Berlin. Während der Oppositionskandidat für das Amt des Bundespräsidenten, Joachim Gauck, gestern mit einem Auftritt im Berliner Deutschen Theater für sich geworben hat, ringt sein Gegner Christian Wulff mit verfassungsrechtlichen Klippen. Hauptproblem: Der Kandidat von Union und FDP möchte sein Amt als niedersächsischer Ministerpräsident nicht vor der Wahl der Bundesversammlung am nächsten Mittwoch aufgeben.
Das Grundgesetz schreibt vor, dass der Bundespräsident "weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören darf". Da es gerade kein amtierendes Staatsoberhaupt gibt, wäre Wulff unmittelbar mit der Annahme der Wahl - die als weitgehend sicher gilt - neuer Präsident.
Joachim Gauck, der Präsidentenkandidat von SPD und Grünen, hielt am Dienstag im Deutschen Theater in Berlin eine Grundsatzrede.
Im Fall seiner Wahl wolle er "ständiger Vertreter der gesamten deutschen Demokratie" bei den Bürgern sein. "Ich bin mir sicher, dass unser deutsches ,Yes, we can´ das sächsische ,Wir sind das Volk' war", sagte Gauck und sprach über seine frühe Begegnung mit Martin Luther King. Dessen Traum-Rhetorik machte sich der Kandidat sogleich zu eigen und fügte hinzu: "Ich träume von einem Land, in dem ich nicht nur zufrieden bin, weil seine Institutionen funktionieren, sondern das imstande ist, sich selber aus der Unkultur von Angst, Resignation und Tristesse zu erlösen."
Auch auf das Einheitsbekenntnis von Ex-Kanzler Willy Brandt (SPD) spielte Gauck an: "Wenn der Bundespräsident regelmäßig Ehrenamtliche besucht, sie in sein Schloss einlädt und sie durch Auszeichnungen ehrt, dann kommt zusammen, was zusammengehört." (ddp)
Ein unlösbarer Konflikt? Nicht für Juristen der Bundestagsverwaltung und der niedersächsischen Staatskanzlei. Sie haben einen Weg für Wulff ausgemacht, auf dem er quasi nahtlos von einem Amt ins andere wechseln kann. Danach würde sich Wulff, der selbst der Bundesversammlung angehört, nach dem ersten Wahlgang (oder in einem der nachfolgenden) in einen der Räume im Reichstagsgebäude zurückziehen, die für die Kandidaten vorgesehen sind.
Da es üblich ist, den Bewerbern das Ergebnis informell mitzuteilen, bevor es der Bundestagspräsident offiziell bekannt gibt, öffnet sich in diesem Moment ein schmales Zeitfenster. Im Fall seiner Wahl würde Wulff den ebenfalls in die Bundesversammlung entsandten niedersächsischen Landtagspräsidenten, seinen Parteifreund Hermann Dinkla, zu sich bitten und ihm ein vorbereitetes Schreiben überreichen, in dem er den Rücktritt als Ministerpräsident und sein Ausscheiden aus der Landesregierung erklärt.
Wenn Bundestagspräsident Norbert Lammert wenige Minuten später vor der Bundesversammlung Wulff fragen würde: "Nehmen Sie die Wahl an?", könnte der befreit von allen Ämtern antworten: "Ja, Herr Präsident." Allerdings hält die niedersächsische Landesverfassung noch einen kleinen Fallstrick bereit: "Die Mitglieder der Landesregierung sind im Falle ihres Rücktritts verpflichtet, die Geschäfte bis zu deren Übernahme durch einen Nachfolger weiterzuführen."
Ein Bundespräsident, der auch geschäftsführender Ministerpräsident ist? Dem dürfte Wulff mit dem ausdrücklichen Ausscheiden aus der Landesregierung entgegenwirken wollen.
Der CDU-Politiker, der bereits sein Landtagsmandat und den VW-Aufsichtsratsposten aufgegeben hat, versteht seinen vorläufigen Verbleib im Ministerpräsidentenamt nicht etwa als Rückversicherung. Er begründet sein Verhalten vielmehr mit Respekt vor der Bundesversammlung. Er wolle nicht so arrogant erscheinen, als nähme er das Wahlergebnis bereits vorweg, sagt Wulff. Die Opposition kritisiert dies. Wulff müsse "ohne Rückfahrticket" vor die Bundesversammlung treten, heißt es bei der SPD.
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