"Entweder Sie zahlen, oder Sie bekommen keine Patienten mehr." Ständig bedrängte der Ohrenarzt aus Bayern die örtliche Hörgeräteakustikerin. Wenn sie ihm keine Prämie gebe, schicke er auch keine Kranken zu ihr. Irgendwann wandte sich die Frau an eine Krankenkasse und berichtete über den Fall. Fast wäre sie in ihrer Not bereit gewesen, auf die Forderung einzugehen, hatte aber Angst, sich strafbar zu machen.
Dina Michels kennt viele solcher Fälle. Sie ist die Chefermittlerin der Kaufmännischen Krankenkasse und kämpft dort gegen Korruption. Sie wundert sich, dass die Kopfprämien, die Ärzte von Kliniken erhalten, so viel Wirbel verursachen. Das Problem sei lange bekannt. Michels weiß auch, dass Bestechung kein spezielles Problem an Kliniken ist, sondern noch viel weiter verbreitet.
Das ist kein Wunder: Die niedergelassenen Ärzte sitzen an einer Schnittstelle. Sie können ihre Patienten zu Apotheken lotsen, ihnen einen Pflegedienst empfehlen, ein Sanitätshaus ans Herz legen, sagen, welcher Masseur der Beste ist und sie kennen die wirksamsten Pillen. Und die meisten Patienten hören auf ihren Arzt, schließlich haben sie Vertrauen.
Die Verflechtung zwischen Medizinern und Pharmaindustrie ist vielen bekannt. Doch auch bei der Verordnung von Krücken oder Windeln fließt oft Geld. Michels kennt zahlreiche Fälle von Sanitätshäusern. So berichtet sie davon, dass ein Arzt die Hilfsmittel eines Sanitätshauses gleich in der Praxis hatte und sie dem Patienten direkt mitgab - was illegal ist. Das Sanitätshaus zahlte im Gegenzug eine hohe "Depotgebühr" für den Raum, in dem die Sachen in der Praxis aufbewahrt wurden.
Keine einzige Anklage
Oft wird das Bestechungsgeld auf eine solch phantasievolle Art bezahlt - so übernehme etwa der Anbieter die Kosten für eine Arzthelferin oder für die Auto-Leasingrate der Doktorengattin. Manche Anbieter hätten die Gebiete regelrecht unter sich aufgeteilt. Der Schaden für die Kassen ist beträchtlich und geht wohl in die Milliarden. Genau zu beziffern sei er nicht, meint Michels, wegen der hohen Dunkelziffer.
Verfolgt werden Ärzte wegen solcher Bestechungsfälle nicht, klagt die Krankenkassen-Ermittlerin. Grund: Die Formulierung des Paragrafen 299 Strafgesetzbuch. Wegen Bestechlichkeit können danach nur "Angestellte oder Beauftragte eines geschäftlichen Betriebes" bestraft werden. Die Staatsanwälte sähen in den Ärzten aber keine Beauftragten der Kasse.
"Ich weiß von keiner einzigen Anklage gegen einen Arzt", sagt Michels. So lange es keine Verfahren gebe, gebe es aber auch keine Rechtsprechung. Michels fordert eine Klarstellung des Paragrafen, damit er auch auf niedergelassene Ärzte angewendet werden könne. Die Kasse könne aber denjenigen, der Bestechungsgeld zahlt, wegen Betrugs anzeigen.
Am besten wäre es, so Michels zur FR, wenn die Ärzte überhaupt keine Empfehlungen mehr abgeben. Sie sollten verordnen und alles weitere dem Patienten überlassen. Die Patienten sollten wiederum auf ihrer Wahlfreiheit bestehen und sich ein Rezept auch immer aushändigen lassen.
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