Von Erfolg spricht selbst Ursula von der Leyen (CDU) nicht. Sie sagt nur, es sei schön, wie viele Kinder das staatliche Bildungspaket in Anspruch nähmen. Es ist ein sprachliches Detail, aber weil bei der Arbeitsministerin der öffentliche Auftritt sehr geplant ist, ist es auch kein Zufall.
Zwar wächst der Anteil der Kinder aus Hartz-IV-Haushalten, die das Bildungspaket in Anspruch nehmen - von 29 Prozent im Juni auf knapp 43 Prozent Ende des Jahres. Bei rund 2,5 Millionen Kindern, die von dem Paket profitieren könnten, heißt das aber auch: Bei rund anderthalb Millionen Kindern ist das Bildungspaket nicht angekommen.
Ausgangspunkt für die Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010, in dem die Berechnung der Hartz-IV-Sätze für verfassungswidrig erklärt worden war. Auch bessere Teilhabechancen für Kinder hatte das Gericht gefordert. Die von Ministerin Ursula von der Leyen zunächst geplante Bildungs-Chipkarte scheiterte am zu hohen technischen Aufwand.
Eine Erhöhung des Kinder-Regelsatzes lehnte die Ministerin ab. Sie entschied sich für Sach- und Gutscheinleistungen. Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag stimmte nach wochenlangem Streit zu.
Das Bildungspaket, das rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft trat, enthält unter anderem Geld für Mittagessen, Schulausflüge und Nachhilfe. Das Geld für Schulmaterial, das bis dahin extra gezahlt wurde, wurde dem Paket hinzugefügt. Anspruch auf diese Leistungen haben Kinder aus Hartz-IV-Familien und von Geringverdienern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Der Vermittlungsausschuss einigte sich erst, nachdem die die Bundesregierung den Kommunen eine Art Bestechung angeboten hatte: Die Kosten für die Grundsicherung im Alter zahlt künftig der Bund.
Betrachtet man die Art der Leistungen, die abgefragt werden, wird der Nutzen des einstigen Lieblingsprojekts der Ministerin noch fraglicher. Mittagessen, Schulausflüge, Nachhilfe, Vereins- und Musikschulbeiträge sollen gezahlt werden. 1,3 Milliarden Euro stehen dafür zunächst zur Verfügung.
Manche Eltern zahlen drauf
Genutzt wird vor allem das kostenlose Schulmittagessen, dessen Eigenschaft „warm“ von der Leyen gerne PR-wirksam Genutzt wird vor allem das kostenlose Schulmittagessen, dessen Eigenschaft „warm“ von der Leyen gerne PR-wirksam betont. Ein Gratis- oder verbilligtes Mittagessen an Schulen gab es für Kinder aus armen Familien in vielen Fällen allerdings auch bisher schon - es wurde nur nicht vom Bund bezahlt, sondern von Ländern und Kommunen.
Ob es das Angebot überhaupt gibt, hängt nach wie vor meist nicht von der Finanzierungs-, sondern von der Schulform ab. Wo es keine Ganztagsschulen gibt, gibt es oft auch kein Mittagessen. Westdeutsche Kinder sind nach Angaben von Kommunalvertretern hier deutlich im Nachteil. Und wo das Mittagessen bisher gratis war, machen die Eltern ein Minusgeschäft: Sie müssen nach den Regeln des Bildungspakets auf jeden Fall einen Euro pro Mahlzeit zuzahlen.
Ungewünschter Nebeneffekt
Relativ häufig machen Kinder aus bedürftigen Familien zudem von dem Angebot Gebrauch, sich Schulausflüge bezahlen zu lassen. Experten berichten von einem ungewünschten Effekt: Es gebe Klagen, dass Kinder aus Familien mit wenig Einkommen aber ohne Anspruch auf das Bildungspaket benachteiligt würden, da Lehrer nun auch mal etwas teurere Ausflüge ansetzten.
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