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Bundesdatenschutzgesetz: Vorsicht bei Arbeitnehmerrechten

Damit Firmen mit dem neuen Datenschutzgesetz nicht versehentlich belastet werden, lässt die Union noch eine Runde drehen. Von Steffen Hebestreit

Berlin. Die SPD sieht doch noch "gute Chancen", dass die lang diskutierte Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes am 29. Mai im Bundestag beschlossen und zwei Wochen später vom Bundesrat bestätigt wird. "Jetzt geht es nur noch um zwei Feinheiten", sagte der zuständige SPD-Abgeordnete Michael Bürsch am Donnerstag der Frankfurter Rundschau.

Die Innenpolitiker von CDU, CSU und SPD hatten zuvor noch einmal zwei Stunden lang über den strittigen Gesetzentwurf diskutiert und "viele Fragen geklärt". Vor der Sitzung hatte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) noch Bedenken insbesondere gegen zwei Regelungen der Novelle geäußert. Zum einen geht es um eine geplante Stärkung des Datenschutzes für Arbeitnehmer. Im Lichte jüngster Missbrauchsfälle hatte die Koalition beschlossen, in einem Artikel des Bundesdatenschutzgesetzes eine Generalklausel aufzunehmen, die die Unternehmen noch einmal ausdrücklich auf die geltende Rechtslage hinweist. "In diesem Ziel sind sich SPD und Union nach wie vor einig", sagte Bürsch.

Bosbach hatte sich aber an der geplanten Formulierung in dem Gesetz gestoßen und befürchtet, es könne neue Pflichten für Unternehmen bedeuten - und Alarm geschlagen. Regierung und SPD teilten seine Sicht zwar nicht, willigten nun aber ein, dass eine Arbeitsgruppe von Arbeits-, Wirtschafts-, Justiz- und Innenministerium eine klarere Formulierung findet.

Regierungsvorschläge sollen bis zum nächsten Mittwoch, an dem sich die Koalitionäre noch einmal treffen wollen, "um den Entwurf zu finalisieren", auch den zweiten strittigen Punkt klären. Es geht dabei um die Frage, ob das so genannte Listenprivileg bestehen bleibt, das dem Handel mit Adressen bislang kaum Grenzen setzt. Die SPD tritt für eine deutliche "Modifizierung" des Privilegs ein, will nur gestatten, dass Adressdaten zur Eigenwerbung, bei der Werbung zwischen Unternehmen oder von wohltätigen Organisationen genutzt werden dürfen.

Die Union hingegen will sich damit zufrieden geben, dass aus einem Werbungsschreiben klar hervorgeht, woher eine Firma die Adresse überhaupt erhalten hat. "Uns geht das nicht weit genug", sagte Bürsch. Sein Vorschlag sieht vor, dass die Adressdaten zwar genutzt werden können, aber beim legitimen Besitzer verbleiben.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen möchte gezielt für Treppenlifte werben. Nach den Unionsplänen würde es die Adressen von einem Händler kaufen und in ihrem Anschreiben lediglich darauf verweisen, woher die Adresse stammt. Nach dem SPD-Modell dürften die Broschüren nicht vom Treppenlifthersteller verschickt werden, sondern von der Krankenkasse, die rechtmäßig über die Adressdaten verfügt. "So bleibt die Adresse geschützt", sagte Bürsch.

Schließlich, so der SPD-Politiker, gehe es nicht darum, zielgruppengerechte Werbung zu verhindern, sondern lediglich darum, den Handel mit Adressen zu erschweren. Er sei "sehr zuversichtlich", dass beide Streitpunkte am Mittwoch ausgeräumt würden.

Autor:  STEFFEN HEBESTREIT
Datum:  8 | 5 | 2009
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