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Geld für die Kirche: Büßen für die Säkularisierung

Landespolitiker sind verärgert: Knapp 460 Millionen Euro „Staatsleistungen“ kostet sie der Klerus 2010.

Gebet
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Foto: ddp
Berlin –  

Knapp 460 Millionen Euro „Staatsleistungen“ müssen die Bundesländer – mit Ausnahme der Stadtstaaten Bremen und Hamburg – 2010 an die Kirchen abführen. Es sind öffentliche Mittel, die nicht etwa kirchlichen Sozialeinrichtungen zugute kommen; die werden mit zusätzlichen Milliarden an staatlicher Hilfe betrieben. Auch Zuschüsse für die Instandhaltung von Kirchen kommen noch oben drauf. Die Zuwendungen – Dotationen genannt – sind Ausgleichszahlungen für Enteignungen von Kirchenbesitz aus der Zeit der Säkularisierung Anfang des 19. Jahrhunderts.

Der Blick in die leeren Staatskassen hat nun Haushaltspolitiker in einigen Bundesländer ins Grübeln gebracht. In Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland haben sie überschlagen, ob Verluste, die den Kirchen in Deutschland durch die Säkularisierung entstanden, nach 200 Jahren nicht abgegolten sein könnten.

Die Ausgaben

Aus den Mitteln der Staatsdotationen, die etwa Bayern an die katholische Kirche zahlt, werden Jahresrenten, Gehaltszulagen, Dienstentschädigungen und andere Leistungen für nahezu den gesamten Klerus finanziert. Bischöfe erhalten Jahresrenten, Weihbischöfe Gehaltszulagen.
Staatsdotationen gibt es zudem als Beiträge für den Sachbedarf der Ordinariate, Dom- und sonstigen Kirchen. Zuschüsse werden auch gezahlt für Knabenseminare und den Unterhalt von Orgeln, Kirchenglocken und -uhren. ( tich)

Die zusätzliche staatliche Versorgung der Kirchen ist eine vermögensrechtliche Folge der Enteignung kirchlicher Güter durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803. Die Kirchen verloren ihre weltliche Macht. Die Fürstentümer übernahmen als Gegenleistung die Versorgung der Pfarrer und den Unterhalt der übernommenen Immobilien. Weder die Väter der Weimarer Verfassung noch des Grundgesetzes tasteten die Zahlungsverpflichtung an. Und so schleppen die Rechtsnachfolger des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation die Last ins dritte Jahrhundert. Manchem Haushaltspolitiker leuchtet das nicht ein.

Schleswig-Holsteins FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki fordert: „Wir müssen überall sparen, auch bei den Kirchen.“ Die Leistungen von 12 Millionen Euro sollten um 10 bis 15 Prozent gekürzt werden. Ähnliche Forderungen gabe es in anderen Bundesländern. Schleswig-Holstein will mit der Kirche verhandeln.

Die wird schwierig. Staatsrechtler sehen kaum Möglichkeiten, die Verträge einseitig zu ändern oder gar zu kündigen. Der langjährige Leiter des kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland, Axel von Campenhausen, wies darauf hin, dass die zwischen den Kirchen und den Bundesländern geschlossenen Staatskirchenverträge sogenannte „Freundschaftsklauseln“ enthalten, die einseitige Änderungen ausschließen. Diesen seien nur in gegenseitigem Einvernehmen möglich. Die Kirchen müssten also auf Leistungen verzichten. Forderungen, die Leistungen zu kürzen, würden immer wieder erhoben, meist von der FDP. Bislang hätten sie jedoch kaum Unterstützung gefunden.

Wie es aussieht, werden die Kirchen auch künftig nichts zu fürchten haben. Die kirchenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen wiesen den Vorstoß der Landespolitiker zurück. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Norbert Geis warnte davor, den Kirchen als einer stabilisierenden Kraft in der Gesellschaft die finanzielle Grundlage zu entziehen. Der kirchenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Josef Winkler, rügte, Kürzungen der Länder stellten einen „Generalangriff“ auf die Kirchen dar. Die Empörung über Missbrauchsfälle werde ausgenutzt, um die Kirche zu erpressen und bestehende Verträge neu zu regeln.

Thomas Begrich, Leiter der Finanzabteilung der EKD, befürchtet ohnehin keine Kürzungen. Er nennte die Zahlungen „Pachtersatzleistungen“, denn nach seinem Verständnis handelt es sich auch um die Kompensation für verlorene Erträge aus den verstaatlichten Gütern. „Diesen Verlust kann man auch durch eine Entschädigung ablösen“, sagte Begrich der Frankfurter Rundschau. „Wollte der Gesetzgeber das, könnte er es jederzeit tun“, erklärt Begrich, „so sieht es die Verfassung vor“. Darüber nachgedacht werde aber in der Regel nur in „klammen Zeiten“. ( mit epd)

Autor:  Katja Tichomirowa
Datum:  30 | 7 | 2010
Kommentare:  36
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