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Wiesbaden: Bouffier soll Polizeiaktion klären

Die Opposition in Hessen fordert vom Innenminister Volker Bouffier (CDU) eine Aussage über einen Fall von Freiheitsberaubung.

Wiesbaden –  

Die hessische Landesregierung soll noch vor der geplanten Wahl von Innenminister Volker Bouffier (CDU) aufklären, wie weit er an Polizei-Aktionen gegen den politischen Aktivisten Jörg Bergstedt beteiligt war. Das verlangte die Landtags-Opposition am Montag.

Bergstedt war 2006 unrechtmäßig inhaftiert worden, wie ein Gericht später feststellte. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob gegen Bouffier Ermittlungen wegen Freiheitsberaubung aufgenommen werden. Am Dienstag nächster Woche soll Bouffier im Landtag zum Nachfolger des amtierenden Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) gewählt werden.

Die Grünen forderten Bouffier dazu auf, am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags Auskunft zu geben. Bereits einen Tag zuvor soll Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) auf Bitte der SPD-Fraktion im Rechtsausschuss berichten. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Günter Rudolph, und der Grünen-Innenpolitiker Jürgen Frömmrich forderten, die Vorwürfe müssten „ohne Ansehen der Person“ geklärt werden.

Reaktionen auf FR-Artikel

SPD-Mann Rudolph sagte, Bouffier müsse sich der Frage stellen, „ob in seinem Verantwortungsbereich rechtsstaatlich einwandfrei verfahren“ werde. Es zeichne den Rechtsstaat aus, dass er „auch mit seinen Kritikern und Gegnern rechtsstaatlich umgeht“.

Der Linken-Innenpolitiker Hermann Schaus urteilte, es stünde dem Innenminister gut an, vor seiner Wahl zum Ministerpräsidenten „alle gegen ihn und seinen Verantwortungsbereich gerichteten Vorwürfe klipp und klar auszuräumen, statt diese weiter auszusitzen“.

Die Politiker reagierten damit auf einen Artikel der Frankfurter Rundschau vom Montag. Darin war berichtet worden, dass die Staatsanwaltschaft Wiesbaden im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft prüft, ob Ermittlungen gegen Bouffier wegen Freiheitsberaubung wieder aufgenommen werden müssten. Sie waren 2008 eingestellt worden, wogegen der Betroffene Bergstedt Beschwerde einlegte.

Das führte zu der neuen Prüfung, die noch immer nicht abgeschlossen ist. Bisher gebe es „keine Anhaltspunkte, dass sich Volker Bouffier strafbar gemacht hat“, sagte der Sprecher der Wiesbadener Staatsanwaltschaft, Hartmut Ferse, am Montag.

Bergstedt hatte im Mai 2006 nach Sachbeschädigungen in der Nähe von Bouffiers Gießener Wohnhaus und an der Gießener CDU-Geschäftsstelle zu Unrecht mehr als vier Tage lang in Gewahrsam zubringen müssen. Beamte nahmen Bergstedt fest, obwohl andere Polizisten ihn zur Tatzeit beim Federball-Spiel observiert hatten und daher wussten, dass er nicht der Täter sein konnte.

Der Anarchist Bergstedt war observiert worden, nachdem es in den Tagen zuvor Schmierereien und Steinwürfe gegen Bouffiers Gießener Rechtsanwaltskanzlei gegeben hatte. Offenbar hatte die Polizei ihn im Verdacht. Der Grüne Frömmrich will wissen, wer die Observation angeordnet hat und ob Bouffier darauf Einfluss genommen hat.

Autor:  Pitt von Bebenburg
Datum:  23 | 8 | 2010
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