Berlin. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hält die von der schwarz-gelben Koalition geplanten Kürzungen am Arbeitsmarkt für unrealistisch. In einem internen Papier setzt die Behörde die Einsparungen durch die angestrebte Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen deutlich niedriger an als die Bundesregierung. Sie schätzt den Spareffekt auf 116 Millionen Euro, also auf einen Bruchteil der geplanten 1,5 Milliarden.
Es sei "unwahrscheinlich", dass die angestrebte Konsolidierung im kommenden Jahr erreicht werden könne, betont die BA in der Stellungnahme, die der Frankfurter Rundschau vorliegt. Darin heißt es weiter: "Demzufolge wären weitere Maßnahmen erforderlich, um die beschlossenen Einsparungen von 1,5 Milliarden Euro zu realisieren."
Doch was die Bundesagentur hier an denkbaren Alternativen durchspielt, hat es in sich. Demnach müsste die Regierung tief in die arbeitsmarktpolitischen Leistungen einschneiden: So könnte sie dem Papier zufolge den Unternehmen die besondere, krisenbedingte Förderung der Kurzarbeit streichen, ihnen also nicht mehr die Sozialbeiträge erstatten.
Unerwünschte Optionen
Möglich wäre auch, das Kurzarbeitergeld wieder auf die normale Dauer zurückzufahren, was 1,6 Milliarden Euro brächte. Gut eine halbe Milliarde Euro ließe sich laut BA durch Einschnitte für Arbeitslose in Weiterbildung sparen, wenn ihnen der Anspruch auf einen längeren Leistungsbezug genommen würde.
Gemeinsam haben all diese Optionen, dass sie politisch nicht gewünscht sind. Gerade die massive Unterstützung für die Kurzarbeit hat die zuständige Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) wiederholt als Erfolgsgeschichte gefeiert, die in der Krise die Beschäftigung stabilisiert habe.
Die BA listet auch auf, welche Pflichtleistungen in Ermessensleistungen umgewandelt werden. Unter anderem nennt sie die berufliche Reha, das Altersteilzeitgeld, Hilfen für Existenzgründer, für Lehrlinge und für den nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses. Käme die Reform wie angekündigt, hätten die Arbeitslosen keinen Rechtsanspruch mehr darauf, sondern wären auf das Wohlwollen der Jobcenter angewiesen.
In einem eigenen Szenario hat die Behörde bereits im Januar 2010, also vor der Kabinettsentscheidung, durchgerechnet, was es brächte, all diese Mittel der aktiven Arbeitsmarktförderung ins Ermessen der Arbeitsvermittler zu stellen. Dabei kam sie auf eine "Bewirtschaftungsrendite" von rund zehn Prozent, was den genannten 116 Millionen Euro entspricht. Selbst diese kleine Summe könne nur erbracht werden, wenn die notwendigen Gesetzesänderungen rasch kämen.
Klarheit gefordert
Die Bundesagentur mahnt die Politik in Berlin daher auch zur Eile. "Spätestens Ende Juli" sollte klar sein, welche Leistungen in welcher Höhe betroffen sind. Eine spätere Entscheidung hätte zur Folge, dass die Arbeitsagenturen vor Ort dies bei ihren Planungen nicht mehr aufnehmen könnten: "Gleichzeitig werden - je später Entscheidungen fallen - durch Einkäufe und Planungen auf alter Gesetzeslage der Haushalt 2011 immer stärker vorbestimmt und die Möglichkeiten zu Einsparungen geringer."
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