Berlin. Unmittelbar vor einer Sitzung der Arbeitsgruppe Sicherheit und Justiz hat das Bundeskriminalamt (BKA) deutlich gemacht, dass seit Inkrafttreten des BKA-Gesetzes im Januar noch keine einzige Online-Durchsuchung durchgeführt wurde. Die Behörde habe auch keinen entsprechenden Antrag bei Gericht gestellt. "In Zeiten der terroristischen Bedrohung halten wir die Online-Durchsuchung dennoch für ein unverzichtbares polizeiliches Instrument", sagte ein BKA-Sprecher der "Tageszeitung".
Vertreter von Union und FDP wollen am Vormittag weiter um gemeinsame Positionen zu sicherheitspolitischen Themen ringen, darunter Online-Durchsuchungen. Die FDP fordert den Verzicht auf die heimliche Durchsuchung von Computerfestplatten. Bislang haben die möglichen Regierungspartner hier noch keine gemeinsame Linie gefunden.
Mit dem 2008 beschlossenen und im Januar 2009 in Kraft getretenen BKA-Gesetz bekam das BKA erstmals das Recht, zur Abwehr einer dringenden Gefahr verdächtige Personen zu überwachen, ihre Computer heimlich auszuspähen, ihre Wohnungen abzuhören und Rasterfahndungen einzuleiten. (dpa)
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