Der Chef des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, kann die Aufregung um Rasterfahndungen nicht recht verstehen. Solche Fahndungsmethoden seien doch wie simple "Blutproben bei Verkehrskontrollen", sagte er einmal. Wenn das so ist, hat das BKA den Mitarbeitern der Deutschen Telekom nach dem 11. September 2001 heimlich gleich hektoliterweise Blut abgezapft. Damals ging das in der allgemeinen Terrorismus-Hysterie fast unter - jetzt holt das fragwürdige Verfahren das Bundeskriminalamt ein.
Der Frankfurter Rundschau liegen BKA-Dokumente vor, die zeigen, wie das Amt ohne ausreichende Gesetzesgrundlage Hunderttausende von Daten zur Rasterfahndung an sich zog. Mit einem Schreiben wandte sich das BKA im Oktober 2001 an Hunderte Firmen - auch an Bahn, Post und an die Telekom.
September 2001: Nach den Anschlägen in den USA führen deutsche Ermittlungsbehörden eine Rasterfahndung durch. Bekannt ist, dass Einwohnermeldeämter, das Ausländerzentralregister und Universitäten mehr als acht Millionen Datensätze weiterleiten. Die ermittelten Personen werden als potenzielle "Schläfer" in einer Datei gespeichert.
2006: Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass durch die Rasterfahndung keine islamistischen Terroristen enttarnt wurden, und erklärt sie für verfassungswidrig.
2. April 2009: Die FR berichtet über Hinweise aus Telekom-Konzernkreisen, auch Millionen von Kundendaten des Unternehmens seien 2001 gerastert worden. Das BKA räumt ein, man habe damals auch "Daten aus den Bereichen Kernenergie, Gefahrgutlizenzen, Fluglizenzen und Flughäfen erhoben"; in diese Erhebung sei auch die Telekom einbezogen worden. Es seien aber "keine Kundendaten übermittelt worden, die in eine Rasterfahndung eingeflossen sind", so das BKA.
Man suche nach "Schläfern", teilte das BKA den Firmen mit. "Um solche Personen zu enttarnen, wird derzeit eine bundesweit koordinierte Rasterfahndung durchgeführt." Deshalb sei das BKA "auf die Erhebung von Datenbeständen bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen angewiesen". Man bitte "um Zulieferung von personenbezogenen Datenbeständen über Personal", so das BKA. Und auch über "Dritte, die sich in Ihrem Firmenbereich bewegen können".
Der Datenhunger der Ermittler war riesig, der Anspruch umfassend: Die Firmen sollten die Daten von nahezu allen männlichen Mitarbeitern zu Rasterzwecken an das Amt schicken. "Rasterrelevant sind derzeit Personen männlichen Geschlechts im Alter von 18 bis 40 Jahren", heißt es in dem Schreiben. Zehntausende Datensätze wurden in der Folge ohne Wissen der Betroffenen an das BKA geschickt. Allein bei der Telekom arbeiten heute rund 230 000 Beschäftigte, bei der Bahn sind es 270 000. Große Teile der Belegschaften dürften betroffen gewesen sein.
Übermittelt wurden Vor- und Nachname der Mitarbeiter, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Geschlecht, Nationalität und ihre Personalnummern. Alles an eine Stelle: das Referat iT 13 in Wiesbaden. Durfte das Bundeskriminalamt das? Auch heute noch beruft sich das BKA auf Paragraf 7 (Terror-Abwehr im Vorfeld) des Bundeskriminalgesetzes. Doch Datenschützer und Juristen sehen darin keine ausreichende Gesetzesgrundlage für den vorliegenden Fall. Auch das Bundesverfassungsgericht entschied 2006, dass eine solch umfassende Rasterfahndung ohne konkreten Verdacht rechtswidrig sei.
Weitere Dokumente, die der FR vorliegen, legen den Schluss nahe, dass auch das BKA selbst keine ausreichende Rechtsgrundlage sah - die Aktion aber dennoch durchzog. Viele Firmen sahen demnach rechtliche Probleme: Das BKA schrieb, es sehe sich "zahlreichen Rückfragen" ausgesetzt. "Bei einigen Unternehmen besteht Unsicherheit in Bezug auf die rechtliche Zulässigkeit der Datenübermittlung", schrieb das BKA deshalb Ende Oktober 2001 und versuchte, die Bedenken zu zerstreuen. "Die Übermittlung erfolgt auf freiwilliger Basis", hieß es jetzt plötzlich. Diese "freiwillige Datenübermittlung ist somit unbedenklich".
Bei aller "Freiwilligkeit" - und wer kann dem Bundeskriminalamt schon so einen freundlichen Wunsch abschlagen? - sollten die Firmen die Überwachung und Rasterung vor ihren Mitarbeitern geheim halten. Eine "frühe Unterrichtung" sei "kontraproduktiv", so das BKA. Man wolle die Mitarbeiter "nach Beendigung der Maßnahme" unterrichten. Doch das ist bei der Telekom und vielen anderen Betrieben nie geschehen - bis die FR in der vergangenen Woche darüber berichtete.
Auch wenn die Rechtsgrundlage mehr als zweifelhaft war, konnte sich das BKA offenbar voll auf die Firmen verlassen: Sie lieferten "freiwillig" und rasterten ihre Belegschaft für das BKA vor. In einem der FR vorliegenden Schreiben teilt das Amt den Firmen "zur weiteren Eingrenzung ihres zu übermittelnden Datenbestandes" einige "weitere Kriterien" mit. Eine ausgelagerte Rasterfahndung kommt in Gang: Die Firmen sollen ihre Personal-Dateien auf "Geburtsländer und Nationalitäten bestimmter Staaten durchforschen". Es folgt eine Liste mit Ländernamen von A wie Afghanistan bis V wie Vereinigte Arabische Emirate. Unabhängig von der "Übermittlung gerasterter Datenbestände" sollen die Firmen dem Amt auch "überraschende Kündigungen" oder "dauerhaftes Fernbleiben" von Angestellten melden.
Zumindest bei der Telekom wird diese privatisierte Rasterfahndung in Belegschaftsdaten nun ein Nachspiel haben. Ein Datenschutzrat aus Politikern und externen Experten soll die Vorgänge aufklären.
Bislang ist trotz aller Beteuerungen des Gegenteils auch nicht völlig geklärt, ob bei der Telekom auch Kundendaten durchforstet wurden. Entsprechende Informationen hatte die FR aus Telekom-Kreisen erhalten. Das BKA betont, es habe von der Telekom keine Kundendaten erhalten, "die in eine Rasterfahndung eingeflossen sind". Das schließt aber nicht aus, dass bei der Rasterung im Unternehmen auch Kundendaten durch die Computer liefen.
Wer einmal Blut geleckt hat - um im Bild des BKA Präsidenten zu bleiben - verfällt schnell in einen Rausch.
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