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Ärzte und Bestechung: Blühender Patientenhandel

Zahlen, bis der Arzt kommt. Niedergelassene Ärzte lassen sich dafür bezahlen, dass sie Patienten zur Weiterbehandlung an bestimmte Kliniken überweisen. Bestechung ist unter Medizinern verbreitet - bleibt aber oft unbestraft. Von S. Sauer und D. Schmalenberg

Patienten gegen Geld. Eine unter manchen Ärzten leider gängige Praxis.
Patienten gegen Geld. Eine unter manchen Ärzten leider gängige Praxis.
Foto: dpa

Berlin. Es geht um Betrug und Bestechung in dreistelliger Millionenhöhe und um weit mehr: um das Leben und die Gesundheit von Patienten. Schon seit vielen Jahren, so berichtet ein Insider aus dem Krankenhausbereich dem Kölner Stadtanzeiger, sei es gang und gäbe, dass Kliniken als Gegenleistung für lukrative Einweisungen Geld an niedergelassene Ärzte zahlen.

Dadurch würden Patienten, ohne es zu ahnen, mit lebensbedrohlichen Erkrankungen in Krankenhäuser eingewiesen, die auf die Behandlung gar nicht spezialisiert seien. "Das kann Leben kosten", so der Informant, der anonym bleiben will.

Patienten gegen Geld. Eine unter manchen Ärzten leider gängige Praxis.
Patienten gegen Geld. Eine unter manchen Ärzten leider gängige Praxis.
Foto: dpa

Konkret genannt werden Krebserkrankungen, für deren Behandlung Krankenhäuser mehrere zehntausend Euro von den Kassen erhielten. Eine nicht fachgerechte medizinische Versorgung habe in solchen Fällen "gravierende Auswirkungen" auf die Genesungschancen der Patienten.

Die gegenseitigen Schuldzuweisungen von Ärztekammern und Krankenhausgesellschaften zur Urheberschaft der Bestechungspraxis seien beiderseits berechtigt. "Es gibt Krankenhäuser, die aktiv an Ärzte herantreten und Gegenleistungen für Einweisungen anbieten. Es gibt Ärzte, die von Krankenhäusern Zahlungen verlangen und damit drohen, ihre Patienten sonst an andere Kliniken zu überweisen."

Zahlungen "aus der Portokasse"

Nach Auskunft des GKV-Bundesverbands werden vor allem zwei Wege beschritten, um Versichertenbeiträge in Schmiergeldgeschäfte umzulenken. "Zum einen werden Service-Verträge vereinbart, in denen Ärzte bestimmte Leistungen den Krankenhäusern abnehmen und hierfür honoriert werden.

Diese Leistungen werden dann gar nicht erbracht, aber honoriert und bei den Kassen abgerechnet", sagt GKV-Sprecherin Ann Marini. Eine zweite Möglichkeit seien Zahlungen "aus der Portokasse", die sich etwa aus Überschüssen der Fallpauschalzuweisungen speisten. Diese wiederum seien überhaupt erst der Anlass für Krankenhäuser, für bestimmte Einweisungen Geld zu zahlen.

Wie das geht, erläutert ein Mediziner aus Köln. Für Hüft- und Knieprothesen beispielsweise bekommen die Kliniken bei Kassenpatienten etwa sechs- bis achttausend Euro. Bei "gutem Wirtschaften" bleibe etwa die Hälfte als Gewinn übrig. Für den Arzt seien bei einem Patienten mit Hüft-OP "locker mal 500 Euro drin". Früher seien gelegentlich auch "Sachleistungen" angeboten worden: "Beispielsweise wurden Assistenzärzte als Vertretung angeboten, wenn der niedergelassene Arzt in Urlaub gefahren ist."

Verbreitetes Phänomen

Dirk Schulenburg, Justiziar der Ärztekammer Nordrhein, beschäftigt sich seit Jahren mit dem Problem. "Das Phänomen ist verbreitet, doch wir erfahren natürlich nur in Ausnahmefällen davon, weil es weitgehend im Dunkeln stattfindet."

Es sei Zeit, dass Öffentlichkeit, Krankenhausträger und Ärzte für das Thema "zunehmend sensibilisiert" würden. Die Initiative zur verbotenen Zusammenarbeit gehe "eher von den Kliniken" aus, glaubt Schulenburg. "Da werden gezielt Ärzte angesprochen und Geld für Überweisungen angeboten."

Kooperationen zwischen Ärzten und Kliniken seien zwar gewünscht. Aber nur, wenn niedergelassene Mediziner auch etwas leisten. Anfangs seien in erster Linie Fachärzte beteiligt gewesen, "doch mittlerweile geht das durch alle Bereiche". Für Schlagzeilen sorgten vor Jahren Augenärzte aus Düsseldorf, die für jede Überweisung zu einer ambulanten Operation eine Pauschale von 90 Euro erhalten hatten.

Autor:  Stefan Sauer und Detlef Schmalenberg
Datum:  3 | 9 | 2009
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