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Vorbild Bremen: Bleiberecht für junge „Schein-Libanesen“

Alle reden von Integration – Bremen tut etwas dafür: Die Stadt legalisiert den Aufenthalt von Kindern, deren Eltern einst mit Falschangaben einreisten.

Bremen –  

Hunderte Kinder und Jugendliche ohne deutschen Pass, die seit Jahren ständig mit ihrer Abschiebung rechnen mussten, bekommen eine Chance auf dauerhaften Aufenthalt. Es geht vor allem um Familien, die vor 15 bis 20 Jahren bei der Flucht nach Deutschland ihre Identität falsch angegeben haben sollen – darunter viele „Schein-Libanesen“.

Wenn die Familien nicht schon abgeschoben wurden, sollen jetzt zumindest die Kinder in der Regel ein befristetes Bleiberecht erhalten. Bei „fortschreitender Integration“ wird ihnen auch ein dauerhafter Aufenthalt erlaubt. So sieht es ein bundesweit wohl einmaliger Erlass von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) vor. Ausgenommen von der Neuregelung sind Straftäter. Jeder Fall soll geprüft werden. Die genaue Zahl der Betroffenen ist noch unbekannt.

Auch CDU lobt neuen Erlass

Vor einem Jahrzehnt hatten die Behörden in Bremen und anderen Bundesländern aufgedeckt, dass Tausende angeblich staatenloser Libanesen, die Jahre zuvor nach Deutschland geflüchtet waren, in Wirklichkeit türkische Staatsbürger seien und sich durch falsche Identitätsangaben den Aufenthalt erschwindelt hätten. Menschenrechtler meinten zwar, die meisten kämen wirklich aus dem Bürgerkriegsland Libanon und hätten lediglich türkische Vorfahren. Dennoch sollten sie samt Kindern wieder gehen. Das galt auch für mutmaßliche Identitätsfälscher aus anderen Staaten.

Abschiebungen gelangen aber nur in wenigen Fällen. Viele andere Verfahren blieben offen, zum Beispiel wegen Problemen bei der nötigen Passbeschaffung. Daher werden die meisten Familien seit Jahren geduldet. Sie müssen aber weiter mit Abschiebung rechnen und finden nur schwer Ausbildungsplätze oder Arbeitsstellen.

Die Kinder, von denen viele in Deutschland geboren wurden und nur Deutsch sprechen, sollen jetzt nicht länger für das Verhalten ihrer Eltern „dauerhaft bestraft werden“, wie Senator Mäurer mitteilte. „Wir wollen für diese Kinder, die oft keinen Bezug mehr zum Herkunftsland ihrer Eltern haben, eine Perspektivlosigkeit mit all ihren negativen Folgeerscheinungen vermeiden“. Sie seien zu „faktischen Inländern“ geworden. Mäurer „erwartet“ von ihnen, dass sie nach der Schule Arbeit suchen und ihren Lebensunterhalt selbst sichern.

Die Eltern des künftig geschützten Nachwuchses erhalten wegen ihrer mutmaßlichen Identitätstäuschung weiterhin kein Bleiberecht. Sie dürfen aber aufgrund des im Grundgesetz garantierten Schutzes der Familie zumindest bis zur Volljährigkeit ihrer Kinder in Deutschland bleiben. Sogar die CDU, die bis 2007 den Innensenator stellte und meist einen Kurs der Härte fuhr, sieht den neuen Erlass als „richtigen Ansatz“ – solange er nicht für „Integrationsverweigerer“ gelte.

Autor:  Eckhard Stengel
Datum:  19 | 9 | 2010
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