Will eine Alleinerziehende für ihr Kind ein Girokonto eröffnen, einen Pass ausstellen lassen, es einschulen oder aber mit ihm umziehen, muss der Vater zustimmen – wenn sich denn die Eltern das Sorgerecht teilen. Und das soll nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag auch bei Unverheirateten künftig automatisch der Fall sein.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sieht darin ein erhebliches Problem. „Über 50 Prozent der unverheirateten Väter teilen sich das Sorgerecht längst mit den Müttern“, sagte die Vorsitzende Edith Schwab der FR. Der ganz große Teil der Übrigen aber „will gar nichts damit zu tun haben, lehnt das Ganze ab“. Doch auch diese Väter müssten künftig bei wichtigen Entscheidungen zu Rate gezogen werden. Ob sie überhaupt Unterhalt zahlten oder von ihrem Umgangsrecht Gebrauch machten, spiele dabei keine Rolle, weil dies nach Meinung der Gerichte nichts miteinander zu tun habe.
Die Folgen trügen die Mütter, 90 Prozent der Alleinerziehenden. Um belastenden Rechtsstreit zu verhindern, hofft Schwab, dass das Gesetz, das Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorbereitet, nicht den von Karlsruhe vorgesehenen Automatismus enthält. Ohnehin hätte sie sich „gewünscht, dass die Richter Kriterien für ein gemeinsames Sorgerecht – etwa mit dem Kind verbrachte Zeit – ermittelt und den Vätern keinen Blankoscheck gegeben hätten“. ( sha)
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