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Betreuungsgeld: "Generalverdacht auf Missbrauch unzulässig"

Im Streit um die Auszahlungsform des Betreuungsgeldes fürchtet Staatsrechtler Hufen eine Diskriminierung: Nur an Migranten oder Hartz-IV-Empfänger Gutscheine auszugeben sei falsch. Von Katja Tichomirowa

Frankfurter Rundschau vom 26. November 2009
Frankfurter Rundschau vom 26. November 2009
Foto: Plaßmann

Berlin. Den Vorschlag der CSU, das zwischen Union und FDP umstrittene Betreuungsgeld in Ausnahmefällen nicht bar, sondern als Gutschein auszuzahlen, hält der Staats- und Verwaltungsrechtler Friedhelm Hufen für verfassungsrechtlich bedenklich.

"Das Betreuungsgeld etwa an Hartz-IV-Empfänger oder Migrantenfamilien in Form von Gutscheinen auszugeben, käme einer Diskriminierung dieser Gruppen gleich", sagte Hufen der Berliner Zeitung. "Eine Diskriminierung einzelner Gruppen im Sinne eines Generalverdachts auf Missbrauch des Betreuungsgeldes ist nicht zulässig. Hier muss sich die Politik entscheiden, entweder gibt sie Gutscheine an alle in Frage kommenden Gruppen aus oder an keine", erklärte der Richter am Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz.

Am Dienstag hatte zunächst der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Hans-Peter Friedrich, im Konflikt mit dem Koalitionspartner FDP Entgegenkommen signalisiert und die Vergabe von Gutscheinen nicht länger grundsätzlich ausgeschlossen. "Wir können über Ausnahmen reden", sagte Friedrich in Berlin.

CSU-Chef Horst Seehofer hatte dem Handelsblatt erklärt, die Ausgabe von Gutscheinen statt Bargeld sei denkbar an Familien, die bereits beim Jugendamt auffällig geworden seien. Grundsätzlich aber sollte das Betreuungsgeld bar an die Familien ausgezahlt werden.

Natürlich könne man, wenn ein konkreter Missbrauchsfall vorliege, das Betreuungsgeld im Einzelfall nicht mehr zahlen, sagte Hufen. "Das sieht das Sozialhilferecht bereits vor." Möglich sei auch, dass dann Gutscheine ausgegeben werden. "Eine ganze Gruppe abstrakt zu erfassen, ist dagegen nicht möglich."

Das Betreuungsgeld bar auszuzahlen sei sicher die schlechteste aller Lösung, sagte Hufen, denn, unabhängig von einem Missbrauch im Einzelfall, fehle dieses Geld an anderer Stelle. Eine sozialstaatlich angemessene Lösung wäre der Ausbau von Betreuungsplätzen, zumal dieser das Recht auf Bildung stärken würde. "Es geht ja nicht allein um die Betreuung von Kindern, sondern auch und vor allem um Bildung und Integration", so Hufen. Die Empfehlung an die Politik müsse lauten: "Das Geld nicht mit der Streubüchse zu verteilen, sondern einzusammeln und in die frühkindliche Bildung zu investieren."

Das Betreuungsgeld sei dagegen kontraproduktiv. Das Beispiel Thüringen zeige, dass das Betreuungsgeld dazu geführt habe, dass Kinder aus Migrantenfamilien in großer Zahl aus den Kindertagesstätten herausgenommen wurden, erklärte Hufen. "Das Ziel der Transferleistungen besteht aber nicht allein in der Betreuung von Kindern, sondern, besonders im Fall von Migrantenkindern, in ihrer Integration."

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen sprach sich am Mittwoch dafür aus, die Entscheidung über eine mögliche Vergabe von Gutscheinen zu vertagen. Da die neue Leistung von 150 Euro im Monat erst 2013 eingeführt werden soll, bestehe kein Zeitdruck, sagte die CDU-Politikerin im ARD-Morgenmagazin.

Denkbar sei, dass um das Betreuungsgeld eine Scheindebatte geführt werde, erklärte Friedhelm Hufen. "Bis 2013 vergeht noch einige Zeit. Die Fronten sind verhärtet, man will den Fehlstart der Koalition nicht auch noch mit diesem Thema belasten, also bietet es sich an, die Sache auf die lange Bank zu schieben, eine bestellte Verfassungswidrigkeit festzustellen und am Ende Karlsruhe entscheiden zu lassen."

Autor:  Katja Tichomirowa
Datum:  25 | 11 | 2009
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