datenschützer bemängeln, dass keine Zweckbindung der Daten mehr vorgesehen ist. Ein Beschäftigter gebe aber seine Kontonummer an, um Gehalt zu bekommen, nicht für Maßnahmen gegen Korruption.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat angekündigt, der Entwurf werde „überdacht“. Alle Seiten sähen großen Beratungsbedarf. Was allerdings offen im Netz zugänglich sei, das dürfe auch ein Personalchef sehen, findet sie – er dürfe sich nur nicht in ein soziales Netzwerk „einschleichen“.

Der Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes wird derzeit zwischen den Ministerien für Inneres, Justiz, Wirtschaft und Arbeit abgestimmt. Schon im August könnte er Experten zufolge ins Kabinett gehen. Das spräche nicht für große Änderungen.

Autor:  Volker Schmidt
Datum:  1 | 8 | 2010
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