Der Bundespräsident ist das eigentümlichste aller Verfassungsorgane. Im Staatsaufbau der Republik steht er an erster Stelle, im politischen Betrieb aber spielt er nur selten eine Rolle.
Zur Mitsprache ist der Bundespräsident kaum berufen, er ist vor allem zum Reden bestellt; mit dem Mangel an Einfluss korrespondiert die Fülle seiner repräsentativen Aufgaben. Die Anzahl der Entscheidungen im politischen Prozess, die ihm das Grundgesetz im Einzelfall einräumt, ist so gering, die Bedingungen, unter denen er entscheiden darf, sind so genau und eng bestimmt, dass klar ist - viele Freunde hat das Verfassungsorgan bei seiner Schöpfung nicht gehabt.
Der Bundespräsident ist die Antwort des Grundgesetzes auf einen gravierenden Konstruktionsfehler der Weimarer Verfassung. Dieser nach perfektem demokratischen Maß gezimmerten Verfassung war es so ergangen wie jenem Haus in einer Geschichte Jonathan Swifts, das so vollkommen nach Gesetzen des Gleichgewichts errichtet war, dass es sofort zusammenstürzte, als sich ein Sperling daraufsetzte.
Der Versuch, ein Gleichgewicht der politischen Kräfte herzustellen, war in Weimar das präsidial-parlamentarische Mischsystem gewesen. Parlament und Reichspräsident - beide direkt vom Volk gewählt - waren die entscheidenden Akteure in einem Spiel, in welchem dem Präsidenten als "Ersatzkaiser" jedoch das letzte Wort zukam. Das katastrophale Scheitern dieser Konstruktion hatte den Untergang der Republik zwar nicht verursacht, aber immerhin beschleunigt.
Die neue Justierung der Machtbalance war die Reaktion des Grundgesetzes nach dem Zweiten Weltkrieg. Der Bundespräsident verlor seine tragende Rolle zugunsten von Bundeskanzler, Bundestag und Bundesrat (das Bundesverfassungsgericht kam als neuer Mitspieler hinzu). Als der Parlamentarische Rat im September 1948 in Bonn seine Arbeit am Grundgesetz begann, war nicht einmal sicher, ob die zu gründende Republik überhaupt ein Staatsoberhaupt haben soll. Wozu benötigte das Land ein Oberhaupt, wenn nicht einmal sicher war, ob es an der Spitze eines Staates stehen würde oder eines Notbehelfs?
Zweifel an der Funktion
Damals zögerten viele Politiker im besetzten West-Deutschland, sich zu der von den westlichen Siegermächten geforderten Staatsgründung zu bekennen. Sie fürchteten - zu recht -, das würde unvermeidlich die deutsch-deutsche Teilung forcieren. Zudem war klar, dass die junge Bundesrepublik nicht souverän sein würde. Also wozu ein Staatsoberhaupt? Einige SPD-Abgeordnete im Parlamentarischen Rat waren dagegen, andere Ratsmitglieder favorisierten ein Dreimänner-Kollegium, "bestehend aus dem Präsidenten des Bundestages, des Länderrates und des Verfassungsgerichtshofes".
Insbesondere die Abgeordneten der CDU und der FDP plädierten jedoch von Anfang an für einen Bundespräsidenten, der ein Symbol nach innen und außen wäre und auch "Anziehungskraft für die Ostzone" besäße. Mit dieser Argumentation setzten sie sich durch. Aber sie wünschten keinen Staatschef mit Macht, sondern eine Repräsentationsfigur. Und darum war man sich weitgehend einig, dass das Volk nicht den Bundespräsident wählen würde. Denn eine Direktwahl hätte die Stellung des Präsidenten gegenüber der Regierung - wie einst in Weimar - erheblich gestärkt.
Die Idee, ihn von einem Wahlgremium, der Bundesversammlung, wählen zu lassen, hatte der spätere erste Bundespräsident Theodor Heuss (FDP). Wie fast alle Entscheidungen, die der Parlamentarische Rat bis zum 23. Mai 1949 traf, war auch das ein Kompromiss. Neun Bundespräsidenten wurden von ihr gewählt, neun sehr verschiedene Persönlichkeiten. Aber in einem waren sie stets vereint: Machtlos waren sie alle.
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