Die katholischen Bischöfe in Deutschland wollen künftig strikter vorgehen, wenn in ihrem Bistum Fälle von sexuellem Missbrauch gemeldet werden. Ein Verdacht soll künftig grundsätzlich an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden. Dies sehen die neuen verschärften Leitlinien der Bischofskonferenz zum Umgang mit Fällen von Missbrauch vor, die der Trierer Bischof Stephan Ackermann am Dienstag vorstellte.
Allerdings sollen Bistümer von dieser Pflicht abweichen können, „wenn dies dem ausdrücklichen Wunsch des mutmaßlichen Opfers“ oder dessen Eltern entspreche und es rechtlich zulässig sei. Wenn weitere Opfer ein Interesse an der Verfolgung der Taten haben könnten, muss der Verdacht dennoch der Staatsanwaltschaft gemeldet werden. Falls der Anzeigepflicht nicht entsprochen wird, sollen die Gründe schriftlich dokumentiert werden.
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Ackermann, Missbrauchsbeauftragter der Bischofskonferenz, sagte in Trier, die bisher geltenden Leitlinien von 2002 seien nicht „präzise genug“ gewesen und deshalb verschärft worden. Tatsächlich waren die alten Regeln in die Kritik geraten, weil sie zunächst kircheninterne Ermittlungen vorsahen. Lediglich „in erwiesenen Fällen“ sollte „je nach Sachlage“ die Staatsanwaltschaft informiert werden.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte daher im Zuge des Missbrauchsskandals der Kirche mangelnde Kooperation mit den Staatsanwaltschaften vorgeworfen. Die Ministerin erklärte nun, die überarbeiteten Leitlinien ließen das Bemühen erkennen, „aus den Schwächen der alten Richtlinien die richtigen Lehren zu ziehen“. Die Klarstellung der Bischofskonferenz zeige, dass die Kirche eine engere Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden anstrebe. An einigen Punkten gebe es aber noch Unklarheiten.
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