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Bund und Länder: Einigung im Streit über Schuldenabbau

Bund und Länder haben einen Durchbruch im Streit über Finanzhilfen zum Schuldenabbau erzielt. Sie haben sich auf alle wesentlichen Details der geplanten Schuldenbremse im Grundgesetz geeinigt.

Lachend begrüßen sich der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck (l) und Baden- Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) am Donnerstag (12.02.2009) im Berliner Reichstagsgebäude zu Beginn der Schlussrunde zur Finanzreform.
Lachend begrüßen sich der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck (l) und Baden- Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) am Donnerstag (12.02.2009) im Berliner Reichstagsgebäude zu Beginn der Schlussrunde zur Finanzreform.
Foto: dpa

Berlin. Bund und Länder haben sich abschließend auf die bisher umfassendste Schuldenbegrenzung verständigt. Unter dem Druck immer höherer Staatsausgaben vereinbarte die Föderalismuskommission II am Donnerstag in Berlin eine Schuldenbremse. Von 2020 an dürfen die Länder keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Die Schulden des Bundes werden streng begrenzt. Bis zuletzt wurde heftig über den Abbau der Altschulden besonders armer Länder gerungen. "Die Schuldenregeln werden strenger sein als die Haushaltspraxis der letzten Jahrzehnte", sagte Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), der die Föderalismuskommission mit SPD- Fraktionschef Peter Struck leitet.

Berlin, Bremen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig- Holstein sollen von 2011 bis 2019 Hilfen zum Schuldenabbau von insgesamt 800 Millionen Euro pro Jahr bekommen. Die Summe, die Bund und reichere Länder je zur Hälfte übernehmen wollen, wurde nicht erhöht. Aus den Ländern gab es Kritik mit Drohung von Verfassungsklagen. Mecklenburg-Vorpommern stimmte gegen die Finanzhilfen, weil die Ost-Länder überfordert seien. Schleswig- Holstein enthielt sich, weil es mehr Mittel haben wollte. Die Grünen und die Linke votierten gegen die komplette Schuldenbremse. Die FDP, die für eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat nötig ist, signalisierte dagegen Zustimmung.

Oettinger rechnet mit den notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat zur Änderung des Grundgesetzes. Struck sprach von einem Erfolg. "Es ist die Erfüllung des Anspruchs der nachkommenden Generationen, dass wir nicht grenzenlos Schulden machen dürfen zu ihren Lasten." Am 5. März ist eine Abschlusssitzung der Föderalismuskommission zur Klärung letzter technischer Details geplant. Bund und Länder wollen die Regelung über eine Schuldenbremse im Grundgesetz bis zum Sommer unter Dach und Fach bringen. Der FDP-Verhandlungsführer Ernst Burgbacher sagte: "Das ist ein Schritt in die richtige Richtung." Grünen-Fraktionschef Fritz Kuhn kritisierte, dass die Gemeinden nicht in die Schuldenbremse einbezogen seien. Die Schuldenbremse verdiene ihren Namen nicht. Linksfraktionsvize Bodo Ramelow sprach von einer "Sturzgeburt", die zu Lasten der Landesparlamente gehe.

Bremen soll laut dem Beschluss 300 Millionen Euro, das Saarland 260 Millionen, Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein je 80 Millionen Euro im Jahr bekommen. Bremen und das Saarland wollen ihre Verfassungsklagen wegen schlechter Finanzausstattung zurücknehmen, wenn die Vereinbarungen unter Dach und Fach sind.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) sagte: "Mit der Höhe dieser Konsolidierungshilfe bin ich nicht zufrieden." Die Ländergemeinschaft und der Bund seien aber nicht zu höheren Hilfen bereit. Schleswig-Holsteins SPD-Fraktionschef Ralf Stegner erklärte für die SPD-Landtagsfraktionen, die Hilfen reichten nicht. Er hält Verfassungsklagen für notwendig. Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) zeigte sich erfreut. "Das ist ein starkes Stück an Föderalismus und Solidarität der Länder." Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) scheiterte mit der Forderung, die Ost-Flächenländer von Einzahlungen in den Fonds für Hilfen auszunehmen.

Nach dem Kompromiss, den Bund und Länder grundsätzlich bereits in der vergangenen Woche vereinbart hatten, soll der Bund nur noch Schulden in Höhe von 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung machen dürfen. Dies wird im Grundgesetz festgeschrieben. Die Länder sollen ab 2020 die Neuverschuldung auf Null senken. Dies strebt auch der Bund an. Für Notlagen soll es Ausnahmen geben. Die Bund-Länder-Gruppe hatte mehr als zwei Jahre lang getagt. Das ursprüngliche Ziel war eine umfassendere Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern. (dpa)

Datum:  12 | 2 | 2009
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